Die von der Bundesregierung geplanten schärferen Maßnahmen im Kampf gegen die Geldwäsche sind von den Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am 24.04.2017 aus unterschiedlichen Gründen kritisiert worden. U. a. missfiel der Bundessteuerberaterkammer die geplante Auskunftspflicht von Steuerberatern gegenüber der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen.
Anti-Geldwäschegesetz umstritten
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 24.04.2017
Grundlage der Anhörung war der von der Regierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (18/11555, 18/11928). Danach müssen die geldwäscherechtlich Verpflichteten strengere Vorgaben beachten, etwa bei grenzüberschreitenden Korrespondenzbeziehungen. Außerdem wird eine Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen bei der Generalzolldirektion eingerichtet. Die Zentralstelle soll geldwäscherechtliche Meldungen entgegennehmen, analysieren und bei einem Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung an die zuständigen Stellen weiterleiten. Alle wirtschaftlich Berechtigten sollen in einem elektronischen Transparenzregister erfasst werden.
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Die geplante Auskunftspflicht von Steuerberatern gegenüber der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen missfiel der Bundessteuerberaterkammer. Steuerberater seien gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Und die Mandanten müssten darauf vertrauen können, dass Informationen nur auftragsgemäß verwendet werden würden. „Die vorgesehene Pflicht, Auskunft darüber zu erteilen, ob mit einer bestimmten Person eine Geschäftsbeziehung besteht oder bestanden hat, würde ein Durchbrechung dieser Verschwiegenheitspflicht bedeuten“, wurde erklärt. (…)
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Quelle: DATEV eG