Der Bundestag hat umfassende Änderungen am Kartellrecht beschlossen. Mit dem mit Änderungsanträgen abgeänderten Entwurf eines neunten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (18/10207, 18/10650, 18/10924 Nr. 1.3, 18/11446) sollen Konsequenzen aus der zunehmenden Digitalisierung der Wirtschaft gezogen werden.
Bundestag beschließt Änderungen im Wettbewerbsrecht
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 09.03.2017
„Kartellrechtlicher Ordnungsrahmen für die digitale Welt“
Das sog. Ministererlaubnisverfahren bei Unternehmensfusionen wird beschleunigt. Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD stimmten für den Gesetzentwurf, die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. „Wir verbessern den kartellrechtlichen Ordnungsrahmen für die digitale Welt“, freute sich Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD).
Die Bestimmungen für das Wettbewerbsrecht werden mit dem Gesetz auch auf sog. Start-ups ausgeweitet. „Das digitale Zeitalter stellt mit seinen rasanten technologischen Entwicklungen neue Herausforderungen auch an die Wettbewerbspolitik“, heißt es im Entwurf. Junge innovative Unternehmen (Start-ups) könnten durch große etablierte Unternehmen übernommen werden, ohne dass eine Kontrolle durch Kartellbehörden stattfinden könne. Grund sei, dass die Fusionskontrolle nur Zusammenschlüsse von Unternehmen über einem gewissen Schwellenwertbei den Umsätzen erfasse.
„Viele Start-ups bleiben unterhalb der Werte“
Viele Start-ups würden unterhalb dieser Werte bleiben. Dennoch können ihre Geschäftsideen ein hohes Marktpotenzial und eine große wirtschaftliche Bedeutung für den Erwerber haben. Daher soll die Fusionskontrolle ausgeweitet werden und auch Fälle erfassen, in denen der Kaufpreis mit über 400 Millionen Euro besonders hoch ist, obwohl das erworbene Unternehmen keine oder nur geringe Umsätze vorweisen kann.
Zypries und auch andere Redner verwiesen auf Übernahmen im Internet wie den von Facebook übernommenen Messenger-Dienst WhatsApp. Wenn Unternehmen ohne große Umsätze übernommen werden sollten, könne das Bundeskartellamt künftig mitreden, sagte die Ministerin.
„Monopolisten dürfen ihre Marktmacht nicht ausnutzen“
Dieter Janecek (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, einiges zur Regelung der digitalen Märkte sei richtig, reiche aber nicht aus. Bei WhatsApp habe der Kaufpreis bei 19 Milliarden US-Dollar für ein Unternehmen mit geringem Umsatz gelegen, das aber 450 Millionen Nutzer gehabt habe. Deshalb müsse das Bundeskartellamt weitere Rechte erhalten. Monopolisten dürften ihre Marktmacht nicht ausnutzen.
Janecek kritisierte, dass es nicht möglich sei, Nachrichten von WhatsApp an Nutzer von Threema zu senden. Auch sei es nicht möglich, Kontaktdaten und Datenhistorien von einer App zur anderen mitzunehmen.
„Kartellamt kontrolliert nur große Übernahmen“
Thomas Lutze (Die Linke) sagte, WhatsApp habe heute eine Bedeutung wie die SMS vor zehn oder 15 Jahren. Diese monopolistische Plattform sei Standard für Millionen Menschen. Der Betreiber müsse seine Plattform auch für Mitbewerber öffnen, verlangte Lutze. Hansjörg Durz (CDU/CSU) wies Bedenken der Start-up-Szene zurück und sagte, nur große Übernahmen würden vom Kartellamt kontrolliert.
Für Kooperationen von Presseverlagen sollen Ausnahmen vom Kartellverbot geschaffen werden. Waren schon mit der achten Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen Fusionen erleichtert worden, so sollen jetzt Kooperationen im Anzeigen- und Werbegeschäft, beim Vertrieb, der Zustellung und der Herstellung von Zeitungen und Zeitschriften einfacher möglich werden. „Der Rückgang insbesondere des Anzeigenaufkommens und der Werbeerlöse im Printbereich hält an, während Finanzierungsmodelle für Presseprodukte im Online-Bereich noch nicht durchgehend erfolgreich sind“, begründet die Bundesregierung ihr Vorhaben.
