Bessere öffentliche Online-Dienste für alle: EU-Kommission begrüßt Einigung auf Gesetz für ein interoperables Europa

Bessere digitale öffentliche Dienste, weniger Verwaltungsaufwand und weniger Kosten: die beiden EU-Gesetzgeber – Europäisches Parlament und Rat der EU – haben eine Einigung über das Gesetz für ein interoperables Europa erzielt. Die EU-Kommission begrüßte den Beschluss.

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 14.11.2023

Bessere digitale öffentliche Dienste, weniger Verwaltungsaufwand und weniger Kosten: die beiden EU-Gesetzgeber – Europäisches Parlament und Rat der EU – haben eine Einigung über das Gesetz für ein interoperables Europa erzielt. Die EU-Kommission begrüßte den Beschluss: „Mit dem raschen Abschluss der Verhandlungen über das Gesetz für ein interoperables Europa in weniger als einem Jahr nach dem Kommissionsvorschlag zeigen der Rat und das Europäische Parlament ihre große Bereitschaft, den digitalen Wandel öffentlicher Dienste voranzutreiben. Dies bringt direkte Vorteile für die Menschen und Unternehmen in der EU“, sagte EU-Kommissar Johannes Hahn. „Die heute erzielte Einigung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu besseren digitalen öffentlichen Diensten, weniger Verwaltungsaufwand und Kosteneinsparungen für alle Beteiligten.“

Mit dem Gesetz für ein interoperables Europa wird der Informationsaustausch im öffentlichen Sektor unionsweit auf eine neue Stufe gehoben und der digitale Wandel des öffentlichen Sektors in Europa beschleunigt.

Bessere Zusammenarbeit der Behörden aller EU-Mitgliedstaaten

Es wird ein Rahmen für die Zusammenarbeit öffentlicher Verwaltungen in der gesamten EU geschaffen, um den grenzübergreifenden Datenaustausch zu erleichtern. Dank dieser Zusammenarbeit werden Vereinbarungen über interoperable und wiederverwendbare digitale Lösungen wie quelloffene Software, Leitlinien, Checklisten, Rahmen und IT-Werkzeuge getroffen werden. Dadurch wird der Verwaltungsaufwand reduziert, auch in Bezug auf rechtliche, organisatorische, semantische und technische Hindernisse bei der Verwaltungszusammenarbeit.

Besserer Zugang grenzübergreifenden öffentlichen Dienstleistungen

Die Verordnung wird für einen nahtlosen Zugang zu grenzübergreifenden öffentlichen Dienstleistungen für die Menschen in der EU sorgen und die Lebensqualität all jener verbessern, die in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten, studieren oder sich in den Ruhestand begeben möchten. Dazu gehören auch die 150 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürger, die in Grenzregionen leben, oder die zwei Millionen Personen, die zwischen Mitgliedstaaten pendeln.

Nächste Schritte

Der Rechtstext muss nun noch gebilligt und verabschiedet werden, damit die Verordnung in Kraft treten kann. Die Kommission schafft bereits die Voraussetzungen für eine reibungslose und fristgerechte Durchführung der Verordnung.

Quelle: EU-Kommission

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Erwartungen steigen weiter, Lageeinschätzung stabil

Die ZEW-Konjunkturerwartungen für Deutschland steigen in der aktuellen Umfrage vom November 2023 erneut an. Die Einschätzung der gegenwärtigen konjunkturellen Lage hat sich hingegen kaum verändert.

ZEW, Pressemitteilung vom 14.11.2023

Der ZEW-Indikator liegt bei plus 9,8 Punkten

Die ZEW-Konjunkturerwartungen für Deutschland steigen in der aktuellen Umfrage vom November 2023 erneut an. Sie liegen mit plus 9,8 Punkten um 10,9 Punkte über dem Wert vom Oktober und erstmals seit April wieder im positiven Bereich. Die Einschätzung der gegenwärtigen konjunkturellen Lage hat sich hingegen kaum verändert. Sie steigt um 0,1 Punkte und liegt aktuell bei minus 79,8 Punkten.

„Die Konjunkturerwartungen für Deutschland sind erneut angestiegen. Gleichzeitig verharrt die Lageeinschätzung auf niedrigem Niveau. Es erhärtet sich somit der Eindruck, dass die Talsohle der konjunkturellen Entwicklung in Deutschland erreicht ist. Die unveränderte Lageeinschätzung ist insbesondere vor dem Hintergrund einer verschlechterten Lageeinschätzung für den gesamten Euroraum bemerkenswert. Die gestiegenen Konjunkturerwartungen werden begleitet von deutlich optimistischeren Aussichten für den deutschen Industriesektor sowie die in- und ausländischen Aktienmärkte. Auch bei der Inflation sowie den kurz- und langfristigen Zinsen scheinen Wendepunkte bei den Erwartungen erreicht“, kommentiert ZEW-Präsident Prof. Achim Wambach, PhD die aktuellen Ergebnisse.

