Der Rechtsausschuss hat einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Aktienrechts in etwas veränderter Fassung gebilligt. Die Novelle soll es Firmen ermöglichen, ihr Eigenkapital zu stärken und damit krisenfester zu werden.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 11.11.2015
Quelle: hib-Nr. 588/2015
Der Rechtsausschuss hat einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Aktienrechts (18/4349) in etwas veränderter Fassung gebilligt. Die Novelle soll es Firmen ermöglichen, ihr Eigenkapital zu stärken und damit krisenfester zu werden.
Stimmrechtslose Vorzugsaktien sollen danach zum Kernkapital zählen können, und Gesellschaften sollen Wandelschuldverschreibungen in Grundkapital umwandeln dürfen.
Außerdem soll unter anderem die Transparenz über die Eigentümer nichtbörsennotierter Aktiengesellschaften erhöht werden.
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Quelle: DATEV eG