Merkblatt über koordinierte steuerliche Außenprüfungen mit Steuerverwaltungen anderer Staaten und Gebiete

Das BMF hat auf ein neues Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe durch Informationsaustausch in Steuersachen für die Durchführung koordinierter steuerlicher Außenprüfungen mit Steuerverwaltungen anderer Staaten und Gebiete hingewiesen (Az. IV B 6 – S-1315 / 16 / 10016 :002).

 

Merkblatt über koordinierte steuerliche Außenprüfungen mit Steuerverwaltungen anderer Staaten und Gebiete

 

BMF, Mitteilung vom 29.03.2017 zum Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV B 6 – S-1315 / 16 / 10016 :002 vom 06.01.2017

 

Am 6. Januar 2017 hat das Bundesministerium der Finanzen ein Anwendungsschreiben über koordinierte steuerliche Außenprüfungen mit Steuerverwaltungen anderer Staaten und Gebiete an die obersten Finanzbehörden der Länder und an das Bundeszentralamt für Steuern übersandt.

 

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Quelle: DATEV eG