Ausschluss von Richtern im Entschädigungsverfahren bei Beteiligung an dem als überlang gerügten zugrundeliegenden Verfahren

In einem Entschädigungsrechtsstreit über die unangemessene Dauer eines gerichtlichen Verfahrens sind Richter bereits ausgeschlossen, wenn sie im als überlang gerügten Verfahren tatsächlich mit der Sache befasst waren. So entschied das BSG (Az. B 10 ÜG 1/16 R).

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