Die Erwartungen der Finanzmarktexpertinnen und -experten an die Konjunkturentwicklung in der Eurozone steigen im November ebenfalls deutlich an. Sie liegen mit aktuell plus 13,8 Punkten um 11,5 Punkte über dem Wert aus Oktober und somit deutlich im positiven Bereich. Der Lageindikator sinkt hingegen um 9,4 Punkte auf mittlerweile minus 61,8 Punkte, was bei der Bewertung der gestiegenen Erwartungen berücksichtigt werden muss.

Quelle: ZEW

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Finanzamt darf Kontoauszüge für Steuerprüfung fordern

Das Finanzamt darf für sämtliche Maßnahmen im Steuerverfahrensrecht personenbezogene Daten verarbeiten – die Erlaubnisnorm der AO ist DSGVO-konform. Auf diese Entscheidung des BFH weist die BRAK hin (Az. IX R 32/21).

BRAK, Mitteilung vom 14.11.2023 zum Urteil IX R 32/21 des BFH vom 05.09.2023

Das Finanzamt darf für sämtliche Maßnahmen im Steuerverfahrensrecht personenbezogene Daten verarbeiten – die Erlaubnisnorm der AO ist DSGVO-konform.

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beschränkt zwar die Verarbeitung personenbezogener Daten. Doch das Finanzamt dürfe basierend auf § 29b der Abgabenordnung (AO) diese Daten für sämtliche das Steuerverfahrensrecht betreffende Maßnahmen verarbeiten, so der Bundesfinanzhof (BFH). Die Erlaubnisnorm aus dem Steuerrecht sei DSGVO- und grundrechtskonform (Urteil vom 05.09.2023, Az. IX R 32/21).

Geklagt hatte ein Anwalt, der verhindern wollte, dass das Finanzamt (FA) seine Kontoauszüge für eine Außenprüfung verarbeitet. Auf die Anordnung, diese herauszugeben, hatte er zunächst nicht reagiert. Doch letztlich hatte das FA die Unterlagen von der Bank des Klägers erhalten (unter Hinweis auf § 97 Abs. 1 Satz 1 und 3 i. V. m. § 93 Abs. 1 Satz 3 AO). Das FA berief sich außerdem auf § 29b Abs. 1 AO, worin steht:

„Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch eine Finanzbehörde ist zulässig, wenn sie zur Erfüllung der ihr obliegenden Aufgabe oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die ihr übertragen wurde, erforderlich ist.“

Der Anwalt machte daraufhin sein Recht auf Löschung nach Art. 17 Abs. 1 lit. d DSGVO (unrechtmäßige Verarbeitung) geltend, hilfsweise seinen Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO. Er war hierzu der Ansicht, weder § 97 AO noch § 29b Abs. 1 AO seien mit der DSGVO vereinbar; insbesondere würde § 29b AO nicht einmal die Unterlagen nennen, die dem FA vorzulegen seien.

BFH: § 29b AO erlaubt Datenverarbeitung für sämtliche Maßnahmen im Steuerverfahrensrecht

Der BFH lehnte jedoch Haupt- und Hilfsanspruch ab, weil die Daten rechtmäßig verarbeitet worden seien. Als generelle Erlaubnisnorm diene hier § 29b AO, der eine zulässige deutsche Erlaubnisnorm neben Art. 6 und 9 DSGVO sei. § 29b AO erlaube dem FA sogar die Verarbeitung personenbezogener Daten (unter den dort genannten Voraussetzungen) für sämtliche das Steuerverfahrensrecht betreffenden Maßnahmen. Es handele sich um die „Kopfnorm“ des entsprechenden AO-Abschnitts, außerdem um einen abstrakten Erlaubnistatbestand für die Datenverarbeitung. Die Norm müsse nicht einzeln die Unterlagen nennen, die das FA fordern dürfe. Auch im konkreten Fall sei die Forderung der Kontoauszüge von § 29b AO gedeckt gewesen.

Nur eine kleine Einschränkung machte der BFH: So beschränke sich der Anwendungsbereich des § 29b AO auf solche Datenverarbeitungen, die bereits bei ihrer Einführung Gegenstand steuerverfahrensrechtlicher Verwaltungs- und Eingriffsbefugnisse waren. Die Vorschrift biete keine Grundlage für die Schaffung neuer Formen der Datenerhebung.

Begründung des BFH

Zur Begründung führte der BFH aus, § 29b AO genüge zunächst den Anforderungen von Art. 6 Abs. 3 DSGVO. Insbesondere sei die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Erfüllung der legitimen (Kern-)Aufgabe der FA, Steuern gleichmäßig festzusetzen und zu erheben, erforderlich. Dabei sei es in Ordnung, dass die Norm nicht noch präziser gefasst sei, schließlich brauche die Verwaltung ein gewisses Maß an Flexibilität und Ermessen.

Auch mit dem besonderen Schutz sensibler Daten wie der politischen Meinung nach Art. 9 DSGVO sei § 29b AO vereinbar. Zwar erforderte Art. 9 DSGVO hier ein erhebliches öffentliches Interesse. Dieses liege bei Steuersachen aber vor, schließlich gehe es um die Gesetzmäßigkeit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung.

§ 29b AO beschränke auch in zulässiger Weise das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sowie Art. 8 Abs. 1 und 2 Satz 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.

