Gelegentliches Ablagern von zwei Schaufeln Schnee auf Nachbargrundstück keine Beeinträchtigung

Nicht jede Einwirkung auf das Grundstückseigentum stellt auch eine Beeinträchtigung desselben dar. Das gelegentliche Ablagern von ein bis zwei Schaufeln Schnee fällt nicht darunter. So entschied das AG München (Az. 213 C 7060/17).

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