Die Bundesregierung hat die vom BMI erarbeitete Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Wiedergewährung der Sonderzahlung für die Soldaten, Beamten und Richter des Bundes beschlossen, womit die Regierungsfraktionen die notwendigen gesetzgeberischen Schritte einleiten wollen, damit die Sonderzahlung ab 2012 in der bis 2006 geltenden Höhe wiederaufleben kann.
BMI, Pressemitteilung vom
05.10.2011
Die Bundesregierung hat am 05.10.2011
die vom Bundesministerium des Innern auf Bitte der Fraktionen von CDU/CSU und
FDP erarbeitete Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Wiedergewährung der
Sonderzahlung für die Soldaten, Beamten und Richter des Bundes beschlossen. Auf
Grundlage dieser Formulierungshilfe wollen die Regierungsfraktionen die
notwendigen gesetzgeberischen Schritte einleiten, damit die Sonderzahlung ab
2012 in der bis 2006 geltenden Höhe wiederaufleben kann.
Hierzu erklärt
Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich:
„Ich begrüße diese
Koalitionsinitiative ausdrücklich. Deutschland hat trotz aller anhaltenden
Schwierigkeiten in Europa die Krise besser gemeistert, als es noch im Frühjahr
2010 absehbar war. Es ist daher angemessen und richtig, die sich hieraus
ergebenden Spielräume auch zugunsten der Beamten und Richter des Bundes sowie
der Soldaten zu nutzen, die seit 2006 durch die Nichtauszahlung eines Teils
ihrer Sonderzahlung erhebliche Sparbeiträge zugunsten der
Haushaltskonsolidierung des Bundes erbracht haben. Mit diesem Signal würdigen
wir die Leistungen unserer Soldaten, Beamten und Richter, die mit ihrem
täglichen Dienst für unsere Sicherheit und für ein funktionierendes Staatswesen
einstehen.“
Hintergrund
Die jährliche Sonderzahlung (das sog.
Weihnachtsgeld) wurde bis 1993 in Höhe eines kompletten Monatsbezugs (13.
Gehalt) gezahlt. Seit 1994 wurde es in mehreren Schritten gesenkt, bis 2003 auf
rd. 84 Prozent eines Monatsbezugs. Ab 2004 belief sich die Sonderzahlung für
Beamte und Richter des Bundes sowie für Soldaten auf 60 Prozent eines
Monatsbezugs. Dieser Betrag wurde im Bund ab 2006 für 5 Jahre um die Hälfte
reduziert. Ausgezahlt wurden ab 2006 also noch 30 Prozent eines Monatsbezugs
(entsprechend 2,5 Prozent eines Jahresbezugs). Die Kürzung von 5 Prozent auf 2,5
Prozent eines Jahresbezugs sollte ursprünglich in 2011 auslaufen, wurde 2010
angesichts der damaligen aktuellen Lage jedoch um 4 Jahre verlängert. Mit der
jetzt vorgesehenen Maßnahme wird der Gesamt-Kürzungszeitraum verringert, von 9
auf 6 Jahre. In diesen 6 Jahren ist der Bundeshaushalt durch die Kürzungen bei
der Sonderzahlung um rd. 3 Mrd. Euro entlastet worden.
Quelle: BMI
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