Bundesrat fordert von Bundesregierung erneut Pflichtversicherung gegen Elementarschäden

Der Bundesrat verabschiedete am 14. Juni 2024 eine Entschließung, mit der er die Bundesregierung erneut auffordert, nunmehr unverzüglich einen geeigneten Vorschlag zur Einführung einer bundesweiten Pflichtversicherung gegen Elementarschäden zu unterbreiten.

Bundesrat, Mitteilung vom 14.06.2024

Nach ausführlicher Debatte im Plenum verabschiedete der Bundesrat am 14. Juni 2024 eine Entschließung, mit der er die Bundesregierung erneut auffordert, nunmehr unverzüglich einen geeigneten Vorschlag zur Einführung einer bundesweiten Pflichtversicherung gegen Elementarschäden zu unterbreiten.

Großschadenslagen beweisen Notwendigkeit

Darin nehmen die Länder Bezug auf die jüngsten Extremwetterereignisse und die dadurch ausgelösten Großschadenslagen. Diese hätten erneut gezeigt, wie notwendig eine solche Versicherung sei. 99 Prozent der Immobilien in Deutschland verfügten über eine Wohngebäudeversicherung, aber nicht einmal die Hälfte sei auch gegen Elementarschäden versichert. Dies liege insbesondere an den kostenintensiven Versicherungsprämien in Gebieten mit höherem Risiko, heißt es in der Begründung zur Entschließung.

Ziel müsse es sein, für die Betroffenen eine wirksame finanzielle Absicherung gegen die massiven materiellen Schäden zu schaffen, bei der auch die Bezahlbarkeit für alle gewährleistet ist.

Gleichlautende Forderung vor über einem Jahr

Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf seinen Beschluss aus dem März 2023, in dem er schon einmal die Bundesregierung um einen Vorschlag zur Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung gebeten hatte.

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugestellt. Sie entscheidet, ob und wie sie den Forderungen der Länder nachkommt. Feste Fristen dafür gibt es nicht.

Quelle: Bundesrat

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Bundestag ändert das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz

Der Bundestag hat am 13.06.2024 in 2./3. Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 20/11787) angenommen.

Deutscher Bundestag, Meldung vom 13.06.2024

Der Bundestag hat am Donnerstag, 13. Juni 2024, den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (20/10942, 20/11307, 20/11468 Nr. 3) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (20/11787) angenommen. Für den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, dagegen die CDU/CSU-Fraktion und die Gruppe Die Linke. Die AfD-Fraktion enthielt sich.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz wird damit reformiert und entfristet. Das Gesetz stelle insbesondere für Ansprüche wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformation ein besonderes zivilprozessuales Musterverfahren vor den Oberlandesgerichten bereit, schreibt die Bundesregierung. Tatsachen- oder Rechtsfragen, die sich in mehreren Individualklageverfahren vor den Landgerichten gleichermaßen stellen, würden danach dem Oberlandesgericht vorgelegt und in einem einheitlichen Verfahren verhandelt und entschieden, „wenn Parteien in mindestens zehn dieser Individualverfahren dies beantragen“. Im Anschluss an den Musterentscheid würden die einzelnen Klageverfahren vor den Landgerichten auf dessen Grundlage zu Ende geführt.

Grundsätzlich sieht der Entwurf vor, dass das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz „als besondere Verfahrensordnung mit seinem bisherigen Anwendungsbereich“ erhalten bleiben soll. Ein ersatzloses Auslaufenlassen der bis 31. August 2024 befristeten Regelungen ist aus Sicht der Bundesregierung nicht angezeigt. „Das Musterverfahren hat sich in der Praxis trotz seiner bisherigen Unzulänglichkeiten grundsätzlich als Instrument zur Bewältigung gehäuft auftretender gleichlaufender Klagen mit kapitalmarktrechtlichem Bezug bewährt“, führt der Entwurf dazu aus.

Oberlandesgerichte in den Verfahren stärken

Gegenüber der Rechtslage sieht der Entwurf diverse Änderungen vor. Unter anderem ist geplant, die Oberlandesgerichte in den Verfahren zu stärken. (…)

Quelle: Deutscher Bundestag, Textarchiv

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Beantragte Regelinsolvenzen im Mai 2024: +25,9 % zum Vorjahresmonat

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im Mai 2024 um 25,9 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im April 2024 hatte sie um 28,5 % gegenüber April 2023 zugenommen. Seit Juni 2023 sind damit durchgängig zweistellige Zuwachsraten im Vorjahresvergleich zu beobachten.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 14.06.2024

  • 26,5 % mehr Unternehmensinsolvenzen im 1. Quartal 2024 als im 1. Quartal 2023
  • 4,8 % mehr Verbraucherinsolvenzen im 1. Quartal 2024 als im 1. Quartal 2023

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Mai 2024 um 25,9 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im April 2024 hatte sie um 28,5 % gegenüber April 2023 zugenommen. Seit Juni 2023 sind damit durchgängig zweistellige Zuwachsraten im Vorjahresvergleich zu beobachten. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten. Diese und weitere Hinweise sind bei der Interpretation der Insolvenzstatistiken zu beachten.

Zahl der Unternehmensinsolvenzen im 1. Quartal 2024 gegenüber dem 1. Quartal 2023 um gut ein Viertel gestiegen

Im 1. Quartal 2024 meldeten die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 5.209 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 26,5 % mehr als im 1. Quartal 2023, und 11,2 % mehr als im 1. Quartal 2020 (4.683 beantragte Unternehmensinsolvenzen), dem entsprechenden Vergleichsquartal vor dem von Sonderregelungen und niedrigen Insolvenzzahlen geprägten Zeitraum der Corona-Krise.

Die Forderungen der Gläubiger aus den im 1. Quartal 2024 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 11,3 Milliarden Euro. Im 1. Quartal 2023 hatten die Forderungen bei rund 6,7 Milliarden Euro gelegen.

Insolvenzhäufigkeit im Bereich Verkehr und Lagerei am höchsten

Bezogen auf 10.000 Unternehmen gab es im 1. Quartal 2024 in Deutschland insgesamt 15,2 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10.000 Unternehmen entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 29,6 Fällen. Danach folgten das Baugewerbe mit 23,5 Fällen, die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Zeitarbeitsfirmen) mit 23,0 Fällen sowie das Verarbeitende Gewerbe mit 20,3 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen.

4,8 % mehr Verbraucherinsolvenzen im 1. Quartal 2024 als im Vorjahresquartal

Im 1. Quartal 2024 gab es 17.478 Verbraucherinsolvenzen. Damit stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 4,8 % gegenüber dem 1. Quartal 2023.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Haftung Hostprovider: Haftung für rechtsverletzende Inhalte setzt konkrete Verdachtsmeldung voraus

Ein Plattformbetreiber haftet für rechtsverletzende Inhalte von Nutzern der Plattform nur, wenn die Beanstandungen eines Betroffenen – die richtig oder falsch sein können – so konkret gefasst sind, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptung des Betroffenen unschwer bejaht werden kann. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 16 U 195/22).

