Bundesrat sieht Verbesserungsbedarf beim Girokonto für jedermann

Der Bundesrat hat zu dem Gesetz Stellung genommen, mit dem das Girokonto für jedermann eingeführt werden soll.

 

Bundesrat sieht Verbesserungsbedarf beim Girokonto für jedermann

 

Bundesrat, Mitteilung vom 18.12.2015

 

Die Länderkammer hat in ihrer Sitzung am 18. Dezember 2015 umfangreich zum geplanten Girokonto für jedermann Stellung genommen. Unter anderem bei den Kündigungsmöglichkeiten der Banken und den Kontokosten sieht der Bundesrat noch Handlungsbedarf. Er schlägt auch Änderungen im Zusammenhang mit der Zertifizierung von Vergleichswebsites vor.

 

Durch die Einführung eines Basiskontos sollen insbesondere Obdachlose, Asylsuchende und Geduldete am täglichen Leben teilhaben. Es ermöglicht grundlegende Dienste: Hierzu zählen Ein- oder Auszahlungen ohne Kreditgeschäft sowie das Lastschrift-, Überweisungs- und Zahlungskartengeschäft.

 

Mehr Gebührentransparenz

 

Das geplante Zahlungskontengesetz soll zudem die Transparenz bei den Kontogebühren verbessern: Banken müssen Verbraucher künftig sowohl vor Vertragsschluss als auch während der Vertragslaufzeit über die Entgelte informieren, die für die Kontoführung anfallen. Auch ein vereinfachter Wechsel der Bank ist vorgesehen.

 

Der Gesetzentwurf wird nun zusammen mit der Stellungnahme des Bundesrates und einer Gegenäußerung der Bundesregierung dem Bundestag zur Entscheidung zugeleitet.

 

 

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Quelle: DATEV eG