Das BMF hat auf ein neues Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe durch Informationsaustausch in Steuersachen für die Durchführung koordinierter steuerlicher Außenprüfungen mit Steuerverwaltungen anderer Staaten und Gebiete hingewiesen (Az. IV B 6 – S-1315 / 16 / 10016 :002).
Merkblatt über koordinierte steuerliche Außenprüfungen mit Steuerverwaltungen anderer Staaten und Gebiete
BMF, Mitteilung vom 29.03.2017 zum Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV B 6 – S-1315 / 16 / 10016 :002 vom 06.01.2017
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Das vollständige Schreiben finden Sie auf der Homepage des BMF.
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Quelle: DATEV eG