Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Vorschlag für eine Verordnung über die elektronische Fassung des Amtsblatts der Europäischen Union angenommen. Die Papierform des Amtsblatts soll durch die Online-Version als allein verbindliche Fassung abgelöst werden.
Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 27.10.2011
Einstimmig hat der Bundestag am 27.10.2011 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Vorschlag für eine Verordnung über die elektronische Fassung des Amtsblatts der Europäischen Union (17/7144) angenommen. Er folgte dabei einer Empfehlung des Rechtsausschusses (17/7512).
Das Gesetz dient dazu, die rechtliche Voraussetzung für die förmliche Zustimmung des deutschen Vertreters im Rat zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung über die elektronische Veröffentlichung des Amtsblatts der EU in der Fassung vom 1. Juni 2011 zu schaffen. Die Papierform des Amtsblatts soll durch die Online-Version als allein verbindliche Fassung abgelöst, die Druckfassung auf Fälle technischer Störungen beschränkt werden.
Quelle: Deutscher Bundestag