Nordrhein-Westfalen möchte „Gewerbesteuer-Oasen“ entgegenwirken. In einem Entschließungsantrag fordert es die Bundesregierung auf, per Gesetz die missbräuchliche Reduzierung der Gewerbesteuer über Lizenzmodelle zu verhindern.
Missbräuchliche Gewerbesteuer-Modelle verhindern
Bundesrat, Mitteilung vom 04.11.2016
Missbräuchlicher Entzug mittels Lizenzzahlungen
Im Falle einer Gewerbesteuer-Oase wird das geistige Eigentum eines Unternehmens in Form von Patenten und Lizenzen in eine eigens hierfür gegründete konzernzugehörige Tochter-Gesellschaft übertragen. Der Sitz dieser Lizenzgesellschaft ist dabei regelmäßig an einem Ort mit einem niedrigen Gewerbesteuer-Hebesatz. Das operative Geschäft bleibt bei der Produktionsgesellschaft, die die übertragenen Rechte gegen Lizenzzahlungen nutzen darf. Der zu versteuernde Gewinn liegt hingegen bei der Lizenzgesellschaft. In der Folge verliert die Kommune, in der die wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird und die eine entsprechende Infrastruktur vorhält, die Gewerbesteuer. Dem soll nach Ansicht von Nordrhein-Westfalen nunmehr per Gesetz Einhalt geboten werden.
Wie es weitergeht
Der Entschließungsantrag wurde am 4. November 2016 im Plenum vorgestellt und anschließend zur weiteren Beratung in den Finanz-, Innen- und Wirtschaftsausschuss überwiesen. Sobald diese ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt der Antrag wieder auf die Plenartagesordnung. Feste Fristvorgaben gibt es hierzu jedoch nicht.
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Zum Beratungsvorgang (635/16)
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Quelle: DATEV eG