OLG Frankfurt, Pressemitteilung vom 13.06.2024 zum Urteil 16 U 195/22 vom 13.06.2024

Ein Plattformbetreiber haftet für rechtsverletzende Inhalte von Nutzern der Plattform nur, wenn die Beanstandungen eines Betroffenen – die richtig oder falsch sein können – so konkret gefasst sind, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptung des Betroffenen unschwer bejaht werden kann. Der Pressesenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) hat mit am 13.06.2024 verkündeter Entscheidung Unterlassungsansprüche mangels hinreichend konkret erhobener Beanstandungen zurückgewiesen.

Der Kläger ist Antisemitismusbeauftragter in Baden-Württemberg. Die Beklagte betreibt die Plattform „X“ (vormals Twitter). Der Kläger meldete der Beklagten mit Anwaltsschreiben eine Vielzahl von Tweets mit aus seiner Sicht rechtsverletzenden Inhalten und forderte zur Entfernung und Unterlassung auf. Die Beklagte löschte im Ergebnis den Account eines Nutzers, der sechs der beanstandeten Tweets veröffentlicht hatte. Das Landgericht hatte die Beklagte auf den Eilantrag des Klägers hin verpflichtet, es zu unterlassen, fünf näher benannte Äußerungen des Nutzers über den Kläger zu verbreiten.

Auf die Berufung der Beklagten wies das OLG den Unterlassungsantrag ab. Zur Begründung führte es aus, dass die Beklagte nach den höchstrichterlichen Grundsätzen zur Providerhaftung hier nicht in Anspruch genommen werden könne. Die Beklagte stelle lediglich eine Plattform für Äußerungen Dritter zur Verfügung. Damit hafte sie als Provider für etwaige rechtsverletzende Inhalte erst nach Kenntniserlangung. Ein Betroffener müsse sie zunächst mit Beanstandungen konfrontieren, die so konkret gefasst sein müssten, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptung des Betroffenen unschwer bejaht werden kann. Erst dann treffe den Provider die Verpflichtung zur weiteren Ermittlung und Bewertung des angezeigten Sachverhalts.

Vorliegend habe das Anwaltsschreiben der Beklagten keine hinreichende Kenntnis von den Tatsachen vermittelt, aus denen ihr eine Rechtsverletzung ohne eingehende rechtliche oder tatsächliche Prüfung erkennbar gewesen sei. Es sei ohne jegliche Begründung oder Sachverhaltsdarstellung allein von „rechtswidrigen Inhalten“ die Rede gewesen. Aus den beanstandeten Tweets allein sei nicht hervorgegangen, dass der Kläger sich gegen die Verbreitung konstruierter Lebenssachverhalte wende, denen es an einer tatsächlichen Grundlage fehle bzw. gegen nicht erweislich wahre Tatsachen. Dies sei den Tweets auch nicht immanent und damit für die Beklagte klar gewesen.

Dass die Beklagte letztlich den gesamten Account des Nutzers gesperrt – und nicht nur die angezeigten Tweets gelöscht habe – zeige, dass für sie der Rechtsverstoß gerade nicht unschwer erkennbar gewesen sei.

Ohne Erfolg berufe sich der Kläger auch darauf, dass das von der Beklagten bereitgestellte Meldeformular kein Textfeld für weitere konkretisierende individuelle Angaben bereitstelle. Das Meldeformular entspreche den Vorgaben des NetzDG und bezwecke damit in erster Linie eine Kontrolle nach strafbaren Inhalten. Zudem wären nähere Angaben sowohl in der Spalte „Inhalt“ als auch im Rahmen eines Anhangs möglich gewesen.

Die im Eilverfahren ergangene Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt

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Sommerprognose IfW Kiel: Etwas Licht am Ende des Konjunkturtunnels

In Deutschland setzt laut Sommerprognose des IfW Kiel eine moderate Konjunkturerholung ein. Im laufenden Jahr dürfte die Wirtschaftsleistung um 0,2 Prozent zulegen (Frühjahrsprognose: 0,1 Prozent). Getragen wird die Erholung vor allem von den wieder anziehenden Exporten und dem Konsum. Eine hohe konjunkturelle Dynamik zeichnet sich jedoch nicht ab.

IfW Kiel, Pressemitteilung vom 13.06.2024

In Deutschland setzt laut Sommerprognose des IfW Kiel eine moderate Konjunkturerholung ein. Im laufenden Jahr dürfte die Wirtschaftsleistung um 0,2 Prozent zulegen (Frühjahrsprognose: 0,1 Prozent). Getragen wird die Erholung vor allem von den wieder anziehenden Exporten und dem Konsum. Eine hohe konjunkturelle Dynamik zeichnet sich jedoch nicht ab. Für 2025 rechnet das IfW Kiel mit einem Anstieg der Wirtschaftsleistung von 1,1 Prozent (Frühjahrsprognose: 1,2 Prozent). Die Inflationsrate dürfte sich bei etwa 2 Prozent einpendeln, der Arbeitsmarkt zeigt sich weitgehend robust.

„Es gibt Licht am Ende des Konjunkturtunnels. Die Zeichen mehren sich, dass sich die deutsche Wirtschaft aus der Rezession befreien kann. Eine wichtige Weichenstellung ist dabei die von der Europäischen Zentralbank (EZB) eingeläutete Zinswende“, sagt Moritz Schularick, Präsident des IfW Kiel.

Im Juni hatte die EZB die Leitzinsen um 0,25 Prozentpunkte reduziert – zu erwarten sind im Jahresverlauf zwei weitere Zinssenkungen um jeweils weitere 0,25 Prozentpunkte. Die Leitzinssenkungen verbessern die Finanzierungsbedingungen sowohl für Unternehmen als auch für private Konsumenten, so dass die restriktive Wirkung der Geldpolitik nachlässt.

„Das Konjunkturbild einer mühsamen Erholung gewinnt an Konturen. Nach dem Auslandsgeschäft dürfte im weiteren Jahresverlauf auch der heimische Konsum anspringen. Unternehmensinvestitionen und Wohnbau bleiben aber vorerst schwach. Der jetzt einsetzende Aufschwung kommt insgesamt mit wenig Dynamik in Gang, ähnlich wie ein Fußballteam, das sich nach einer langen Abwehrschlacht mühsam nach vorne kämpft“, sagt Stefan Kooths, Konjunkturchef des IfW Kiel.