Schließlich ging auch das Vorbringen des Anwalts gegen die Herausgabeanordnung gegenüber der Bank nach § 97 Abs. 1 Satz 1 AO ging fehl. Aus § 29b AO leite sich auch die Befugnis ab, die erforderlichen Unterlagen ggf. von anderen Beteiligten herauszuverlangen, so der BFH.

Eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) sei ebenfalls nicht notwendig gewesen. Durch die Rechtsprechung des EuGH seien die entscheidenden Rechtsfragen bereits geklärt. Vernünftige Zweifel an der Rechtmäßigkeit der deutschen Erlaubnisnorm für Steuersachen bestünden daher nicht.

Quelle: BRAK

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Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im November 2023

Die Stagnation der deutschen Wirtschaft hielt lt. BMWK auch im dritten Quartal an, belastet durch einen rückläufigen privaten Konsum und eine schwache außenwirtschaftliche Nachfrage.

BMWK, Pressemitteilung vom 14.11.2023

  • Die Stagnation der deutschen Wirtschaft hielt auch im dritten Quartal an, belastet durch einen rückläufigen privaten Konsum und eine schwache außenwirtschaftliche Nachfrage. Auch wenn sich die Rahmenbedingungen angesichts deutlich sinkender Inflationsraten, steigender Realeinkommen und einer leichten Aufhellung der Stimmung in der Wirtschaft etwas verbessern, wird der Einstieg in das Jahresendquartal durch die schwache statistische Ausganglage zum Ende des dritten Quartals belastet.
  • Die Produktion in der Industrie ist im September gegenüber dem Vormonat spürbar zurückgegangen (-1,7 %), während die Herstellung im Baugewerbe stagnierte (0,0 %). Die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe erhöhten sich zum Quartalsende leicht (+0,2 %). Die Nachfragestabilisierung und Stimmungsindikatoren wie die ifo Geschäftserwartungen und die ZEW Konjunkturerwartungen deuten jedoch auf eine Bodenbildung bei der Industriekonjunktur hin..
  • Im Einzelhandel verlief die Entwicklung bis zuletzt noch schwach. Die realen Umsätze ohne Kfz haben sich im September im Vormonatsvergleich um 0,6 % verringert. Im Zuge steigender Löhne und rückläufiger Inflationsraten dürfte aber in den kommenden Quartalen mit einer Erholung des privaten Konsums zu rechnen sein.
  • Die Inflationsrate verringerte sich im Oktober auf 3,8 %, dem niedrigsten Wert seit August 2021. Dabei war erstmals seit Januar 2021 ein Rückgang der Energiepreise zu konstatieren (-3,2 %), was auf einen Basiseffekt aufgrund des hohen Energiepreisniveaus im Vorjahr zurückzuführen ist. Nahrungsmittel verteuerten sich im Oktober mit +6,1 % weiterhin überproportional, aber der Preisauftrieb lässt auch hier nach (September: +7,5 %).
  • Auf dem Arbeitsmarkt macht sich die wirtschaftliche Schwächephase weiter bemerkbar und die Herbstbelebung fällt schwach aus. Die Arbeitslosigkeit erhöhte sich im Oktober saisonbereinigt um 30.000 Personen. Eine Erholung am Arbeitsmarkt ist erst im Frühjahr zu erwarten.
  • Die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzen ist im Juli nach endgültigen Ergebnissen (1.586) ggü. dem Vormonat mit +2,5 % (ggü. Vorjahresmonat: +37,4 %) erneut gestiegen. Damit setzt sich der seit Mitte 2022 bestehende Trend ansteigender Insolvenzzahlen weiter fort. Der Frühindikator IWH-Insolvenztrend zeigt für Oktober 2023 einen leichten Anstieg von 2,1 % ggü. dem Vormonat (Vorjahresmonat: +43,6 %). Bei der Interpretation der Zahlen ist zu berücksichtigen, dass die deutlichen Anstiege im Vergleich zum Vorjahr in Teilen auf einen Basiseffekt zurückgehen. Aufgrund der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sowie umfassender staatlicher Stützungsmaßnahmen gab es bis Mitte 2022 historisch niedrige Insolvenzzahlen.

Deutsche Wirtschaft weiter in der Stagnation

Die deutsche Wirtschaft befindet sich nach wie vor in einer Stagnation. Laut Schnellmeldung des Statistischen Bundesamts vom 30.Oktober ist das BIP im dritten Quartal 2023 preis-, kalender- und saisonbereinigt gegenüber Vorquartal um 0,1 Prozent geringfügig zurück gegangen. Gleichzeitig hat das Statistische Bundesamt die Ergebnisse für das erste und zweite Quartal um jeweils 0,1 Prozentpunkte auf 0,0 % bzw. +0,1 % aufwärts revidiert, was das Bild der derzeitigen wirtschaftlichen Schwächephase aber nicht grundsätzlich ändert.

