Ausgegliederte Labor-GmbH nicht gemeinnützig

Das FG Münster entschied, dass eine Labor-GmbH, die Laborleistungen für ihre Gesellschafter erbringt, einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält, der nicht als Zweckbetrieb anzusehen und daher nicht gemeinnützig ist (Az. 9 K 73/09).

FG Münster, Urteil 9 K 73/09 vom
30.05.2011

Orientierungssatz

Eine Labor-GmbH, die Laborleistungen
für ihre Gesellschafter – ihrerseits gemeinnützige Krankenhausträger – erbringt,
unterhält einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, der nicht als Zweckbetrieb
anzusehen ist und ist damit nicht gemeinnützig.

Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr.
5012606
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Quelle: DATEV eG

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