Das FG Münster hatte zu entscheiden, ob Arbeitnehmererfindervergütungen als außerordentliche Einkünfte nach § 34 Abs. 1, § 34 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 24 Nr. 1 EStG bzw. nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG zu besteuern sind (Az. 3 K 4151/08).
FG Münster, Urteil 3 K 4151/08 vom
05.05.2011
Orientierungssatz
Eine Abfindung des Arbeitgebers für
Erfindungen seines Arbeitnehmers unterliegen nicht der ermäßigten Besteuerung
nach § 34 EStG.
| Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 5012605. |
Quelle: DATEV eG
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