Neues Recht für Syndikusanwälte – Gesetzentwurf vom Rechtsausschuss gebilligt

Für Rechtsanwälte, die nicht in einer Kanzlei tätig, sondern bei einem Unternehmen angestellt sind, sog. Syndikusanwälte, soll die Rechtsstellung klarer geregelt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf billigte der Rechtsausschuss im Bundestag, nachdem er zuvor noch einige Änderungen beschlossen hatte.

 

Neues Recht für Syndikusanwälte – Gesetzentwurf vom Rechtsausschuss gebilligt

 

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 02.12.2015

 

 

Für Rechtsanwälte, die nicht in einer Kanzlei tätig, sondern bei einem Unternehmen angestellt sind, sog. Syndikusanwälte, soll die Rechtsstellung klarer geregelt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf ( 18/5201 ) billigte der Rechtsausschuss am 02.12.2015, nachdem er zuvor noch einige Änderungen beschlossen hatte. Die Oppositionsfraktionen lehnten sowohl die von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Änderungen als auch den Gesetzentwurf selbst ab.

 

 

Mit dem Gesetz wird insbesondere klargestellt, dass Syndikusanwälte in der berufsständischen Altersversorgung der Anwälte bleiben können. Das Bundessozialgericht hatte zuvor festgestellt, dass die geltende Rechtslage eine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Rentenversicherung ergibt. Eine Berufshaftpflichtversicherung, wie sie für Anwälte in Kanzleien vorgeschrieben ist, müssen Syndikusanwälte nach dem Beschluss des Rechtsausschusses nicht abschließen.

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Quelle: DATEV eG