Stärkerer Euro-Rettungsfonds beschlossen

Der Bundestag hat mit klarer Mehrheit dem schlagkräftigeren Euro-Rettungsfonds EFSF zugestimmt. Der Fonds dämmt die Ansteckungsgefahren ein, die von den Schuldenländern auf die gesamte Euro-Zone ausgehen. Der Rettungsschirm gibt Schuldenländern wie Griechenland die Chance, wieder wettbewerbsfähig zu werden und verhindert ein Übergreifen der Krise auf andere Mitgliedstaaten.

Bundesregierung, Pressemitteilung vom
29.09.2011

Der Bundestag hat mit klarer Mehrheit
dem schlagkräftigeren Euro-Rettungsfonds EFSF zugestimmt. Der Fonds dämmt die
Ansteckungsgefahren ein, die von den Schuldenländern auf die gesamte Euro-Zone
ausgehen. Der Rettungsschirm gibt Schuldenländern wie Griechenland die Chance,
wieder wettbewerbsfähig zu werden und verhindert ein Übergreifen der Krise auf
andere Mitgliedstaaten.

In seiner Abstimmung hat der Bundestag der
notwendigen nationalen gesetzlichen Grundlage zur Erhöhung der deutschen
Garantie grünes Licht gegeben. Am 30.09.2011 wird der Bundesrat abschließend
über das Gesetz beraten.

Deutliche Mehrheit

Mit 523 Ja-Stimmen bei 85 Nein-Stimmen
und drei Enthaltungen haben sich die Abgeordneten eindeutig zur Rettung des Euro
bekannt.

Nach Angaben des Bundestages kamen aus der Regierungskoalition
in namentlicher Abstimmung 315 Ja-Stimmen. Damit wurde die sogenannte
Kanzlermehrheit erreicht. Dafür wären mindestens 311 Ja-Stimmen der Koalition
nötig gewesen. Das Parlament hat insgesamt 620 Abgeordnete.

EFSF steht im
Englischen für „Europäische Finanzstabilisierungsfazilität“. Der Fonds soll das
volle Hilfsvolumen von 440 Milliarden Euro für die Stabilisierung des Euro
bereitstellen. Das erfordert ein erstklassiges Rating der EFSF. Deshalb erhöht
die EU den Garantierahmen auf insgesamt 780 Milliarden Euro. Der deutsche Anteil
am Fonds steigt von bisher 123 auf rund 211 Milliarden Euro. Der entsprechende
Gesetzentwurf fußt auf Beschlüssen der EU-Staats- und Regierungschefs vom März
und Juli.

„Wir beschließen einen deutschen Garantierahmen für die EFSF
von 211 Milliarden Euro, mehr ist nicht notwendig“, machte Bundesfinanzminister
Wolfgang Schäuble in der Bundestagsdebatte klar. Er wandte sich gegen eine
weitere Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger, wenn über die EFSF diskutiert
wird.

Stabilität des Euro dauerhaft
gewährleisten

Nur in Ausnahmefällen und nur gegen
strikte Auflagen soll der Rettungsfonds auch Staatsanleihen am so genannten
Primärmarkt, also direkt von einem betroffenen Mitgliedstaat, ankaufen dürfen.
Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass es gelingen wird, die Stabilität
des Euro dauerhaft zu erhalten. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen auch einige
Mitgliedstaaten wettbewerbsfähiger werden und ihre Schulden abbauen. Die
Bundesregierung hat damit ihre Entschlossenheit bekräftigt, die Stabilität des
Euro mit einem schlagkräftigen Instrumentarium auf der Ebene der Eurozone zu
sichern.

Dazu beitragen wird vor allem auch der reformierte und gestärkte
Stabilitäts- und Wachstumspakt, für den das Europäische Parlament gestern den
Weg freimachte. Schäuble betonte, er sei froh, dass die Stärkung des Paktes mit
den sechs Gesetzgebungsvorschlägen jetzt erreicht sei. Die Bundeskanzlerin hatte
im vergangenen Jahr dazu die Initiative gegeben.

