Die elektronische Lohnsteuerkarte startet

Das FinMin Niedersachsen weist darauf hin, dass mit der „elektronischen Lohnsteuerkarte“ die bisherige Papier-Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt wird. Arbeitnehmer werden daher in den kommenden Wochen über ihre persönlichen

FinMin Niedersachsen, Pressemitteilung
vom 30.09.2011

Mit der „elektronischen
Lohnsteuerkarte“ wird die bisherige Papier-Lohnsteuerkarte durch ein
elektronisches Verfahren ersetzt. Arbeitnehmer werden daher in den kommenden
Wochen über ihre persönlichen Elektronischen
LohnSteuerAbzugsMerkmale
(ELStAM) informiert.

Bundesweit erhalten ca. 41 Millionen Arbeitnehmer in
den kommenden Wochen ein Mitteilungsschreiben, in dem ihre zum 01. Januar 2012
gültigen elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) aufgeführt sind. Der
Bürger sollte die ihm übermittelten Daten sorgfältig auf ihre Richtigkeit für
den künftigen Lohnsteuerabzug prüfen. Korrekturen können bis zum Jahresende beim
zuständigen Finanzamt beantragt werden. Falsche Daten könnten dazu führen, dass
der Arbeitnehmer Anfang 2012 netto weniger im Geldbeutel hat.

Im
Gegensatz zum Jahreswechsel 2010/2011 werden vorhandene Freibeträge diesmal
nicht automatisch für 2012 berücksichtigt. Freibeträge, beispielsweise für
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, sollten daher bis zum Jahresende neu
beantragt werden, damit sie ab Januar 2012 bei der Lohnabrechnung berücksichtigt
werden können.

Unter Berücksichtigung des zu erwartenden erhöhten
Publikumsverkehrs in den Finanzämtern empfiehlt es sich, Anträge zur Änderung
der persönlichen ELStAM über den Postweg einzureichen.

Antragsformulare
sind in den Finanzämtern erhältlich, können aber auch über das Internet: (https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do) abgerufen
werden.

Die Vorteile der „elektronischen Lohnsteuerkarte“ auf einen
Blick:

  • Die Kommunikation zwischen Bürger, Unternehmen und Finanzamt kann
    individuell, papierlos und sicher auf elektronischem Wege erfolgen; sie wird
    dadurch wesentlich beschleunigt
  • Durch die klare Zuständigkeit des Finanzamts für die Änderung sämtlicher
    Lohnsteuerabzugsmerkmale werden unnötige Wege vermieden.
  • Das Problem des Verlustes der bisherigen Lohnsteuerkarte und das Ausstellen
    einer kostenpflichtigen Ersatzlohnsteuerkarte entfallen.
  • Bei Änderungen der persönlichen Lebensverhältnisse muss die Lohnsteuerkarte
    nicht mehr von der Gemeinde/Finanzamt geändert werden. Das erspart das Abholen
    und Zurückbringen der Lohnsteuerkarte durch den Arbeitnehmer vom Arbeitgeber. So
    wird künftig beispielsweise der Kinderfreibetrag nach Geburt eines Kindes oder
    bei einer Heirat die Änderung der Lohnsteuerklassen (von I/I in IV/IV)
    automatisch beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.

Quelle: FinMin Niedersachsen

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