Arbeitsuchende sollen schneller wieder in Arbeit kommen. Das ist das Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung für verbesserte Eingliederungschancen. Auf Antrag der Länderkammer hat der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat den Entwurf in drei Punkten nachgebessert.
Bundesregierung, Pressemitteilung vom 23.11.2011
Arbeitsuchende sollen schneller wieder in Arbeit kommen. Das ist das Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung für verbesserte Eingliederungschancen. Auf Antrag der Länderkammer hat der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat den Entwurf in drei Punkten nachgebessert.
- Die Förderung der Einstiegsqualifizierung bleibt auf Dauer erhalten.
- Die im Gesetzentwurf ursprünglich vorgesehene Kürzung der Förderdauer für ältere Beschäftigte auf zwölf Monate kommt nicht. Für weitere drei Jahre bleibt es bei den 36 Monaten.
- Es soll Bildungsträgern möglich sein, auch arbeitsmarktfernere Personengruppen gezielt weiterzubilden, die etwa Schwierigkeiten im Umgang mit dem Bildungsgutschein haben.
Zum Gründungszuschuss empfiehlt der Vermittlungsausschuss, die praktische Umsetzung zu beobachten und darüber Bundestag und Bundesrat im Frühjahr 2015 zu berichten.
Die Bundesregierung sagt den Ländern zu, dass Jugendliche mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen passgenaue und flexible berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen erhalten können. Die Bundesagentur für Arbeit erhält den Auftrag, dafür das Fachkonzept zeitnah anzupassen.
Nachfrage nach Arbeitskräften nutzen
Unternehmen suchen vielfach Arbeitskräfte, trotzdem finden zeitgleich viele Arbeitsuchende keine Arbeit. Viele Arbeitsplätze bleiben sogar unbesetzt. Eine Ursache: Bei den Arbeitsuchenden fehlen vielfach die nachgefragten Qualifikationen.
Die Bundesregierung nutzt die verstärkte Nachfrage nach Arbeitskräften, um Menschen aus der Arbeitslosigkeit zu holen. Denn jeder Tag, den Arbeitsuchende früher eine Arbeitsstelle finden, nutzt dem ehemals Arbeitsuchenden einerseits selbst und andererseits der Wirtschaft. Zugleich nutzt es dem Steuer- und Beitragszahler und damit schließlich der gesamten Gesellschaft.
Instrumente wirkungsvoller ausrichten
Um Arbeitsuchenden besser zu helfen, wird die Bundesregierung die arbeitsmarktpolitischen Instrumente neu ausrichten:
- Sie verringert die Anzahl der Instrumente um ein Viertel. Das schafft mehr Übersichtlichkeit.
- Sie verschärft die Anforderungen für bestimmte Leistungen, um entsprechend gute Ergebnisse zu erhalten und Mitnahmeeffekte möglichst auszuschließen.
- Betreuerinnen und Betreuer in den Arbeitsagenturen und Jobcentern erhalten mehr Entscheidungsfreiheit darüber, welche Förderung sie einem Arbeitsuchenden anbieten. So können sie passgenauer vorgehen.
Immer wichtiger: Qualifikation
Um die Arbeitslosigkeit weiter abbauen zu können, müssen Betreuer in der Arbeitsagentur oder im Jobcenter Arbeitsuchende nachhaltiger vermitteln können. Die Neuausrichtung soll ihnen dabei helfen zu erkennen, was genau ein Arbeitsuchender an Qualifikationen mitbringt und was er noch benötigt.
Letzteres gilt gerade auch für diejenigen, die einen Ausbildungsplatz suchen. Denn sie haben noch ein ganzes Erwerbsleben vor sich. Das will also gut durchdacht sein, um nicht zuletzt das Risiko beziehungsweise die Dauer der Arbeitslosigkeit möglichst gering zu halten.
Die Erfahrung zeigt: Arbeitsmarktpolitische Instrumente sind nicht umso erfolgreicher, je mehr Geld der Staat dafür ausgibt. Wenn immer weniger Menschen im erwerbsfähigen Alter sein werden, ist es umso wichtiger, die arbeitsmarktpolitischen Instrumente daraufhin anzupassen. Nur so gelingt es, unter den veränderten Bedingungen Arbeitsuchende passgenau, effektiv und rasch in Beschäftigung zu bekommen.
Über den Änderungsvorschlag des Vermittlungsausschusses befinden der Bundestag am 24.11.2011 und der Bundesrat am 25.11.2011.
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Quelle: DATEV eG