Der BFH hatte zu entscheiden, ob Unterhaltsleistungen des verheirateten Kindes an dessen Ehegatten und an dessen eigenes Kind Einkünfte mindernd berücksichtigt werden können (Az. III R 48/08).
BFH, Urteil III R 48/08 vom
04.08.2011
Leitsatz
Bei der Jahresgrenzbetragsberechnung
nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG können Unterhaltsleistungen des verheirateten
Kindes an dessen Ehegatten nicht, solche an dessen eigenes Kind im Grundsatz
allenfalls in hälftiger Höhe Einkünfte mindernd berücksichtigt werden.
| Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0179176. |
Quelle: BFH
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