Für Rechtsanwälte, die nicht in einer Kanzlei tätig, sondern bei einem Unternehmen angestellt sind, sog. Syndikusanwälte, soll die Rechtsstellung klarer geregelt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf billigte der Rechtsausschuss im Bundestag, nachdem er zuvor noch einige Änderungen beschlossen hatte.
Neues Recht für Syndikusanwälte – Gesetzentwurf vom Rechtsausschuss gebilligt
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 02.12.2015
Mit dem Gesetz wird insbesondere klargestellt, dass Syndikusanwälte in der berufsständischen Altersversorgung der Anwälte bleiben können. Das Bundessozialgericht hatte zuvor festgestellt, dass die geltende Rechtslage eine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Rentenversicherung ergibt. Eine Berufshaftpflichtversicherung, wie sie für Anwälte in Kanzleien vorgeschrieben ist, müssen Syndikusanwälte nach dem Beschluss des Rechtsausschusses nicht abschließen.
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Quelle: DATEV eG