  • Deutsche Wirtschaft im Sommer 2024: Erholung kommt mühsam in Gang
  • Weltwirtschaft im Sommer 2024: Konjunkturgefälle nimmt ab

Die jahresdurchschnittlichen Veränderungsraten des Bruttoinlandsproduktes täuschen über die unterjährige Expansionsdynamik hinweg, die in den Verlaufsraten von 1 Prozent (2024) und 1,2 Prozent (2025) klarer zum Ausdruck kommt. Diese liegen oberhalb des Potenzialwachstums, das im Prognosezeitraum auf jährlich knapp 0,5 Prozent veranschlagt wird. Demnach nimmt die gesamtwirtschaftliche Kapazitätsauslastung zu, womit die Rezession überwunden wird und eine moderate Erholung einsetzt

Moderate weltwirtschaftliche Expansion

Das Exportgeschäft wird angesichts der moderat expandierenden Wirtschaftsleistung in den Abnehmerländern und dem wieder anziehenden Welthandel voraussichtlich aufwärtsgerichtet bleiben. Alles in allem werden die Exporte im laufenden Jahr um 0,6 Prozent und im Jahr 2025 um 2,6 Prozent steigen, nachdem sie im Jahr 2023 noch gesunken waren.

Insgesamt verringern sich die konjunkturellen Unterschiede in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften: Während in den USA die konjunkturelle Dynamik etwas nachlässt, belebt sich die Wirtschaft in Europa spürbar, und auch China verzeichnete Produktionszuwächse. Die moderate weltwirtschaftliche Expansion dürfte sich fortsetzen, die Weltproduktion dürfte in diesem und im kommenden Jahr um 3,2 Prozent steigen. Dabei kurbeln steigende Reallöhne in Europa den privaten Konsum an. Im nächsten Jahr wird die gelockerte Geldpolitik spürbar. Geopolitische Risiken, insbesondere im Zusammenhang mit den US-Präsidentschaftswahlen, könnten die weltwirtschaftliche Aktivität beeinträchtigen. Eine Zuspitzung von Handelskonflikten würde die weltwirtschaftliche Aktivität belasten.

Hohe Lohnzuwächse und robuster Arbeitsmarkt schieben privaten Konsum an

Nach dem kräftigen Einbruch der Reallöhne im Jahr 2022 und nur geringen Zuwächsen im vergangenen Jahr, ziehen sie im laufenden Jahr mit 3,4 Prozent so kräftig an wie seit über 30 Jahren nicht mehr und liegen nunmehr leicht über dem Niveau des Jahres 2019. Für das kommende Jahr zeichnet sich für die Erwerbstätigkeit eine Seitwärtsbewegung ab, wobei der demografisch bedingten Angebotsverknappung noch konjunkturelle Auftriebskräfte entgegenwirken. Im Zuge der Erholung sinkt die Arbeitslosigkeit von 5,9 Prozent (2024) auf 5,8 Prozent (2025), nach 5,7 Prozent im vergangenen Jahr. Insgesamt stützt die Entwicklung am Arbeitsmarkt die Masseneinkommen und in der Folge auch den privaten Konsum, für den nach dem Rückgang um 0,7 Prozent im Vorjahr wieder deutliche Zuwächse um 0,6 Prozent (2024) und 1,2 Prozent (2025) erwartet werden.

Investitionen bleiben vorerst gedämpft

Die Bauaktivität ist weiterhin schwach. Der Anstieg im ersten Quartal war vor allem der Witterung geschuldet. Auf den Unternehmensinvestitionen lastet weiterhin eine erhöhte Politikunsicherheit. Von den Investitionen dürften erst im kommenden Jahr expansive Impulse ausgehen, wenn sich das Geschäftsklima der Unternehmen bessert und die Bauinvestitionen angesichts der wieder etwas günstigeren Finanzierungsbedingungen etwas beleben.

Einnahmeseitige Konsolidierung der Staatsfinanzen

Die Ausgaben der Gebietskörperschaften werden im Prognosezeitraum spürbar langsamer zulegen als zuletzt, jedoch wird dies durch die Mehrausgaben der Sozialversicherungen über-kompensiert. Daher nimmt die gesamtstaatliche Ausgabenquote trotz erster Einsparansätze weiter zu und erreicht im Jahr 2025 einen Wert von 49,5 Prozent. Die Konsolidierung erfolgt in der Summe über die Einnahmeseite, für die sich Zuwächse von 5,3 Prozent (2024) und 4,7 Prozent (2025) abzeichnen. In Relation zur Wirtschaftsleistung sinkt das staatliche Finanzierungsdefizit von 2,4 Prozent im Vorjahr auf 1,7 Prozent und 1,2 Prozent in den beiden Prognosejahren.

Quelle: IfW Kiel

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IMK-Konjunkturindikator: Rezessionsrisiko nimmt weiter ab

Die Aussichten für die Konjunktur in Deutschland hellen sich weiter langsam auf und ab der Jahresmitte ist eine etwas beschleunigte Erholung absehbar. Das signalisiert der Konjunkturindikator des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.

Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 13.06.2024

Leichte Aufhellung für kommende drei Monate

Die Aussichten für die Konjunktur in Deutschland hellen sich weiter langsam auf und ab der Jahresmitte ist eine etwas beschleunigte Erholung absehbar. Das signalisiert der Konjunkturindikator des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung. Die Wahrscheinlichkeit, dass die deutsche Wirtschaft in den nächsten drei Monaten eine Rezession durchläuft, ist dementsprechend in den letzten Wochen erneut leicht gesunken, nachdem sie bereits im April und im Mai zurückgegangen war. Für den Zeitraum von Juni bis Ende August weist der Indikator, der die neuesten verfügbaren Daten zu den wichtigsten wirtschaftlichen Kenngrößen bündelt, eine Rezessionswahrscheinlichkeit von 39,5 Prozent aus. Anfang Mai betrug sie für die folgenden drei Monate noch 45,6 Prozent. Auch die statistische Streuung im Indikator, in der sich die Verunsicherung der Wirtschaftsakteure ausdrückt, ist geringfügig gesunken. Die Verbesserung ist zwar noch nicht so tiefgreifend, dass das nach dem Ampelsystem arbeitende Konjunktur-Frühwarninstrument auf eine günstigere Phase schaltet. Der Indikator zeigt wie in den beiden Vormonaten „gelb-rot“, was eine erhöhte konjunkturelle Unsicherheit signalisiert. Zwischen Juni 2023 und März 2024 hatte die Konjunkturampel aber noch durchgängig auf „rot“ gestanden und damit eine akute Rezessionsgefahr angezeigt.

