Die Bundesregierung will ein Wettbewerbsregister einführen. Das Register soll von öffentlichen Auftraggebern genutzt werden. Diese sollen dort vor der Vergabe von Aufträgen abfragen, ob ein Unternehmen wegen begangener Wirtschaftsdelikte von einem Vergabeverfahren auszuschließen ist, heißt es in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters.
Register für Wettbewerb
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 25.04.2017
Das Register wird beim Bundeskartellamt eingerichtet. Erkenntnisse über Ausschlussgründe von Vergabeverfahren sollen von den Strafverfolgungsbehörden und von den für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden des Bundes und der Länder an das Register übermittelt werden. Bisher bestehende Abfragepflichten zum Beispiel nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sollen durch die neue Abfragepflicht beim Wettbewerbsregister ersetzt werden.
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Quelle: DATEV eG