Neuregelungen zum Februar 2016

Die Bundesregierung informiert, dass ab Februar 2016 Bausparkassen ihre Angebote und Tarife jetzt flexibler gestalten können, für das Schornsteinfeger-Handwerk eine neue Meisterprüfungsverordnung gilt und der Bund auch die Kinderwunschbehandlung von unverheirateten Paaren unterstützt.

 

Bundesregierung, Pressemitteilung vom 27.01.2016

 

Bausparkassen können ihre Angebote und Tarife jetzt flexibler gestalten. Für das Schornsteinfeger-Handwerk gilt eine neue Meisterprüfungsverordnung. Der Bund unterstützt auch die Kinderwunschbehandlung von unverheirateten Paaren.

 

Wirtschaft und Arbeitsmarkt

 

Mehr Flexibilität für Bausparkassen

 

Bausparkassen können ihr Geschäftsfeld erweitern und Angebote und Tarife flexibler gestalten. Dabei berücksichtigen sie die Interessen der Kunden. Das entsprechende Gesetz dafür ist am 22. Dezember 2015 in Kraft getreten ( BGBl. I 2015, S. 2399 ).

 

Weitere Informationen zum Bausparkassenänderungsgesetz finden Sie auf der Homepage der Bundesregierung.

 

Neue Meisterprüfungsverordnung für das Schornsteinfeger-Handwerk

 

Mehr Kompetenz im Bereich der Energie- und Ressourceneffizienz ist ein Schwerpunkt der neuen Meisterprüfungsverordnung für das Schornsteinfeger-Handwerk ( BGBl. I 2015, S. 1987 ). Sie gilt seit 1. Januar 2016.

 

Weitere Informationen zur Meisterprüfungsverordnung finden Sie auf der Homepage des BMWi.

 

Familie

 

Bundesförderung bei Kinderwunschbehandlung

 

Auch für unverheiratete Paare gibt es seit Januar 2016 bei Kinderwunschbehandlungen finanzielle Unterstützung durch den Bund. Bislang galt dies nur für verheiratete Paare. Unter bestimmten Voraussetzungen werden künftig für die erste bis dritte Behandlung die Kosten in Höhe von 12,5 Prozent und für die vierte Behandlung in Höhe von bis zu 25 Prozent des Selbstkostenanteils erstattet.

 

Weitere Informationen zur Kinderwunschbehandlung für unverheiratete Paare finden Sie auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums.

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Quelle: DATEV eG