Im Verfahren um unzulässige Abschalteinrichtungen bei Dieselautos hat die EU-Kommission den EU-Mitgliedstaaten Leitlinien zur besseren Überwachung von Abgasmanipulationen an die Hand gegeben.
Unzulässige Abschalteinrichtungen: Kommission gibt EU-Staaten Leitlinien an die Hand
EU-Kommission, Pressemitteilung vom 26.01.2017
Die Verwendung von Abschalteinrichtungen ist in der EU eindeutig verboten. Nur in Ausnahmefällen, wenn dadurch der Motor vor Beschädigung oder Beeinträchtigung geschützt wird, ist der Einsatz dieser Software erlaubt. Die Leitlinien helfen den Mitgliedstaaten dabei, die Rechtmäßigkeit der Methoden zur Abgasemissionsberechnung einzuordnen. Im Zuge des VW-Abgasskandals hatte die EU-Kommission Vorschläge für eine strengere Überwachung vorgelegt.
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Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission.
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Quelle: DATEV eG