Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (18/5009) zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und an die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe vorgelegt.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 29.05.2015
Quelle: hib-Nr. 274/2015
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (18/5009) zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und an die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe vorgelegt. Damit sollen mehrere EU-Verordnungen und Durchführungsverordnungen in nationales Recht umgesetzt werden. Davon betroffen sind das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG), das Restrukturierungsfondsgesetz, das Pfandbriefgesetz und das Kreditwesengesetz.
———————-
Quelle: DATEV eG