Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz beschlossen

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung angenommen. U. a. wird darin auch klargestellt, dass Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium nicht steuerlich absetzbar sind.

Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 28.10.2011

Der Bundestag hat am 27.10.2011 Änderungen im Steuerrecht beschlossen, als er einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (17/6263) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (17/7469, 17/7524) annahm.

Die Regelungen zur Umsetzung der EU-Richtlinie betreffen die EU-weite Amtshilfe bei der Beitreibung von Steuerforderungen. Darüber hinaus werden mit dem Gesetz aber auch Regelungen des Lohnsteuerabzugsverfahrens geändert. Für die Sozialversicherungsrenten von als Verfolgte anerkannten Empfängern wird eine Steuerfreiheit eingeführt. Für Riester-Sparer wird ein Mindestbeitrag von 60 Euro pro Jahr für den Personenkreis eingeführt, der mittelbar zulagenberechtigt ist und bislang keine Eigenbeiträge gezahlt hat. Durch die Zahlung wird der Anspruch auf die staatliche Zulage gewahrt. Der Katalog der Freiwilligendienste wird um den Internationalen Jugendfreiwilligendienst erweitert, während dessen Ableistung das Kindergeld künftig weitergezahlt wird. Für den Kirchensteuerabzug wird ein automatisiertes Verfahren im Rahmen der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge eingeführt. Eine weitere Regelung hat zum Ziel, den möglichen Missbrauch der Arbeitnehmer-Sparzulage für bestimmte Immobilienvertriebsmodelle zu verhindern.

Klargestellt wird, dass Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium nicht steuerlich absetzbar sind. Damit reagiert der Gesetzgeber auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs. Der als Sonderausgaben abziehbare Höchstbetrag wird dafür von 4.000 auf 6.000 Euro erhöht. Das Gesetz enthält zudem eine Fülle weiterer Änderungen.

Quelle: Deutscher Bundestag

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Quelle: DATEV eG