„Presselandschaftzukunftsfähig machen“
Klaus Ernst (Die Linke) kritisierte die Regelung, weil dadurch die Konzentration auf dem Zeitungsmarkt noch erleichtert werde. Marcus Held (SPD) sagte, es sei wichtig, „die Presselandschaft in Deutschland zukunftsfähig zu machen und zu stärken“. Die Zeitungen hätten erhebliche Nachteile durch das Internet erlitten. In Ostdeutschland gebe es die ersten „weißen Flecken“ auf der Landkarte, wo es keine lokalen Zeitungen mehr gebe. Martin Dörmann (SPD) ergänzte, für seine Partei sei die Sicherung der Meinungsfreiheit ein ganz zentrales Anliegen.
Dr. Matthias Heider (CDU/CSU) nahm zum Ministererlaubnisverfahren Stellung. Aufgrund des Edeka/Tengelmann-Verfahrens, das eineinhalb Jahre gedauert habe, werde das Verfahren jetzt gestärkt und beschleunigt. „Beim nächsten Mal läuft im Wirtschaftsministerium die Uhr mit“, sagte Heider. Wenn nach sechs Monaten keine Entscheidung über einen Unternehmenszusammenschluss vorliege, gelte der Antrag auf Erlaubnis als abgelehnt.
Initiativen der Opposition abgelehnt
Für die Linksfraktion gehen die Änderungen an der Ministererlaubnis noch nicht weit genug. Die Zahl der Arbeitsplätze und das Wohl der Arbeitnehmer seien weiterhin keine Kriterien, kritisierte Klaus Ernst (Die Linke). Die Entscheidung über die Ministererlaubnis müsse vom Parlament getroffen werden, um der Sache mehr Nachdruck zu verleihen. Janecek (Bündnis 90/Die Grünen) trat für Mitsprecherechte des Bundestages bei einem Ministererlaubnisverfahren ein.
Ein entsprechender Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11455) wurde allerdings bei Enthaltung der Linken ebenso abgelehnt wie bei Enthaltung der Grünen ein Antrag der Linken (18/10240), die Ministererlaubnis durch eine Parlamentserlaubnis zu ersetzen. Auch mit ihrem Antrag (18/4817) zur Verhinderung von Bußgeldumgehungen bei Kartellstrafen konnte sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen trotz Unterstützung durch die Linksfraktion nicht durchsetzen. Ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11456), in dem unter anderem stärkere Verbraucherrechte in digitalen Märkten gefordert wurden, fand ebenfalls keine Mehrheit.
Effektivere Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
Verbessert werden soll mit der Gesetzesnovelle die Möglichkeit zu Schadenersatzklagen von Verbrauchern und Unternehmen. Deren Schadenersatzansprüche sollen effektiver durchgesetzt werden können, wenn sie durch einen Kartellverstoß einen Schaden erlitten haben. So wird der Zugang zu Beweismitteln für Geschädigte erleichtert, und Verjährungsfristen werden verlängert.
Zudem soll eine Regelungslücke geschlossen werden. So hatte ein Fall Aufsehen erregt, in dem sich Kartellbeteiligte in einem Wurstkartell durch Umstrukturierungen in Unternehmen der Haftung für ein verhängtes Bußgeld in dreistelliger Millionenhöhe entziehen konnten. Mit dem Gesetzentwurf werden Konsequenzen gezogen. So sollen Geldbußen wegen Kartellrechtsverstößen nicht nur gegen die handelnde Tochtergesellschaft, sondern auch gegen die lenkende Konzernmutter verhängt werden können. Bei Rechtsnachfolge oder wirtschaftlicher Nachfolge könne das Bußgeld auch gegen die nachfolgenden Unternehmen verhängt werden.
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Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Deutschen Bundestags.
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Quelle: DATEV eG