Steuervereinfachungen kommen

Bundestag und Bundesrat haben dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 zugestimmt. Der Arbeitnehmerpauschbetrag wird bereits für 2011 von 920 Euro auf 1.000 Euro erhöht. Die Möglichkeit der zweijährigen Steuererklärung wird es jedoch nicht geben.

Bundesregierung, Pressemitteilung vom
23.09.2011

Bundestag und Bundesrat haben dem
Steuervereinfachungsgesetz 2011 zugestimmt. Der Arbeitnehmerpauschbetrag wird
bereits für 2011 auf 1.000 Euro erhöht. Vor allem entfällt dafür für weitere
550.000 Arbeitnehmer das lästige Belegesammeln.

Entsprechend dem
Vermittlungsergebnis vom 21. September haben Bundestag und Bundesrat den
Vereinfachungen nun grünes Licht gegeben. Die Möglichkeit der zweijährigen
Steuererklärung wird es nicht geben.

Vor allem wegen dieser Regelung
hatten die Länder das Gesetz im Juli im Bundesrat gestoppt. Sie meinten, die
beabsichtigte Vereinfachung sei so nicht zu erreichen. Die Bundesregierung rief
daraufhin den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat an.

35 Vereinfachungen

Von den nun endgültig beschlossenen 35
Steuervereinfachungen und Modernisierungen profitieren Bürgerinnen, Bürger und
Unternehmen. Die meisten Regelungen werden 2012 in Kraft treten, zwei Regelungen
aber schon für dieses Jahr.Die wichigsten Regelungen sind:

  • Bereits für 2011 steigt der
    Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro auf 1.000 Euro. Rund
    550.000 weitere steuerpflichtige Arbeitsnehmer können sich damit das
    Belegesammeln sparen.

    Die finanzielle Entlastung für alle
    Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beträgt etwa 330 Millionen Euro pro
    Jahr.

  • Ab 2012 (also mit der Steuererklärung für 2012) können
    Eltern Kinderbetreuungskosten einfacher absetzen. Ob die
    Betreuungskosten aus beruflichen oder privaten Gründen anfallen, spielt keine
    Rolle mehr. Davon profitieren mehr Familien als zuvor. Eine Seite der „Anlage
    Kind“ zur Einkommensteuererklärung fällt durch die Neuregelung weg. Finanzielle
    Entlastung pro Jahr: 60 Millionen Euro.
  • Ab 2012 entfällt die aufwändige
    Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren
    für Kindergeld und Kinderfreibeträge. Das spart Eltern beim Kindergeldantrag und
    bei der Einkommensteuererklärung aufwendige Nachweise.
    Eltern bekommen auch
    dann weiter volles Kindergeld, wenn ihr Kind während seiner ersten
    Berufsausbildung oder seines Erststudiums hinzuverdient. Finanzielle Entlastung:
    200 Millionen Euro.
  • Ab 2012 einfachere Vergleichsberechnung bei der
    Entfernungspauschale:
    Wer für den Arbeitsweg abwechselnd öffentliche
    Busse oder Bahnen und das Auto benutzt, muss die Kosten dann nicht mehr für
    jeden Tag einzeln belegen. Das Finanzamt vergleicht künftig nur noch die
    Jahreskosten.

Weniger Steuerbürokratie auch für
Unternehmen

Die Unternehmen können durch die
geplante erleichterte elektronische Rechnungsstellung pro Jahr
rund vier Milliarden Euro Bürokratiekosten sparen. Damit fallen im Bereich der
Rechnungsstellung etwa die Hälfte der Bürokratiekosten weg. Für die deutsche
Wirtschaft wird diese Erleichterung bereits ab 2011 gelten. EU-weit müsste die
Regelung bis 2013 umgesetzt werden.

Die stärkere Nutzung elektronischer
Formulare soll weitere Entlastungen bringen.

Außerdem werden im
Steuervereinfachungsgesetz bundeseinheitliche Standards für eine zeitnahe
Betriebsprüfung festgelegt. Lange Zeiträume zwischen der Entstehung der Steuern
und einer Betriebsprüfung sollen so künftig vermieden werden. Dies stellt einen
Beitrag zur Rechts- und Planungssicherheit dar.

Quelle: Deutscher Bundestag

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Quelle: DATEV eG