Der Deutsche Anwaltverein hat durch den Insolvenzausschuss eine ergänzende Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur weiteren Sanierung von Unternehmen (ESUG) – in Ergänzung der DAV-Stellungnahmen Nr. 64/10 vom 13.10.2010, 16/11 vom 29.03.2011 und 32/11 vom 31.05.2011 – abgegeben.
DAV, Stellungnahme vom 22.09.2011
Der Deutsche Anwaltverein möchte
angesichts zahlreicher mehr oder weniger kritischer Äußerungen von Verbänden,
Vereinen, Interessenvertretern und in der insolvenzrechtlichen Literatur zum
Regierungsentwurf für ein Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von
Unternehmen vom 04.05.2011 seine eigene Position nochmals verdeutlichen und
insbesondere Lösungsmöglichkeiten für die angesprochenen Probleme bei der
Verwalterbestellung (§§ 22a, 56 InsO) aufzeigen.
Die Stellungnahme geht
daher auf die Themen Verwalterbestellung, Eignung des vorgeschlagenen
Insolvenzverwalters und Vorrechte der Finanzverwaltung ein.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie auf den Seiten des
DAV.
Quelle: DAV
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