Einlagensicherungsfonds für die Zukunft anpassen

Der Bundesverband deutscher Banken plant eine Weiterentwicklung der Einlagensicherung. Das System der freiwilligen Einlagensicherung soll angepasst werden, um den Fonds für zukünftige Herausforderungen besser aufzustellen und den Bankkunden auch weiterhin glaubhaft den besten Schutz für ihre Spareinlagen zu bieten.

Bankenverband, Pressemitteilung vom
22.09.2011

Der Bundesverband deutscher Banken
plant eine Weiterentwicklung der Einlagensicherung. „Wir passen das System der
freiwilligen Einlagensicherung an, um den Fonds für zukünftige Herausforderungen
besser aufzustellen und den Kunden unserer Banken auch weiterhin glaubhaft den
besten Schutz für ihre Spareinlagen zu bieten“, sagte Hans-Joachim Massenberg,
Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bankenverbandes, in Berlin.

Dazu
schlägt der Vorstand des Bankenverbandes der Delegiertenversammlung eine Reihe
von Satzungsänderungen vor, die u. a. eine bessere Risikosteuerung innerhalb des
Fonds zum Ziel haben. Die Delegiertenversammlung wird am 17. Oktober 2011 über
die Satzungsänderungsanträge abstimmen. Der für Bankkunden wichtigste Punkt ist,
dass die Sicherungsgrenze des Einlagensicherungsfonds in drei Stufen über einen
Zeitraum von 13 Jahren abgesenkt werden soll. In einem ersten Schritt zum 1.
Januar 2015 von derzeit 30 % auf 20 %, zum 1. Januar 2020 auf 15 % und zum 1.
Januar 2025 auf 8,75 %.

„Privatkunden genießen weiterhin einen sehr hohen
Einlagenschutz. Die niedrigste Sicherungsgrenze, die heute bei 1,5 Mio. Euro
liegt, wird ab 1. Januar 2025 immer noch 437.500 Euro pro Kunde betragen. Damit
wird der Schutz zum Ende der Reform mindestens viermal höher als die heute
gesetzlich garantierten 100.000 Euro sein“, so Massenberg. Mit diesem
Schutzniveau werden auch weiterhin selbst höhere Einlagen, die z. B. aus einem
Hausverkauf oder der Auszahlung einer Lebensversicherung resultieren, in der
Regel komplett geschützt sein. Auch institutionelle Kunden wie Kommunen und
Pensionskassen werden weiterhin ihre höheren Einlagen im Rahmen von
Sicherungsgrenzen anlegen können. So werden nach 2025 mehr als ein Drittel aller
privaten Banken einen hohen Schutz mit einer Sicherungsgrenze über 25 Mio. Euro
anbieten können.

Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes
deutscher Banken, dem 173 private Banken angehören, schützt die Guthaben von
Kunden bei den privaten Banken in Deutschland. Dieser Schutz umfasst die
Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen.
Bei den geschützten Einlagen handelt es sich im Wesentlichen um Sicht-, Termin-
und Spareinlagen und auf den Namen lautende Sparbriefe. Verbindlichkeiten, über
die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie zum Beispiel
Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, werden dagegen
nicht geschützt. Der freiwillige Einlagensicherungsfonds sichert die
Kundeneinlagen seiner Mitglieder bis zu einer Grenze von 30 % des haftenden
Eigenkapitals der jeweiligen Bank ab. Seit seiner Gründung 1976 hat der
Einlagensicherungsfonds in über 30 Sicherungsfällen seine Leistungsfähigkeit
bewiesen und alle anspruchsberechtigten Kunden vollumfänglich entschädigt.

Quelle: Bankenverband

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