BFH zum steuermindernden Unterhalt des verheirateten Kindes an dessen Ehegatten und an dessen eigenes Kind

Der BFH hatte zu entscheiden, ob Unterhaltsleistungen des verheirateten Kindes an dessen Ehegatten und an dessen eigenes Kind Einkünfte mindernd berücksichtigt werden können (Az. III R 48/08).

BFH, Urteil III R 48/08 vom
04.08.2011

Leitsatz

Bei der Jahresgrenzbetragsberechnung
nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG können Unterhaltsleistungen des verheirateten
Kindes an dessen Ehegatten nicht, solche an dessen eigenes Kind im Grundsatz
allenfalls in hälftiger Höhe Einkünfte mindernd berücksichtigt werden.

Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr.
0179176
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Quelle: BFH

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