Neues Justizkostenrecht muss nachverhandelt werden

Der Bundesrat hat das Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. KostRMoG) in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Die Notargebühren und die Vergütung der Rechtsanwälte sollen an die veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst werden.

 

Bundesrat, Pressemitteilung vom 07.06.2013

 

Der Bundesrat hat am 07.06.2013 das Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Ziel müsse es sein, den – derzeit stark defizitären – Kostendeckungsgrad der Justiz der Länder zu verbessern. Hierzu seien die Justizhaushalte der Länder wesentlich stärker als bisher vorgesehen finanziell zu entlasten. Mit der gleichen Begründung verwies der Bundesrat auch das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilferechts (Drucksache 382/13) in den Vermittlungsausschuss.

 
Das Gesetz soll die 2001 begonnene und 2004 fortgesetzte Modernisierung des Justizkostenrechts abschließen. Hierzu ersetzt der Bundestag die bisher geltende Kostenordnung durch ein neues Gerichts- und Notarkostengesetz und entwickelt die aus dem Jahr 1940 stammende Justizverwaltungskostenordnung weiter. Zudem sollen zum Beispiel die Notargebühren und die Vergütung der Rechtsanwälte an die veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst werden.

 
Das Zweite Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungs-gesetz – 2. KostRMoG) finden Sie auf der Homepage des Bundesrats.

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Quelle: DATEV eG