Der aktuelle leichte Rückgang des Rezessionsrisikos beruht im Wesentlichen darauf, dass sich Stimmungsindikatoren wie der ifo-Index sowie verschiedene Finanzmarktindikatoren günstiger darstellen. Dazu zählen die Aktienkurse und ein zuletzt geringerer Unterschied bei den Zinssätzen für Unternehmens- und Staatsanleihen, was für günstigere Finanzierungsbedingungen von Unternehmen spricht. Leicht gesunken ist auch der „Finanzmarktstress“, den das IMK auf Basis eines breiten Kranzes von Finanzmarktindikatoren ermittelt. Dagegen sorgt eine zuletzt verhaltene Entwicklung bei industriellen Produktionsdaten und Auftragseingängen, insbesondere aus dem Inland, dafür, dass die Rezessionswahrscheinlichkeit nicht noch weiter zurückgegangen ist. Allerdings sehen die Konjunkturfachleute des IMK jenseits der kurzfristigen Monatswerte eine positive Grunddynamik in verschiedenen Industriebranchen, unter anderem durch den wieder anziehenden Export. Dazu gehören auch der Maschinen- und Anlagenbau und die energieintensive Chemieindustrie, deren Auftragslage sich mittlerweile stabilisiert habe.

„Die aktuellen Indikatorergebnisse deuten auf eine sich langsam kräftigende Erholung der Konjunktur ab der Jahresmitte“, fasst IMK-Konjunkturexperte Dr. Thomas Theobald das aktuelle Konjunkturbild zusammen. „Tragende Säule des Wachstums dürfte neben dem Export der private Verbrauch werden, der von dynamischem Lohnwachstum bei inzwischen abgeflachter Inflation angeregt wird.“

Seine neue Konjunkturprognose für das laufende und das kommende Jahr stellt das IMK am 20. Juni vor.

Quelle: Hans-Böckler-Stiftung

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Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im Juni 2024

Nach der wirtschaftlichen Belebung zu Jahresbeginn, die mithin auf witterungs- und nachholbedingte Sondereffekte zurückzuführen gewesen sein dürfte, geben lt. BMWK die ersten Indikatoren für das zweite Quartal derzeit noch ein uneinheitliches Bild für die weitere konjunkturelle Entwicklung.

BMWK, Pressemitteilung vom 13.06.2024

  • Aktuelle Indikatoren zeichnen noch ein verhaltenes Bild der deutschen Wirtschaft zu Beginn des Sommers: Die spürbare Aufhellung der Stimmungsindikatoren in der Industrie, im Bau und auch bei den Dienstleistern und die verbesserten Rahmenbedingungen spiegeln sich erst schrittweise in den realen Daten wider. Kurzfristig dämpfenden Faktoren in der Industrie infolge der schwachen Auslandsnachfrage und Produktionsstörungen aufgrund des Hochwassers in Bayern und Baden- Württemberg stehen temporär stützende Impulse bei konsumnahen Dienstleistungen im Zuge der Fußball-Europameisterschaft gegenüber.
  • Die Produktion im Produzierenden Gewerbe zeigt noch keine nachhaltige Belebung. Im April stagnierte sie gegenüber dem Vormonat mit einem Rückgang um 0,1 % nahezu. Während die Bauproduktion im April erneut deutlich um 2,1 % zurückging, lag die Ausbringung in der Industrie mit +0,2 % leicht im Plus. Die Energieproduktion wurde nach den vorherigen Rückgängen sogar um 1,6 % ausgeweitet. In den besonders energieintensiven Industriezweigen lag die Herstellung im April mit 0,9 % im Minus. Im Zweimonatsvergleich ergaben sich in der Industrie (+0,6 %), bei den Investitionsgüterproduzenten (+1,2 %) und besonders in den energieintensiven Wirtschaftszweigen (+1,5 %) aber weiterhin Produktionsausweitungen.
  • Der Einzelhandel tendierte im April etwas schwächer. Die preisbereinigten Umsätze im Einzelhandel (ohne Kfz) sind ggü. dem Vormonat geringfügig um 0,2 % gesunken. Gegenüber April 2023 meldete der Einzelhandel ein leichtes reales Umsatzplus von 0,3 % (März: +1,1 %). Insgesamt mehren sich bei den Frühindikatoren die Anzeichen für eine Erholung, wenn auch ausgehend von niedrigem Niveau.
  • Die Inflationsrate stieg im Mai leicht auf 2,4 %. Ursächlich für den Anstieg ist vor allem ein Basiseffekt aus der Einführung des 49-Euro- Ticket im Mai 2023. Die Kernrate (ohne Energie und Nahrung) verharrte bei 3,0 %. Die Preise für Nahrungsmittel erhöhten sich im April im Vergleich zum Vorjahresmonat um 0,6 %. Die Energiepreise waren gegenüber dem Vorjahresmonat mit -1,1 % weiter rückläufig, sie sinken allerdings langsamer. Die fundamentalen Faktoren sprechen für ein insgesamt moderates Preisumfeld im weiteren Jahresverlauf.
  • Der Arbeitsmarkt ist im Mai weiterhin von der schwachen konjunkturellen Dynamik geprägt: Die Arbeitslosigkeit nahm saisonbereinigt um 25.000 Personen zu, die Erwerbstätigkeit stieg im April um 25.000 Personen. Wie schon zuletzt geht der Beschäftigungszuwachs vor allem auf die Dienstleistungsbereiche zurück, die den Stellenabbau bei konjunktursensiblen Industrien überkompensieren. Aktuelle Frühindikatoren geben gemischte Signale, die aber in der Summe auf eine Fortsetzung des bisherigen Trends hindeuten.
  • Gemäß IWH-Insolvenztrend sind die Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften im Mai um 7 % gegenüber dem Vormonat gefallen.

Konjunkturelle Erholung auf holprigem Pfad

Nach der wirtschaftlichen Belebung zu Jahresbeginn, die mithin auf witterungs- und nachholbedingte Sondereffekte zurückzuführen gewesen sein dürfte, geben die ersten Indikatoren für das zweite Quartal derzeit noch ein uneinheitliches Bild für die weitere konjunkturelle Entwicklung. Die spürbare Aufhellung der Stimmungsindikatoren seit Jahresanfang in der Industrie, im Bau und auch bei den Dienstleistern und die verbesserten Rahmenbedingungen spiegeln sich erst schrittweise in den „realen“ Wirtschaftsdaten wider.

Im Verarbeitenden Gewerbe tendierten die Auftragseingänge (einschließlich Großaufträge) bis zuletzt abwärts – wenn auch mit abnehmender Dynamik –, und die Zuwächse in der Produktion, die zu Jahresbeginn zu beobachten waren, setzten sich im März und April nicht weiter fort. Während die Bauproduktion, deren saisonale Entwicklung von der günstigen Witterung zu Jahresanfang geprägt war, im April erneut deutlich um 2,1 % zurückging, setzte die Industrie mit einem Plus von 0,2 % ihren Aufwärtstrend jedoch fort.