Nach ersten, vorläufigen Informationen dämpfte der private Konsum angesichts der nachwirkenden Kaufkraftverluste und der anhaltenden Konsumentenunsicherheit weiterhin die wirtschaftliche Entwicklung auch im dritten Quartal. Der Außenhandel dürfte angesichts der anhaltenden weltwirtschaftlichen Schwäche im Quartalsvergleich ebenfalls rückläufig gewesen sein; sowohl Exporte als auch Importe waren zuletzt deutlich schwächer. Erfreulich ist, dass die Ausrüstungsinvestitionen erneut zugenommen haben und das Wachstum weiter stützen. Neben der Industrie war auch die Wertschöpfung im Bau und im Handel wohl weiter rückläufig. Die unternehmensnahen Dienstleistungsbereiche dürften sich dagegen günstiger entwickelt haben. Der Rückgang des BIP im dritten Quartal war auf Basis der vorliegenden Indikatoren (Industrieproduktion, Auftragseingänge) erwartet worden.

Die wirtschaftliche Schwächephase macht sich weiter auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar; der Beschäftigungsaufbau ist zu einem Stillstand gekommen und die Arbeitslosigkeit steigt in saisonbereinigter Rechnung weiter leicht an. Aktuelle Frühindikatoren deuten darauf hin, dass die wirtschaftliche Schwäche den Arbeitsmarkt noch über den Winter belasten dürfte und eine Erholung ist erst im Frühjahr zu erwarten ist.

Auch wenn einzelne Stimmungsindikatoren wie ifo Geschäftserwartungen und ZEW-Konjunkturerwartungen auf eine Bodenbildung am aktuellen Rand hindeuten und sich die konjunkturellen Rahmenbedingungen im Zuge spürbar rückläufiger Inflationsraten und wieder steigender Reallöhne verbessern, wird die Aussicht auf das Jahresendquartal durch die ungünstige statistische Ausgangslage zum Ende des dritten Quartals belastet.

Weltwirtschaftliche Dynamik noch schwach, Divergenzen nehmen zu

Die weltweite Industrieproduktion nahm im August im Vergleich zum Vormonat verhalten zu (0,7 %) und auch der Welthandel expandierte mit nur 0,4 % leicht. Von den Frühindikatoren kommen aktuell gemischte Signale für die weitere Entwicklung des Welthandels. Der RWI/ISL- Containerumschlag-Index ist im Berichtsmonat September (saisonbereinigt) von 124 auf 128 Punkte gestiegen, was insbesondere mit dem Containerumschlag in chinesischen Häfen begründet wird. Der für die Aktivität in Europa besonders aussagekräftige Nordrange-Index ging aber erneut deutlich zurück (102 auf 99 Punkte). Für den Berichtsmonat Oktober deuten die Schiffbewegungsdaten des Kiel-Trade-Indikators aktuell aber auf eine Stabilisierung des Welthandels zum Jahresende hin. Sowohl der Welthandel (+ 2,0 %) als auch die Ausfuhren der großen europäischen Volkswirtschaften dürften laut KTI merklich expandiert haben.

Der Stimmungsindikator von S&P Global ging im Oktober weiter zurück und liegt nun auf der Wachstumsschwelle von 50 Punkten. Die Stimmung verschlechterte sich sowohl im Verarbeitenden Gewerbe (48,8 Punkte) als auch bei den Dienstleistern (50,4 Punkte), sodass die Aussichten für die Weltwirtschaft insgesamt weiter schwach bleiben. Laut den Prognosen internationaler Organisationen ist von einer unterdurchschnittlichen Dynamik der Weltwirtschaft mit jährlichen Zuwächsen von knapp 3 % in den kommenden beiden Jahren auszugehen. Einerseits dürften die abnehmende Inflation, steigende Löhne und der robuste Arbeitsmarkt in vielen Ländern den privaten Konsum in den kommenden Monaten beleben. Andererseits belasten die weiterhin hohe Unsicherheit im Zuge der geopolitischen Konflikte, die strafferen geld- und finanzpolitischen Rahmenbedingungen sowie die zunehmende weltwirtschaftliche Fragmentierung die Wachstumsaussichten. Für das kommende Jahr dürfte sich die Nachfrage wichtiger Handelspartner Deutschlands, z.B. der USA und Chinas, im Zuge der dortigen konjunkturellen Verlangsamung abschwächen. In den europäischen Ländern, also dem wichtigsten Absatzmarkt Deutschlands, dürfte es aber wieder langsam bergauf gehen.

Schwache Weltwirtschaft lastet auf Aussenhandel

Die nominalen Ausfuhren von Waren und Dienstleistungen sind im September ggü. dem Vormonat saison- und kalenderbereinigt leicht zurückgegangen (-0,2 %, August: +0,6 %). Damit liegen sie im dritten Quartal um 1,5 % niedriger als im zweiten Quartal. Die nominalen Einfuhren von Waren und Dienstleistungen nahmen im September dagegen zu (0,9 %, August: -2,1 %). Gegenüber dem zweiten Quartal liegen sie mit -2,7 % aber ebenfalls im Minus.

