Konflikte zwischen grenzübergreifend aktiven Unternehmen sollen vor deutschen Gerichten künftig auch in englischer Sprache verhandelt werden können. Dazu hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf vorgelegt.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 05.05.2014
Quelle: hib-Nr. 223/14
Konflikte zwischen grenzübergreifend aktiven Unternehmen sollen vor deutschen Gerichten künftig auch in englischer Sprache verhandelt werden können. In einem Gesetzentwurf (18/1287) schlägt der Bundesrat vor, bei Landgerichten Kammern für internationale Handelssachen einzurichten, bei denen Englisch als Verfahrenssprache gewählt werden kann – was dann auch für höhere Berufungs- und Revisionsinstanzen gelten soll. Voraussetzung müsse zum einen ein internationaler Bezug des jeweiligen Rechtsstreits sein, dass also etwa Verträge zwischen den Firmen auf Englisch verfasst sind. Zum andern soll es erforderlich sein, dass sich beide Parteien für Englisch entscheiden.
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Quelle: DATEV eG