Die dramatische Lage in den vom Hochwasser betroffenen Regionen in Bayern und Baden-Württemberg führt wohl auch in einigen dort ansässigen Unternehmen zu temporären Produktionsstörungen und Kurzarbeit. Diese regionalen Einschränkungen dürften sich aber, wie ähnliche Ereignisse in der Vergangenheit zeigen, gesamtwirtschaftlich nicht in einer nachhaltigen Belastung niederschlagen. In der Regel können temporäre Produktionsausfälle relativ kurzfristig wieder aufgeholt werden, zumal wenn die Auftragslage tendenziell rückläufig ist und die Kapazitäten nicht voll ausgelastet sind. Der Lkw-Maut-Fahrleistungsindex als Frühindikator für die Produktion gab im Mai wieder etwas nach, weshalb von dem Verarbeitenden Gewerbe kurzfristig noch keine spürbaren Wachstumsimpulse zu erwarten sein dürften.

Die erwartete wirtschaftliche Erholung dürfte demnach vor allem von den konsumnahen Dienstleistungsbereichen ausgehen: Die Stimmung beim privaten Verbrauch, gemessen an dem ifo-Geschäftsklima im Handel, dem GfK-Konsumklima sowie dem HDE-Konsumbarometer, hellte sich bis zuletzt stetig auf. Die Reallöhne wiesen im ersten Quartal 2024 mit einem Zuwachs von 3,8 % gegenüber dem Vorjahresquartal den vierten Anstieg in Folge und das stärkste Reallohnwachstum im Vorjahresvergleich seit Beginn der Zeitreihe 2008 auf. Vor allem für Geringverdiener war der Lohnanstieg deutlich überproportional, was neben den tariflichen Lohnsteigerungen auch auf die Auszahlungen der steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleichsprämien, die dort ein relativ großes Gewicht ausmachen, zurückführen ist.

Dennoch entwickelten sich die Umsätze im Einzelhandel angesichts dieser günstigen Rahmenbedingungen zuletzt noch sehr verhalten. In den kommenden Monaten ist allerdings im Zuge der Fußball-Europameisterschaft mit einer temporären Belebung in den konsumnahen Wirtschaftsbereichen wie Einzelhandel, Gastronomie und Beherbergungsgewerbe zu rechnen – wenn auch nicht im vergleichbaren Ausmaß wie bei der Fußball-Weltmeisterschaft 2006. Damit es zu einer nachhaltigen gesamtwirtschaftlichen Belebung kommt, braucht es jedoch neben einer breiten Erholung der binnenwirtschaftlichen Nachfrage auch weitere, spürbare Impulse seitens der Außenwirtschaft.

Weltwirtschaftliche Aussichten hellen sich weiter auf

Im März hat die weltweite Industrieproduktion saisonbereinigt mit -0,3 % wieder etwas ggü. dem Vormonat nachgegeben, im Vergleich zum Vorjahresmonat lag sie aber nach wie vor mit 1,2 % im Plus. Für den weiteren Verlauf deuten Frühindikatoren eine Erholung der globalen Industriekonjunktur an. So ist der Stimmungsindikator von S&P Global im Mai recht deutlich um 1,3 Punkte auf 53,7 Punkte gestiegen. Die Stimmung im Verarbeitenden Gewerbe hat sich wieder etwas aufgehellt (von 50,3 auf 50,9 Punkte) und verfestigt sich über der Wachstumsschwelle von 50 Punkten. Besonders deutlich trug der Dienstleistungsbereich mit einer Steigerung von 52,7 auf 54,1 Punkte zum Anstieg des Gesamtindex bei. Auch für den Euroraum signalisieren jüngste Stimmungsindikatoren wie der Sentix-Indikator von Kapitalanlegern oder Umfragen unter Einkaufsmanagern, dass die wirtschaftliche Erholung im weiteren Jahresverlauf an Breite gewinnen dürfte. Denn durch das Ende des Abbaus überschüssiger Lager, besonders bei Zwischen- und Investitionsgütern, dürfte zunehmend wieder Rückenwind von der Industrie kommen.

Zusammen mit der begonnenen Lockerung der Geldpolitik und den daraus folgenden günstigeren Finanzierungsbedingungen für Unternehmen und private Haushalte dürften davon die Nachfrage nach deutschen Produkten aus dem Ausland und der Welthandel profitieren.

Im März ging der globale Warenhandel saisonbereinigt zwar mit -0,6 % ggü. dem Vormonat wieder etwas zurück. Der RWI/ISL-Containerumschlag-Index hat im April aber leicht zugelegt, von 128,1 auf 128,8 Punkte, und damit seinen Aufwärtstrend fortgesetzt. Während der Containerumschlag in den chinesischen Häfen anstieg, kam es beim Nordrange Index nach dem starken Anstieg im Vormonat zu einem Rücksetzer. Dennoch weist der Index nach wie vor auf eine Erholung in der EU hin. Da sich der Containerumschlag insgesamt wieder nahe seinem langfristigen Trend befindet, dürfte der Welthandel die jüngsten Belastungen überwunden haben. Von der erwarteten Erholung des Welthandels dürften im weiteren Verlauf zunehmend auch Impulse für das deutsche Exportgeschäft ausgehen. Da sich die Nachfrage aus wichtigen Handelspartnerregionen wie der EU gemäß den Prognosen internationaler Organisationen aber erst verhalten aufhellt, ist auf den deutschen Absatzmärkten zunächst noch mit einer etwas geringeren Dynamik als beim Welthandel zu rechnen.

Warenhandel im April weiter aufwärtsgerichtet

Im April haben sich die nominalen Ausfuhren von Waren und Dienstleistungen gegenüber dem Vormonat saison- und kalenderbereinigt mit +0,5 % weiter erholt. Insbesondere der Warenhandel mit Ländern außerhalb der EU expandierte, allen voran mit dem Vereinigten Königreich. Die Einfuhren von Waren und Dienstleistungen nahmen mit +2,5 % ggü. März 2024 deutlich kräftiger zu, vor allem im Zuge deutlich gestiegener Dienstleistungsimporte (+4,1 %) und Warenlieferungen aus der EU (+4,3 %). Damit setzen zu Beginn des zweiten Quartals sowohl die Aus- als auch die Einfuhren ihre zur Jahreswende begonnene Erholung fort. Der monatliche Handelsbilanzüberschuss lag bei höherer Zunahme der Importe im Vergleich zu den Exporten mit 15,8 Mrd. Euro deutlich niedriger als im Vormonat (18,7 Mrd. Euro).

