Der Bundesrat hat zu dem Gesetz Stellung genommen, mit dem das Girokonto für jedermann eingeführt werden soll.
Bundesrat sieht Verbesserungsbedarf beim Girokonto für jedermann
Bundesrat, Mitteilung vom 18.12.2015
Durch die Einführung eines Basiskontos sollen insbesondere Obdachlose, Asylsuchende und Geduldete am täglichen Leben teilhaben. Es ermöglicht grundlegende Dienste: Hierzu zählen Ein- oder Auszahlungen ohne Kreditgeschäft sowie das Lastschrift-, Überweisungs- und Zahlungskartengeschäft.
Mehr Gebührentransparenz
Das geplante Zahlungskontengesetz soll zudem die Transparenz bei den Kontogebühren verbessern: Banken müssen Verbraucher künftig sowohl vor Vertragsschluss als auch während der Vertragslaufzeit über die Entgelte informieren, die für die Kontoführung anfallen. Auch ein vereinfachter Wechsel der Bank ist vorgesehen.
Der Gesetzentwurf wird nun zusammen mit der Stellungnahme des Bundesrates und einer Gegenäußerung der Bundesregierung dem Bundestag zur Entscheidung zugeleitet.
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Den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen finden Sie auf der Homepage des Bundesrates.
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Quelle: DATEV eG