Bei den Außenhandelspreisen wirken sich nach wie vor die hohen Preissteigerungen für Einfuhren im Vorjahr vor allem für Energie als Folge des Kriegs in der Ukraine aus. Die Einfuhrpreise gingen ggü. September 2022 deutlich um 14,3 % zurück. Im Vormonatsvergleich legten sie hingegen abermals etwas zu (+1,6 %). Dagegen stiegen die Ausfuhrpreise nur um 0,4 %, sodass sich die Terms of Trade um -1,2 % ggü. dem Vormonat verschlechterten. In realer Betrachtung dürfte der Rückgang der Exporte damit etwas stärker ausgefallen sein, die Importe dürften real ebenfalls gefallen sein.

Im Zuge der rückläufigen (nominalen) Exporte und steigenden Importen ist der monatliche Handelsbilanzüberschuss beim Warenhandel von 17,2 Mrd. Euro im August auf 15,6 Mrd. Euro im September zurückgegangen.

Von den Frühindikatoren kommen aktuell gemischte Signale für die Exportentwicklung: Die ifo Exporterwartungen liegen seit Juni deutlich im Minus, haben sich aber im Oktober leicht aufgehellt (von -10,8 auf -6,9 Punkte). Auch die Schiffbewegungsdaten des Kiel-Trade-Indikators deuten für den Berichtsmonat Oktober auf einen Anstieg der deutschen (realen) Exporte hin (+1,8 %). Aufgrund der insgesamt schwachen weltwirtschaftlichen Dynamik und der hohen Unsicherheit mit Blick auf die geopolitischen Konflikte ist eine spürbare Belebung des Außenhandels kurzfristig dennoch noch nicht zu erwarten.

Industrieproduktion zum Quartalsende spürbar rückläufig

Die Produktion im Produzierenden Gewerbe hat sich im September gegenüber dem Vormonat um 1,4 % verringert; der seit Sommer anhaltende rückläufige Trend setzt sich damit weiter fort. Zuletzt verzeichneten sowohl die Industrie als auch der Bereich Energie eine Abnahme um jeweils 1,7 %, während die Herstellung im Baugewerbe stagnierte (0,0 %).

Innerhalb der Industrie war im September in den einzelnen Wirtschaftszweigen eine unterschiedliche Entwicklung zu beobachten: Der gewichtige Bereich Kfz und Kfz-Teile meldete ein deutliches Minus von 5,0 %, nachdem er allerdings im August ein kräftiges Plus von 7,3 % verzeichnet hatte. Zulegen konnten hingegen der Maschinenbau (+4,1 %) und die energieintensive Herstellung von chemischen Erzeugnissen (+0,9 %). Die energieintensiven Industriezweige insgesamt verzeichneten im September jedoch eine Abnahme um 0,4 %.

Die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe stiegen im September gegenüber dem Vormonat um 0,2 % leicht an, nachdem es bereits im August zu einem kräftigen Zuwachs gekommen war (+1,9 %). Während die Bestellungen aus dem Ausland deutlich zunahmen (+4,2 %), war die Inlandsnachfrage stark rückläufig (-5,9 %). Der Anteil an Großaufträgen war diesmal wieder überdurchschnittlich; ohne Großaufträge gingen die Auftragseingänge um 2,2 % zurück. Vor allem im Maschinenbau war im September ein kräftiges Plus der Auftragseingänge zu beobachten (+8,5 %). Der ähnlich gewichtige Bereich Kfz und Kfz-Teile musste hingegen erneut Orderrückgänge verzeichnen (-2,5 %). Auch die Bestellungen pharmazeutischer Erzeugnisse waren rückläufig (-7,6 %). Die energieintensive Herstellung chemischer Erzeugnisse hat sich mit nunmehr drei leichten Zuwächsen in Folge stabilisiert (zuletzt: +0,6 %).

Die Produktion in der Industrie hat sich zum Ende des dritten Quartals wieder spürbar verringert, womit sich im aussagekräftigeren Quartalsvergleich ein Minus von 2,1 % ergab (zweites Quartal: -0,7 %). Die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe haben sich aber zuletzt weiter stabilisiert und Stimmungsindikatoren wie die ifo Geschäftserwartungen und die ZEW Konjunkturerwartungen deuten auf eine Bodenbildung im dritten Quartal hin.

Umsätze im Einzelhandel weiterhin schwach

Die realen Umsätze im Einzelhandel ohne Kfz sind im September gegenüber dem Vormonat um 0,6 % erneut gefallen, nachdem sie bereits in den drei vorangegangenen Monaten abwärtsgerichtet waren. Im Vergleich zum Vorjahresmonat meldete der Einzelhandel im September ein reales Umsatzminus von 4,1 %, vor allem aufgrund der hohen Preissteigerungen. Der Handel mit Lebensmitteln nahm im September im Vergleich zum Vormonat real um 2,6 % zu. Gegenüber dem Vorjahr blieben die Umsätze in dieser Sparte des Einzelhandels zum ersten Mal seit über zwei Jahren stabil, nachdem sie zuvor vor allem aufgrund der starken Verteuerung von Lebensmitteln zurückgegangen waren. Der Umsatz im Internet- und Versandhandel reduzierte sich im September um 3,6 % (-6,6 % ggü. Vj).