Bei den Außenhandelspreisen waren im Vormonatsvergleich insbesondere Preisanstiege für Güter des Verarbeitenden Gewerbes zu verzeichnen. Die Einfuhrpreise nahmen im April saisonbereinigt um 0,7 % ggü. dem Vormonat zu, auch weil sich Preise für Öl- und Gasimporte im Vormonatsvergleich verteuerten. Die Ausfuhrpreise zogen mit 0,4 % ebenfalls an. Damit haben sich die Terms of Trade im Vormonatsvergleich mit -0,3 % weiter verschlechtert. In realer Betrachtung dürften die Zuwächse also sowohl bei den Ausfuhren als auch bei den Einfuhren etwas schwächer ausgefallen sein.

Die Frühindikatoren deuten eine weitere moderate Erholung des Auslandsgeschäfts an. Die Auftragseingänge aus dem Ausland haben sich im April ggü. dem Vormonat saisonbereinigt mit 0,1 % seitwärts bewegt, nachdem sie im März um 0,8 % expandiert hatten. Besonders aus dem Euroraum gingen mit -1,4 % weniger Bestellungen ein. Ohne Großaufträge aus dem Ausland lagen die Neuaufträge mit kräftigen 4,5 % im Plus. Die ifo Exporterwartungen lagen im Mai mit 0,3 Punkten erstmals seit April 2023 wieder im positiven Bereich. In wichtigen Exportbranchen wie dem Maschinenbau und dem Autosektor zeigt sich allerdings noch wenig Dynamik. Ihre Auftragsbestände aus dem Ausland beurteilen die vom ifo befragten Unternehmen im Mai insgesamt wieder besser als im Vormonat.

Insgesamt scheint sich die Erholung des deutschen Außenhandels zu festigen. Positive Signale vom Auslandsgeschäft in wichtigen Branchen wie der Chemie und aufwärtsgerichtete Einkaufsmanagerindizes für den Euroraum stützen die Erwartung einer weiteren Zunahme der deutschen Exporte. Die Dynamik bleibt aber insgesamt verhalten und hohe geo- und handelspolitische Risiken bestehen fort.

Industrieproduktion im April leicht im Plus

Die Produktion im Produzierenden Gewerbe stagnierte nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im April mit einem Rückgang um 0,1 % gegenüber dem Vormonat nahezu. Bereits im März hatte sie nach den vorherigen deutlichen Zuwächsen etwas nachgegeben (-0,4 %). Während die Bauproduktion im April erneut deutlich um 2,1 % zurückging, lag die Ausbringung in der Industrie mit +0,2 % leicht im Plus. Die Energieproduktion wurde nach den vorherigen Rückgängen spürbar um 1,6 % ausgeweitet.

Innerhalb der Industrie war im April in mehreren Wirtschaftszweigen eine schwächere Entwicklung zu beobachten: Während die Produktion in den Bereichen Kfz/Kfz-Teile mit +4,2 % kräftig expandierte, wurde sie bei pharmazeutischen Erzeugnissen (-1,6 %), elektrischen Ausrüstungen (-0,8 %), Metallerzeugnissen (-1,0 %) und im Maschinenbau (-0,5 %) gedrosselt. Auch in den besonders energieintensiven Industriezweigen lag die Herstellung im April mit 0,9 % im Minus. Die Zuwächse in den Bereichen Kokerei und Mineralölverarbeitung (+4,2 %) oder Papier und Pappe (+1,1 %) reichten nicht aus, um die Produktionsrückgänge bei den gewichtigen chemischen Erzeugnissen (- 1,8 %) oder im Bereich Glas, Glaswaren und Keramik (-1,9 %) auszugleichen.

Im weniger schwankungsanfälligen Zweimonatsvergleich ergaben sich in der Industrie (+0,6 %), bei den Investitionsgüterproduzenten (+1,2 %) und besonders in den energieintensiven Wirtschaftszweigen (+1,5 %) aber weiterhin Produktionsausweitungen. Im Baugewerbe dämpfte dagegen die günstige Witterung zu Jahresbeginn die saisonübliche Erholung, sodass es im Zweimonatsvergleich zu einem Rückgang um 0,5 % kam.

Die Auftragseingänge sind im April gegenüber dem Vormonat leicht gesunken (-0,2 %). Damit setzt sich der seit Jahresbeginn anhaltende Negativtrend – wenn auch deutlich abgeschwächt – fort. Im März war es noch zu einem Rückgang um revidiert 0,8 % gekommen. Eine geringere Nachfrage war vor allem aus dem Inland zu verzeichnen (-0,3 %), während die Aufträge aus dem Ausland stagnierten (-0,1 %). Dabei stand einem Orderminus aus dem Euro-Raum (-1,4 %) ein Orderplus aus dem Nicht-Euroraum (+0,6 %) gegenüber.

Erneut verlief die Entwicklung in den einzelnen Wirtschaftszweigen des Verarbeitenden Gewerbes sehr uneinheitlich: Deutlich weniger Bestellungen verbuchten Hersteller von sonstigen Fahrzeugen (-15,4 %), die in der Vergangenheit sehr stark von Großaufträgen gekennzeichnet waren, sowie von Daten-, elektrischen und optischen Geräten (-5,1 %) und elektrischen Ausrüstungen (-4,1 %). Dem gegenüber ergaben sich spürbare Orderzuwächse in den Bereichen Textilien (+10,9 %), Kfz und -teile (+4,1 %) und Metallerzeugung (+3,3 %).

Trotz des erneuten Rückgangs der Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe zeigt der um Großaufträge bereinigte Wert im April ein kräftiges Plus von 2,9 %. Vor allem Großaufträge aus dem europäischen Ausland haben zuletzt zu hohen monatlichen Schwankungen geführt. Für den weiteren Jahresverlauf deuten Stimmungsindikatoren wie das ifo Geschäftsklima und Einkaufsmanagerindizes eine allmähliche Belebung der binnen- und außenwirtschaftlichen Nachfrage an, die auch zu einer Trendumkehr bei den Auftragseingängen führen dürfte.

