Der Deutsche Bundestag teilt mit, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, mit dem Deutschland die Zustimmung zum europäischen Vorhaben ermöglicht werden soll, das Amtsblatt der Europäischen Union in der Regel nur noch elektronisch und nur im Ausnahmefall auf Papier zu veröffentlichen.
Deutscher Bundestag, Pressemitteilung
vom 27.09.2011
Eine elektronische Fassung des
Amtsblatts der Europäischen Union soll die Regel werden. Dazu hat die
Bundesregierung einen Gesetzentwurf (17/7144) vorgelegt.
Ziel ist es, die heute nur noch
vereinzelte genutzte Papierform des Amtsblatts durch die bereits überwiegend
genutzte Online-Version mit ihrer schnelleren und flexibleren Zugangsmöglichkeit
als allein verbindliche Fassung abzulösen. Die Druckfassung könnte dann auf die
Fälle technischer Störungen beschränkt werden, heißt es im Entwurf weiter. Durch
das Gesetz sollten die notwendigen innerstaatlichen Voraussetzungen geschaffen
werden, damit der deutsche Vertreter im Rat die Zustimmung zum Vorschlag für die
Verordnung erklären darf.
Quelle: Deutscher Bundestag
———————-