Die Deutsche Rentenversicherung soll ab dem Jahr 2015 alle Arbeitgeber hinsichtlich ihrer Erfüllung der Melde- und Abgabepflichten an die Künstlersozialkasse überprüfen. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 28.05.2014
Quelle: hib-Nr. 281/2014
Die Deutsche Rentenversicherung soll ab dem Jahr 2015 alle Arbeitgeber hinsichtlich ihrer Erfüllung der Melde- und Abgabepflichten an die Künstlersozialkasse (KSK) überprüfen. Gemäß des entsprechenden Gesetzentwurfes der Bundesregierung (18/1530) soll diese Überprüfung im Rahmen der alle vier Jahre stattfindenden Arbeitgeberprüfung erfolgen. Gleichzeitig soll allerdings eine Geringfügigkeitsgrenze eingeführt werden. Davon sollen vor allem kleine Unternehmen profitieren, die nur unregelmäßig und in geringem Umfang Aufträge an selbständige Künstler und Publizisten zum Zweck der Eigenwerbung oder Öffentlichkeitsarbeit erteilen. Auf die gezahlten Honorare soll nur dann die Künstlersozialabgabe erhoben werden, wenn die Summe der Honorare 450 Euro im Jahr übersteigt.
Die Regierung will durch die regelmäßigen Prüfungen die dauerhafte Finanzierung der Künstlersozialkasse sichern und ein weiteres Ansteigen der Künstlersozialabgabe verhindern.
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Quelle: DATEV eG