EU-Mobilitätsrichtlinie beschlossen

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie in geänderter Fassung angenommen. Die Richtlinie sieht Mindestvorschriften zur Erhöhung der Mobilität von Arbeitnehmern zwischen den Mitgliedstaaten vor.

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 11.11.2015

 

Quelle: hib-Nr. 589/2015

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am 11.11.2015 einen Gesetzentwurf (18/6283) der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie in geänderter Fassung angenommen. Für den Entwurf stimmten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen.

 

Die Linke enthielt sich. Die Richtlinie sieht Mindestvorschriften zur Erhöhung der Mobilität von Arbeitnehmern zwischen den Mitgliedstaaten vor. Im Zentrum stehen dabei Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge durch Änderungen des Betriebsrentengesetzes und des Gesetzes über die Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen.

———————-

Quelle: DATEV eG