Mehr Schlagkraft gegen
Ansteckungsgefahren

Zusätzliche, flexiblere Instrumente
sollen die Wirksamkeit des Rettungsschirms EFSF zur Bekämpfung der gestiegenen
Ansteckungsgefahren erhöhen. Der Rettungsfonds kann zukünftig

  • Darlehen an Staaten (auch an Nicht-Programmländer) zur Rekapitalisierung
    ihrer angeschlagenen Finanzinstitute gewähren. Damit sollen die Banken weiter
    zahlungsfähig bleiben. Denn eine Finanzkrise gefährdet auch die reale Wirtschaft
    und die Staatshaushalte;
  • in Verbindung mit entsprechenden Auflagen auf der Grundlage eines
    vorliegenden Programms eines gefährdeten Eurolandes vorsorglich tätig
    werden;
  • auch an den so genannten Sekundärmärkten intervenieren. Voraussetzung ist,
    dass die Europäische Zentralbank (EZB) außergewöhnliche Umstände auf dem
    Finanzmarkt und Gefahren für die Finanzstabilität feststellt. Dann kann der EFSF
    bereits ausgegebene, im Umlauf befindliche Staatsanleihen eines Eurolandes von
    anderen Anlegern kaufen.

Ziel ist, eine Ansteckung von
Spekulationen auf den gesamten Euroraum zu verhindern. Für diesen Schritt
benötigt der Rettungsfonds einen einvernehmlich gefassten Beschluss der
Mitgliedstaaten. Es sei nicht Aufgabe der EZB, bereits ausgegebene
Staatsanleihen am Sekundärmarkt aufzukaufen, so Schäuble. Daher soll der
Rettungsfonds EFSF diese Möglichkeit – in engen Grenzen und nur mit Zustimmung
des Parlamentes – erhalten.

Hilfe nur unter strikten Auflagen

Wie bisher gilt: Notmaßnahmen zum
Erhalt der Zahlungsfähigkeit eines Eurolandes ergreift der Rettungsfonds EFSF
nur, wenn diese unabdingbar sind, um die Finanzstabilität in der Eurozone
insgesamt zu wahren. Die neuen Instrumente sollen nach der Vereinbarung der
Staats- und Regierungschefs vom 21. Juli auch für den dauerhaften Europäischen
Rettungsmechanismus (ESM) gelten. Weitere Beschlüsse dazu werde die
Bundesregierung in den kommenden Wochen treffen, kündigte der
Bundesfinanzminister an.

Die Prüfungsgruppe (Troika) von EU, EZB und
Internationalem Währungsfonds nimmt heute wieder in Griechenland ihre Arbeit
auf. Sie soll feststellen, ob Griechenland die Voraussetzungen für die
Auszahlung der nächsten Kredithilfe erfüllt. Nur dann könne die Eurogruppe die
nächste Zahlung voraussichtlich am 13. Oktober freigeben, so Schäuble. Danach
werde weiter zu überlegen sein, wie die griechische Wirtschaft auf längere Sicht
wieder tragfähig werden könne. Die deutsche Wirtschaft hat ihre Bereitschaft zur
Unterstützung erklärt.

Finanzmärkte zügeln

„Wir sind in einer äußerst schwierigen
Lage, weil die Nervosität an den Finanzmärkten groß ist“, so der
Bundesfinanzminister in der Bundestagsdebatte. Er begrüßt daher den gestrigen
Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Finanztransaktionssteuer, die
eine Initiative der Bundesregierung aufgreift.

Die Bundesregierung werde
sich weiter für besser regulierte Finanzmärkte und strukturierte Produkte sowohl
in Europa als auch international einsetzen. Deutschland ist mit der Bankenabgabe
und dem gesetzlichen Verbot ungedeckter Leeverkäufe auf Aktien und
Euro-Staatsanleihen vorangegangen.

Quelle: Bundesregierung

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Quelle: DATEV eG