Kommission fordert von Italien Umsetzung der EU-Mehrwertsteuervorschriften

Die EU-Kommission hat Italien förmlich aufgefordert, die EU-Vorschriften einzuhalten, indem es nationale Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Bestimmungen über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem und der EU-Bestimmungen zur Bekämpfung des Steuerbetrugs bei der Einfuhr erlässt und diese der Kommission mitteilt.

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 27.10.2011

Die Europäische Kommission hat Italien förmlich aufgefordert, die EU-Vorschriften einzuhalten, indem es nationale Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Bestimmungen über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem und der EU-Bestimmungen zur Bekämpfung des Steuerbetrugs bei der Einfuhr erlässt und diese der Kommission mitteilt.

Mit der Richtlinie 2009/162/EU zur Änderung verschiedener Bestimmungen der Richtlinie 2006/112/EG werden einige Punkte der Mehrwertsteuerrichtlinie klarer gefasst, damit sie im Interesse der Unternehmen und der Verbraucher EU-weit einheitlicher angewandt werden können.

Mit der Richtlinie 2009/69/EU zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem zur Bekämpfung des Steuerbetrugs bei der Einfuhr werden klare Bestimmungen zur steuerlichen Behandlung bestimmter Einfuhren festgelegt, damit Steuerbetrug besser bekämpft werden kann.

Das Versäumnis Italiens, diese Richtlinien umzusetzen, hat zur Folge, dass das Mehrwertsteuersystem für Steuerpflichtige schwieriger zu verstehen ist und betrugsanfälliger wird.

Die Aufforderung der Kommission an Italien, diese beiden Richtlinien umzusetzen, ergeht in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme, der zweiten Stufe des EU-Vertragsverletzungsverfahrens. Die Kommission kann den Gerichtshof der Europäischen Union mit der Sache befassen, sollte Italien seine Rechtsvorschriften nicht innerhalb von zwei Monaten entsprechend ändern.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission.

Quelle: EU-Kommission

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Quelle: DATEV eG