Unzulässige Abschalteinrichtungen: Kommission gibt EU-Staaten Leitlinien an die Hand

Im Verfahren um unzulässige Abschalteinrichtungen bei Dieselautos hat die EU-Kommission den EU-Mitgliedstaaten Leitlinien zur besseren Überwachung von Abgasmanipulationen an die Hand gegeben.

 

Unzulässige Abschalteinrichtungen: Kommission gibt EU-Staaten Leitlinien an die Hand

 

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 26.01.2017

 

Im Verfahren um unzulässige Abschalteinrichtungen bei Dieselautos hat die EU-Kommission am 26.01.2017 den EU-Mitgliedstaaten Leitlinien zur besseren Überwachung von Abgasmanipulationen an die Hand gegeben. Elżbieta Bieńkowska, EU-Kommissarin für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, verwies auf die unterschiedlichen Strategien der Autohersteller bei der Umgehung der Rechtsvorschriften. „Die nationalen Untersuchungen des Abgasskandals haben offen gelegt, dass zahlreiche Automobilhersteller Strategien verwenden, die die Abgasemissionen außerhalb der Testzyklen erhöhen. Das ist illegal, sofern das in Ausnahmenfällen nicht technisch gerechtfertigt ist, und die Beweislast liegt nun bei den Automobilherstellern“, sagte Bieńkowska.

 

Die Verwendung von Abschalteinrichtungen ist in der EU eindeutig verboten. Nur in Ausnahmefällen, wenn dadurch der Motor vor Beschädigung oder Beeinträchtigung geschützt wird, ist der Einsatz dieser Software erlaubt. Die Leitlinien helfen den Mitgliedstaaten dabei, die Rechtmäßigkeit der Methoden zur Abgasemissionsberechnung einzuordnen. Im Zuge des VW-Abgasskandals hatte die EU-Kommission Vorschläge für eine strengere Überwachung vorgelegt.

 

 

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Quelle: DATEV eG