Leichte Umsatzeinbußen trotz aufhellender Stimmung

Die preisbereinigten Umsätze im Einzelhandel (ohne Kfz) sind im April ggü. dem Vormonat geringfügig um 0,2 % gesunken. Gegenüber April 2023 meldete der Einzelhandel ein leichtes reales Umsatzplus von 0,3 %. Der Handel mit Lebensmitteln weist sowohl im Vormonats- als auch im Vorjahresvergleich rückläufige Umsätze auf (-3,1 % bzw. -0,8 %). Der Umsatz im Internet- und Versandhandel erhöhte sich im April um 3,6 % (+0,6 % ggü. Vj). Umsatzsteigerungen sind im Vormonatsvergleich zudem beim Handel mit IKT- und Datenverarbeitungsgeräten festzustellen. Neuzulassungen von Pkw insgesamt sind im Mai um 2,0 % gesunken (ggü. Vorjahresmonat: -4,3 %). Im aussagekräftigeren Zwei-Monatsvergleich gingen die Zulassungen um 1,0 % zurück. Bei den PKW-Neuzulassungen durch Privatpersonen ergab sich im Mai im Vormonatsvergleich eine Abnahme um 1,6 %. In der Zwei-Monats-Betrachtung ist – nach hohen Schwankungen in den Vormonaten – ein Rückgang von 3,0 % zu konstatieren. Pkw-Neuzulassungen von Unternehmen und Selbstständigen nahmen im Mai um 2,1 % ab.

Bei der Stimmung der privaten Haushalte in Deutschland, gemessen am GfK-Konsumklimaindex und dem HDE-Konsumbarometer, deutet sich zuletzt eine spürbare Aufhellung an: Das HDE-Konsumbarometer stieg im Juni zum fünften Mal in Folge auf den nun höchsten Wert seit August 2021. Auch das Konsumklima nimmt laut GfK im Mai erneut leicht zu und die Prognose für Juni ist aufwärtsgerichtet, wobei sich vor allem die Einkommenserwartungen und der Rückgang der Sparneigung positiv auswirkten. Insgesamt mehren sich bei den Frühindikatoren die Anzeichen für eine Erholung, wenn auch ausgehend von niedrigem Niveau. Positive Impulse für den Einzelhandel dürften temporär auch von der Fußball- Europameisterschaft ausgehen. Im Zuge steigender Löhne und rückläufiger Inflationsraten dürften sich die Belebungstendenzen im zweiten Quartal schrittweise festigen.

Leichter Inflationsanstieg infolge des Basiseffekts

Die Inflationsrate (Preisniveauanstieg binnen Jahresfrist) stieg im Mai leicht auf +2,4 %. Damit lag sie wie erwartet etwas höher als im März und April, wo sie +2,2 % betrug. Ursächlich hierfür war vor allem ein Basiseffekt aus der Einführung des 49-Euro-Ticket im Mai 2023. Die Kernrate (ohne Energie und Nahrung) verharrte im Mai bei 3,0 %.
Die Preise für Nahrungsmittel erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahresmonat um 0,6 %, nach +0,5 % im April. Die Energiepreise waren im Mai gegenüber dem Vorjahresmonat mit -1,1 % weiter rückläufig, allerdings mit abnehmender Tendenz. Im Bereich der Dienstleistungen war der Preisauftrieb mit +3,9 % weiterhin überdurchschnittlich.

Auf den vorgelagerten Wirtschaftsstufen sind im Vorjahresvergleich weiterhin Preisrückgänge zu beobachten. Die Erzeugerpreise sanken im April um 3,3 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Im März hatte die Rate bei -2,9 % gelegen. Ausschlaggebend waren die Preisrückgänge bei Energie. Im Vergleich zum Vormonat nahmen die Erzeugerpreise im April aber um 0,2 % zu. Die Einfuhrpreise lagen im April um 1,7 % unter dem Vorjahresmonat (+0,7 % ggü. Vormonat). Die Verkaufspreise im Großhandel sind im April im Vorjahresvergleich um 1,8 % gefallen. Gegenüber dem Vormonat stiegen sie um 0,4 %.

An den Spotmärkten erhöhten sich zuletzt die Preise für Erdgas wieder. Aktuell liegt der TTF Base Load mit knapp 34 €/MWh etwa 36 % über dem Niveau des Vorjahres. Gegenüber dem Vormonat stieg der Gaspreis um knapp 20 %. Die Markterwartungen deuten darauf hin, dass sich die Erdgaspreise in den kommenden Quartalen um 30 €/MWh bewegen werden.

In den kommenden Monaten dürften sich gegenläufige Effekte in etwa die Waage halten: Auf der einen Seite sind Preisrückgänge auf den vorgelagerten Wirtschaftsstufen, weiter leicht rückläufige Energiepreise sowie eine Normalisierung der Gewinnmargen der Unternehmen zu erwarten. Auf der anderen Seite dürften weiterhin höhere Preise für Dienstleistungen angesichts deutlicher Lohnsteigerungen, die aufgrund des höheren Arbeitskostenanteils hier stärker zu Buche schlagen, resultieren.

Arbeitsmarkt weiter von schwacher Konjunkturdynamik geprägt

Der Trend der vergangenen Monate auf dem Arbeitsmarkt setzt sich auch im Mai fort: Die registrierte Arbeitslosigkeit nahm saisonbereinigt um 25.000 Personen zu. Die Unterbeschäftigung, die die konjunkturelle Grunddynamik besser abbildet, stieg um 15.000 Personen. Die Erwerbstätigkeit hat im April um 25.000 Personen erneut zugenommen; wie schon zuletzt geht der Beschäftigungszuwachs vor allem auf die Dienstleistungsbereiche wie das Gesundheits- und Sozialwesen und den öffentlichen Dienst zurück, die den Stellenabbau bei den konjunktursensiblen Bereichen Arbeitnehmerüberlassung, Verarbeitendes Gewerbe und Bausektor überkompensieren. Die konjunkturelle Kurzarbeit ist im März auf 219 Tausend Personen gestiegen; lt. Anzeigen bei der BA dürften diese im weiteren Verlauf zurückgehen, wobei allerdings die Auswirkungen der Hochwassersituation in Bayern und Baden- Württemberg, die in einigen dort ansässigen und betroffenen Betrieben zu Produktionsunterbrechungen und Kurzarbeit führt, in den Anmeldungen noch nicht berücksichtigt sein dürften.

Aktuelle Frühindikatoren geben gemischte Signale, die aber in der Summe auf eine Fortsetzung des bisherigen Trends hindeuten: Die Zahl der bei der BA gemeldeten Stellen ist weiter rückläufig und das IAB- Arbeitsmarktbarometer ist im Mai wieder leicht unter die Expansionsschwelle von 100 Punkte gefallen. Dagegen hat die Einstellungsbereitschaft der Unternehmen laut ifo Beschäftigungsbarometer im Mai leicht zugenommen. Kurzfristig positive Impulse für den Arbeitsmarkt könnten in den kommenden Monaten von der Fußball-EM auf konsumnahe Dienstleistungen wie Gastgewerbe, Hotellerie und Verkehr ausgehen.

