Das FG Münster entschied, dass eine Labor-GmbH, die Laborleistungen für ihre Gesellschafter erbringt, einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält, der nicht als Zweckbetrieb anzusehen und daher nicht gemeinnützig ist (Az. 9 K 73/09).
FG Münster, Urteil 9 K 73/09 vom
30.05.2011
Orientierungssatz
Eine Labor-GmbH, die Laborleistungen
für ihre Gesellschafter – ihrerseits gemeinnützige Krankenhausträger – erbringt,
unterhält einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, der nicht als Zweckbetrieb
anzusehen ist und ist damit nicht gemeinnützig.
| Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 5012606. |
Quelle: DATEV eG
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