Die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern soll künftig häufiger als bisher versucht werden. Ein Gesetzentwurf soll dafür den Rahmen schaffen.
Streitschlichtung für Verbraucher
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 02.12.2015
Die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern soll künftig häufiger als bisher versucht werden. Einen Gesetzentwurf ( 18/5089 ), der dafür einen bundeseinheitlichen Rahmen schaffen soll, hat der Rechtsausschuss am 02.12.2015 gebilligt, nachdem er zuvor noch eine Reihe von Änderungen beschlossen hatte.
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Quelle: DATEV eG