Sachgrundlose Befristung weiter möglich

Die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung wird nicht aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz gestrichen. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag lehnte zwei Anträge (18/11598, 18/11608) der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen ab.

 

Sachgrundlose Befristung weiter möglich

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 29.03.2017

 

Die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung wird nicht aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz gestrichen. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales lehnte am 29.03.2017 zwei Anträge (18/11598, 18/11608) der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ab.

 

Grüne und Linke hatten gefordert, die sachgrundlose Befristung aus dem Gesetz zu streichen und kritisiert, dass die Zahl ohne Grund befristeter Arbeitsverträge seit Jahren steige. Dies höhle den Kündigungsschutz aus und biete gerade jungen Menschen keine planbare Zukunft, so die Fraktionen.

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Quelle: DATEV eG