Die Neuzulassungen von Pkw durch Privatpersonen sind im Oktober um 9,1 % gestiegen, nachdem sie im September um 0,7 % zurückgegangen waren. Die Pkw-Neuzulassungen insgesamt erhöhten sich im Oktober mit 1,1 % deutlich schwächer. Ursächlich hierfürwar vor allem die schwache Entwicklung der Pkw-Neuzulassungen von Unternehmen und Selbstständigen, die sich im Oktober im Gefolge des Auslaufens der „Umweltprämie“ Ende August erneut um 2,8 % verringerten.

Frühindikatoren für die weitere Entwicklung des privaten Konsums sendeten zuletzt gemischte Signale: Laut Prognose der GfK wird sich das Konsumklima im November erneut etwas eintrüben, nachdem es sich bereits im September und Oktober leicht verschlechtert hatte. Alles in allem übertrifft das Konsumklima aber aufgrund einer spürbaren Erholungsphase im Winterhalbjahr 2022/2023 sein Niveau vom Oktober 2022 immer noch deutlich. Die ifo Geschäftserwartungen im Einzelhandel haben sich im Oktober zum dritten Mal in Folge verbessert, liegen jedoch weiterhin im negativen Bereich. Die Beurteilung der aktuellen Lage hat sich weiter eingetrübt. Insgesamt sprechen die Frühindikatoren am aktuellen Rand für eine zunächst weiterhin verhaltene Entwicklung der privaten Konsumausgaben. Bei steigenden Reallöhnen und rückläufigen Inflationsraten dürfte aber mit einer Erholung des privaten Konsums zur Jahreswende zu rechnen sein.

Inflationsrate sinkt spürbar

Die Inflationsrate (Preisniveauanstieg binnen Jahresfrist) belief sich im Oktober auf 3,8 %. Das ist der niedrigste Wert seit August 2021, was vor allem auf einen Basiseffekt (sehr hohes Energiepreisniveau im Vorjahr) zurückzuführen ist. Im September hatte die Rate noch bei 4,5 % gelegen. Die Kernrate (ohne Energie und Nahrung) lag im Oktober bei 4,3 % (Sept.: +4,6 %) und damit erneut höher als die Inflationsrate. Nahrungsmittel verteuerten sich im Oktober gegenüber dem Vorjahresmonat nochmals überproportional (+6,1 %), allerdings ließ der Preisauftrieb hier ebenfalls weiter nach (Sep.: +7,5 %). Erstmals seit Januar 2021 ist ein Rückgang der Energiepreise gegenüber dem Vorjahresmonat zu konstatieren (-3,2 %). Maßgeblich hierfür war vor allem ein Basiseffekt aufgrund des hohen Energiepreisniveaus im Vorjahr. Im Bereich der Dienstleistungen blieb der Preisauftrieb mit +3,9 % nahezu unverändert (Sep.: +4,0 %).

An den Spotmärkten steigen die Preise für Erdgas seit Mitte Juli tendenziell wieder an. Aktuell liegt der TTF Base Load mit rd. 45 Euro/MWh aber noch etwa 60 % unter dem Niveau vom August 2022. Gegenüber dem Vormonat ist aber ein Anstieg von rd. 7 % zu verzeichnen. Die Markterwartungen deuten darauf hin, dass die Erdgaspreise in den kommenden Quartalen bei etwa 50 Euro/MWh bleiben werden. Erst 2027 dürften sie sich gemäß der Future-Preise beim Vorkrisenniveau einpendeln.

Auch auf den vorgelagerten Wirtschaftsstufen ist weiter eine nachlassende Preisdynamik zu beobachten. Die Erzeugerpreise sind im September 2023 um 14,7 % gegenüber September 2022 gesunken (Aug.: -12,6 %; Juli: -6,0 %). Das war der stärkste Rückgang seit Beginn der Erhebung im Jahr 1949, der auf einen Basiseffekt aufgrund des hohen Preisniveaus im Vorjahr zurückzuführen ist. Infolge des Kriegs in der Ukraine waren die Erzeugerpreise im August und September 2022 so stark gestiegen wir noch nie zuvor (Aug 22: +46,1 %; Sep 22: +45,8 % ggü. Vorjahresmonat). Im Vergleich zum Vormonat nahmen die Erzeugerpreise um 0,2 % ab. Die Einfuhrpreise gingen im September mit -14,3 % gegenüber dem Vorjahresmonat kräftig zurück (+1,6 % ggü. Vormonat). Die Verkaufspreise im Großhandel sind im September im Vormonatsvergleich zwar gestiegen (+0,2 %), aber im Vorjahresvergleich um -4,1 % gefallen.

Für die nächsten Monate ist – auch mit Blick auf die Preiserwartungen der Unternehmen – von einer weiter erhöhten, aber langsam abflauenden Preisdynamik auszugehen. Der Preisdruck vergangener Kostensteigerungen und Lieferkettenstörungen ist weitgehend überwälzt worden. Die Energiepreise liegen auf moderatem Niveau. Die geldpolitische Straffung wirkt dämpfend auf die Nachfrageseite. Vor diesem Hintergrund geht die BReg in ihrer Herbstprojektion von einer Inflationsrate im Jahr 2023 von 6,1 % aus und für die Jahre 2024 und 2025 von +2,6 % bzw. 2,0 %.

