Ausweitung der Berichtspflichten für Unternehmen beschlossen

Unternehmen ab einer bestimmten Größe müssen künftig nichtfinanziellen Berichtspflichten zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung nachkommen. Das haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mit der Annahme des Entwurfs für das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (18/9982, 18/10344, 18/10444 Nr. 1.6) beschlossen.

 

Ausweitung der Berichtspflichten für Unternehmen beschlossen

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 09.03.2017

 

Unternehmen ab einer bestimmten Größe müssen künftig nichtfinanziellen Berichtspflichten zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung nachkommen. Das haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages am 9. März 2017 mit der Annahme des Entwurfs für das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (18/9982, 18/10344, 18/10444 Nr. 1.6) beschlossen. CSR steht für „Corporate Social Responsibility“.

 

Für den Entwurf haben CDU/CSU und SPD votiert, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen. Im gleichen Verhältnis wurde ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/10030) abgelehnt. Den Abgeordneten lag dazu eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (18/11450) vor.

 

Große Unternehmen von der Neuregelung betroffen

 

Die Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie soll dem Entwurf nach große kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personengesellschaften sowie große Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern betreffen. Zur Begründung der Neuregelung weist die Bundesregierung darauf hin, dass Unternehmen heute zunehmend nicht mehr nur nach ihren Finanzdaten bewertet und befragt würden.

 

Sog. nichtfinanzielle Informationen zu Themen wie die Achtung der Menschenrechte, Umweltbelange oder soziale Belange bildeten einen immer wichtigeren Bereich der Unternehmenskommunikation. Investoren, Unternehmen sowie Verbraucher verlangten insoweit vor allem mehr und bessere Informationen über die Geschäftstätigkeit von Unternehmen, um zu entscheiden, ob sie investieren, Lieferbeziehungen eingehen oder Produkte erwerben und nutzen, schreibt die Regierung.

 

Wichtige unternehmensinterne Entscheidungsfaktoren

 

Dies sei auch auf die zunehmende Medienberichterstattung über Arbeits- und Lebensbedingungen in Drittstaaten zurückzuführen, die zu einer Sensibilisierung von Investoren, Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Unternehmen im Hinblick auf nichtfinanzielle Belange geführt hat.

 

Gleichzeitig seien nichtfinanzielle Faktoren schon heute wichtige unternehmensinterne Entscheidungsfaktoren, etwa wenn es um die Risikobetrachtung geht, schreibt die Regierung.

 

Antrag der Grünen

 

Die Grünen traten in ihrem Antrag für eine zukunftsfähige Unternehmensverantwortung, für wirksam und aussagekräftig ausgestaltete Nachhaltigkeitsberichte und für die Umsetzung der CSR-Richtlinie der EU ein.

 

Sie schreiben, die Regierung habe „die Chance vertan, Transparenz über nachhaltiges Unternehmenshandeln zu einem wesentlichen Kriterium der Unternehmensführung zu machen“ und bleibe „sogar noch hinter der angekündigten 1:1-Umsetzung“ der EU-Richtlinie zurück. So verlange der Regierungsentwurf nur die Darstellung von nichtfinanziellen Risiken, die zugleich auch Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und die Lage des Unternehmens hätten. Die EU-Richtlinie hingegen sehe vor, „dass Unternehmen auch solche wesentlichen Risiken für Mensch und Umwelt offenlegen, die nicht unmittelbar geschäftsrelevant sind“, heißt es in dem Antrag und weiter: „Gerade dadurch erfolgt eine Verbesserung der Transparenz in Bezug auf Klima und Menschenrechte.“

 

Die Grünen verlangen von der Bundesregierung die Vorlage eines neuen, in zahlreichen Punkten veränderten Gesetzentwurfs. Unter anderem sollen die Berichtspflichten in verschiedener Hinsicht erweitert werden. Zudem sollen nicht nur kapitalmarktnotierte Unternehmen, sondern auch Familienbetriebe und andere Großunternehmen mit über fünfhundert Mitarbeitern diesen Berichtspflichten unterliegen. Zudem soll „eine inhaltliche Prüfung der nichtfinanziellen Informationen durch externe Fachkräfte mit Expertise in Umwelt- und Sozialaudits“ vorgeschrieben werden.

 

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Quelle: DATEV eG