Unternehmensinsolvenzen: Erstmaliger Rückgang nach Höchstständen

Der IWH-Insolvenztrend weist für Mai 2024 1.271 Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften aus. Das sind 7 % weniger als im Vormonat. Auch für die kommenden Monate erwartet das IWH weiter sinkende Zahlen. Allerdings befinden sich die Insolvenzzahlen nach wie vor auf einem erhöhten Niveau: Der aktuelle Wert liegt noch immer 40 % höher als im Mai 2023 und 31 % über dem Mai-Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2019, also vor der Corona-Pandemie.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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Drohende Bekanntgabe von Steuerbescheiden an Samstagen abgewendet!

Der Gesetzgeber reagiert auf Eingabe des DStV. Auf den letzten Metern des Gesetzgebungsverfahrens zur Modernisierung des Postrechts nehmen die Ampel-Fraktionen im Bundestag noch entscheidende Änderungen an den Regelungen zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten in der Abgabenordnung vor. Fällt das Ende der neuen Viertagesfrist auf einen Samstag, verschiebt sich der Fristablauf nach § 108 Abs. 3 AO auf den Ablauf des nächsten Werktages.

DStV, Mitteilung vom 13.06.2024

Der Gesetzgeber reagiert auf Eingabe des DStV. Auf den letzten Metern des Gesetzgebungsverfahrens zur Modernisierung des Postrechts nehmen die Ampel-Fraktionen im Bundestag noch entscheidende Änderungen an den Regelungen zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten in der Abgabenordnung vor.

Mit dem im Bundestag am 13.06.2024 in 2./3. Lesung beschlossenen Postrechtsmodernisierungsgesetz (BT-Drs. 20/10283) wurde das Postrecht modernisiert und unter anderem auch die Laufzeitvorgaben für die Zustellung von Briefen durch für die Postdienstleister verlängert. Die verlängerten Laufzeitvorgaben führen auch zu Anpassungen bei der Fristberechnung. In seiner Stellungnahme S 07/24 hatte sich der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) an den Gesetzgeber gewandt und dafür eingesetzt, die Frist nicht am Wochenende enden zu lassen (vgl. DStV-Info vom 29.04.2024). Mit Erfolg! Im Wirtschaftsausschuss des Bundestages wurde nachgebessert (BT-Drs. 20/11817). Nun muss das Gesetz nur noch den Bundesrat passieren.

Aus Dreitagesfrist wird Viertagesfrist

Um die Vermutungsregelungen für die Bekanntgabe von Verwaltungsakten nach § 122 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2a sowie § 122a Abs. 4 Satz 1 AO an die verlängerten Laufzeitvorgaben anzupassen, wird die bisher vorgesehene Dreitagesfrist in eine Viertagesfrist verändert. Damit gelten Steuerbescheide und andere Verwaltungsakte als am vierten Tag nach deren Aufgabe zur Post als Bekannt gegeben, statt wie bisher nach drei Tagen; beim elektronischen Abruf von Bescheiddaten entsprechend vier Tage nach Bereitstellung der Daten. Auf die Kritik des Bundesrates (BR-Drs. 677/23(B), Tz. 29) hin bleibt es jedoch bei Kalendertagen. Die ursprünglich vorgesehene Änderung von Kalender- auf Werktage wurde zurückgenommen.

Regelung zur Bekanntgabe von Steuerbescheiden an Samstagen vom Tisch

Die im Windschatten der Anpassung der Fristen vorgesehene Einführung eines neuen § 122 Abs. 2b AO, wonach die Regelung des § 108 Abs. 3 AO für die Berechnung des Fristablaufs bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden nicht mehr anwendbar sein sollte, wird erfreulicherweise nicht umgesetzt. Die noch im Regierungsentwurf vorgesehene Änderung wurde im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens durch die Ampel-Fraktionen im Bundestag im Sinne einer praxisnahen Ausgestaltung des Gesetzes wieder zurückgenommen. Die Argumente des DStV sind hier dankenswerterweise durchgedrungen. Somit bleibt es dabei: Fällt das Ende der neuen Viertagesfrist auf einen Samstag, verschiebt sich der Fristablauf nach § 108 Abs. 3 AO auf den Ablauf des nächsten Werktages.

Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e. V. – www.dstv.de

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Parlament erhöht BAföG-Sätze für Schüler und Studenten

Die BAföG-Sätze und Freibeträge sollen zum kommenden Wintersemester steigen. Der Bundestag hat am 13.06.2024 in 2./3. Lesung die von der Bundesregierung vorgelegte 29. BAföG-Novelle gebilligt.

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 13.06.2024

Die BAföG-Sätze und Freibeträge sollen zum kommenden Wintersemester steigen. Der Bundestag hat am Donnerstag, 13. Juni 2024, die von der Bundesregierung vorgelegte 29. BAföG-Novelle gebilligt. Für den Gesetzentwurf „zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes“ (20/11313) in der vom Bildungsausschuss geänderten Fassung (20/11815) stimmten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Die AfD-Fraktion enthielt sich der Stimme, alle übrigen votierten dagegen. Der Haushaltsausschuss hatte dazu einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (20/11816) abgegeben. (…)

Quelle: Deutscher Bundestag, Textarchiv

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Bundestag: Zustellzeiten durch Reform des Postrechts verlängert

Der Bundestag hat am 13.06.2024 in 2./3. Lesung das Postrechtsmodernisierungsgesetz (PostModG) i. d. F. d. Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (BT-Drucks. 20/11817) beschlossen. Eine wesentliche Änderung im Postwesen soll eine Verlängerung der regelmäßigen Postlaufzeit auf drei Werktage (95-Prozent-Quote) bzw. auf vier Werktage (99-Prozent-Quote) bilden. Das beschlossene Gesetz wird nun dem Bundesrat zugeleitet.

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 13.06.2024

Der Bundestag hat am Donnerstag, 13. Juni 2024, das Postrecht reformiert. Ein dazu von der Bundesregierung vorgelegter Gesetzentwurf „zur Modernisierung des Postrechts“ (Postrechtsmodernisierungsgesetz, 20/10283) wurde in einer vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (20/11817) mit der Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der CDU/CSU und AfD bei Stimmenthaltung der Gruppen Die Linke und BSW angenommen. Der Abstimmung lag ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (20/11818) zugrunde. Hingegen abgelehnt wurde zwei zu dem Gesetzentwurf vorgelegte Entschließungsanträge der AfD-Fraktion (20/11820) und die Gruppe Die Linke (20/11820).

Ebenfalls keine Zustimmung gegen die breite Mehrheit des Parlaments erfuhr ein Antrag der Unionsfraktion mit dem Titel „Deutschlands Postmärkte der Zukunft – Zuverlässig, erschwinglich, digital“ (20/9733). Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (20/11817) zugrunde. (…)

Quelle: Deutscher Bundestag, Textarchiv

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