Herbstbelebung am Arbeitsmarkt bleibt weiter schwach

Die wirtschaftliche Schwächephase macht sich weiter auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar. Die Arbeitslosigkeit ging im Oktober saisonal unterdurchschnittlich zurück. Saisonbereinigt (sb) kam es zu einem Anstieg um 30.000 Personen. Die Erwerbstätigkeit blieb im September gegenüber Vormonat in etwa unverändert (sb +3.000 Personen), erreichte mit einem Überschreiten der Schwelle von 46 Mio. Erwerbstätigen dennoch einen historischen Höchststand. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung war im August ebenfalls fast unverändert (sb -3.000). Die Kurzarbeit stieg im August leicht und die Anzeigen für Oktober erhöhten sich erneut etwas, was allerdings wie im Vormonat auf Lieferengpässe bei einzelnen Kfz- Werken zurückzuführen ist (Hochwasser in Slowenien). Frühindikatoren entwickelten sich unterschiedlich. Das ifo Beschäftigungsbarometer stieg im Oktober, die Einstellungsbereitschaft hat demnach wieder etwas zugenommen. Das IAB-Barometer weist ebenfalls eine positive, aber im Vergleich zum Frühjahr deutlich gedämpfte Beschäftigungsperspektive aus. Die IAB-Komponente zur Arbeitslosigkeit trübte sich aber erneut deutlich ein und deutet auf weiter steigende Arbeitslosigkeit hin. Die konjunkturelle Schwäche dürfte somit den Arbeitsmarkt im Winter belasten, eine Erholung ist erst im Frühjahr zu erwarten.

Insolvenzen steigen weiter an

Die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzen ist nach endgültigen Ergebnissen im Juli 2023 ggü. dem Vormonat Juni leicht um 2,5 % gestiegen (Juli: 1.586; Juni: 1.548). Der deutliche Anstieg im Vergleich zum Vorjahr (+37,4 % ggü. Juli 2022) stellt indes nicht eine Insolvenzwelle dar (aber: manche Branchen deutlich stärker betroffen als andere), sondern kann (noch) als Normalisierung eingeordnet werden. Aufgrund der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sowie umfassender staatlicher Stützungsmaßnahmen gab es bis Mitte 2022 historisch niedrige Insolvenzzahlen. Insofern lassen sich die derzeitigen hohen Anstiege ggü. 2022 auch durch einen Basiseffekt erklären. Gleichzeitig stellt das herausfordernde wirtschaftliche Umfeld mit einer schwächelnden Nachfrage, hohen Energiepreisen, gestiegenen Finanzierungskosten sowie geopolitischen Risiken zweifellos eine große Belastung für viele Unternehmen dar. Im Vergleich zum Vor-Corona-Niveau, hier bezogen auf den Mittelwert der Jahre 2016-2019, zeigt sich im Betrachtungszeitraum von Januar bis Juli, dass die Unternehmensinsolvenzzahlen der amtlichen Statistik in 2023 noch im niedrigen zweistelligen Bereich unter dem früheren Niveau liegen. Am aktuellen Rand nähern sich die Zahlen dem Mittelwert 2016-2019 aber an (Januar 2023: -23,7 %; Juli 2023: -5,4 %). Allerdings: Bezogen auf von Insolvenzverfahren betroffene Arbeitnehmer/-innen (+54,4 %) sowie voraussichtliche Forderungen (+21,7 %) liegen die Zahlen von Januar bis Juli 2023 bereits jetzt erkennbar über dem Vor- Corona-Niveau.

Aktuelle Frühindikatoren wie der IWH-Insolvenztrend zeigen für Oktober 2023 (+2,1 % ggü. September 2023) eine Fortsetzung der Stabilisierung der Insolvenzzahlen, die seit Juli zu beobachten ist, auf dem aktuellen, leicht erhöhten Niveau. Laut Aussage des IWH wird für die nächsten Monate mit schrittweise steigenden Insolvenzzahlen gerechnet.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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Unzulässige Preiserhöhungen: vzbv verklagt Vodafone

Vodafone hat für Festnetz- und Internet-Kunden während der Vertragslaufzeit einseitig die Preise angepasst. Der vzbv hat deshalb eine Sammelklage beim OLG Hamm eingereicht. Betroffene können sich der Sammelklage in Kürze anschließen.

vzbv, Pressemitteilung vom 14.11.2023

vzbv nutzt erstmals die neu eingeführte Sammelklage

  • Vodafone erhöhte im Jahr 2023 bei laufenden Internet- und Festnetzanschlüssen einseitig die Preise – aus vzbv-Sicht ohne Grundlage.
  • Bereits im Mai meldeten sich mehr als zehntausend Verbraucher:innen auf vzbv-Aufruf zu Vodafone.
  • Betroffene können sich der Sammelklage in Kürze anschließen.

