Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (18/5010) zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie in nationales Recht vorgelegt. Damit sollen Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten von Wertpapieren in der EU weiter harmonisiert werden.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 29.05.2015
Quelle: hib-Nr. 274/2015
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (18/5010) zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie in nationales Recht vorgelegt. Damit sollen Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten von Wertpapieren in der EU weiter harmonisiert werden. Dazu soll vor allem das Wertpapierhandelsgesetz sowie das hierauf gestützte Verordnungsrecht angepasst werden. Hinzu kommen Änderungen unter anderem im Wertpapierprospektgesetz, im Kapitalanlagegesetzbuch sowie im Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz sowie im Handelsgesetzbuch.
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Quelle: DATEV eG