Vodafone hat für Festnetz- und Internet-Kund:innen während der Vertragslaufzeit einseitig die Preise angepasst. Das Unternehmen hob die Basispreise bei Internet und Telefon-Anschlüssen in diesem Jahr um fünf Euro monatlich an. Millionen Kund:innen sind betroffen. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) fehlt eine rechtliche Grundlage für die Erhöhung. Deshalb hat der vzbv eine Sammelklage beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht. Wer sich anschließt, kann bei Erfolg direkt Rückzahlungen erhalten.

„Der vbzv hält die Preiserhöhungen von Vodafone für unwirksam. Mit der Sammelklage setzen wir uns dafür ein, dass Millionen Vodafone-Kund:innen Geld direkt wiederbekommen können. Fünf Euro Mehrkosten pro Monat sind für viele Menschen viel Geld. Die Sammelklage macht es Verbraucher:innen leicht, sich gegen die Erhöhung zu wehren“, sagt Ramona Pop, Vorständin beim vzbv.

Bei der Vodafone-Sammelklage mitmachen

Verbraucher:innen können sich der Sammelklage anschließen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister eintragen. Dadurch können ihre Ansprüche nicht verjähren. Der vzbv informiert, sobald das Eintragen im Klageregister möglich ist. Das ist voraussichtlich in einigen Wochen der Fall.

Schon jetzt können sich Betroffene auf www.sammelklagen.de/vodafone für den News-Alert des vzbv anmelden. Dann werden sie über den Verlauf des Verfahrens informiert und erfahren, ab wann sie sich ins Klageregister eintragen können.

Der Klage anschließen können sich Vodafone-Kund:innen, die Internet und/oder Telefon „aus der Wand“ bekommen und von einer Preiserhöhung im laufenden Vertrag betroffen sind. Die Verträge können mit der Vodafone GmbH, der Vodafone West GmbH oder der Vodafone Deutschland GmbH bestehen.

Bereits im Mai hatte der vzbv begonnen, eine Klage gegen Vodafone zu prüfen und dafür Betroffene gesucht. Daraufhin meldeten sich binnen weniger Wochen mehr als 10.000 Menschen.

Die neue Sammelklage

Bei der neu eingeführten Sammelklage (in Form einer Abhilfeklage) erhalten angemeldete Verbraucher:innen im Erfolgsfalle einen Schadensersatz oder Rückerstattungen direkt zugesprochen. Anders als bei der Musterfeststellungsklage erübrigt sich für Verbraucher:innen ein erneuter Gang vor Gericht, um Ansprüche geltend zu machen.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

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Steuerbefreiung nach § 3 Nummer 15 EStG

Das BMF hat das Schreiben vom 15. August 2019 (BStBl I S. 875) neu gefasst. Rz. 8 wird hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeit von IC/ICE-Verbindungen bei Nahverkehrstickets ergänzt (Az. IV C 5 – S-2342 / 19 / 10007 :009).

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 5 – S-2342 / 19 / 10007 :009 vom 07.11.2023

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird Rz. 8 des BMF-Schreibens vom 15. August 2019 (BStBl I Seite 875; IV C 5 – S 2342/19/10007 :001 – 2019/0678827) wie folgt gefasst1:

„8 Zum öffentlichen Personennahverkehr gehört die allgemein zugängliche Beförderung von Personen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt ist, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen. Als öffentlicher Personennahverkehr im Sinne des § 3 Nummer 15 EStG gelten aus Vereinfachungsgründen alle öffentlichen Verkehrsmittel, die nicht Personenfernverkehr im Sinne der Rz. 7 sind und nicht unter Rz. 3 fallen. Wird eine Fahrberechtigung für den öffentlichen Personennahverkehr auch für die Nutzung bestimmter Fernzüge freigegeben, liegt weiterhin eine Fahrt im öffentlichen Personennahverkehr im Sinne des § 3 Nummer 15 EStG vor. Hierunter fällt insbesondere die Freigabe des Deutschlandtickets für bestimmte IC/ICE-Verbindungen.“

Dieses BMF-Schreiben ist in allen offenen Fällen anzuwenden.

Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Fußnote

1 Die Änderungen gegenüber dem BMF-Schreiben vom 15. August 2019 (a. a. O.) sind durch Fettdruck hervorgehoben.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

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Veranstaltungsbranche sucht viele Fachkräfte

Die deutsche Veranstaltungsbranche sucht dringend Fachkräfte. Das geht aus der aktuellen ifo-Umfrage hervor. Im Oktober meldeten 40 % der Veranstalter Probleme, geeignete Beschäftigte zu finden, nach 45 % im Juli. Im Sommer 2022 lag der Wert noch bei 64 %.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 14.11.2023

Die deutsche Veranstaltungsbranche sucht dringend Fachkräfte. Das geht aus der aktuellen ifo-Umfrage hervor. Im Oktober meldeten 40 % der Veranstalter Probleme, geeignete Beschäftigte zu finden, nach 45 % im Juli. Im Sommer 2022 lag der Wert noch bei 64 %. „Nach vielen abgesagten Veranstaltungen während der Corona-Pandemie konnten die Mitarbeitenden häufig nicht im Betrieb gehalten werden“, sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo-Umfragen. So fiel es diesen Sommer manchem Festivalveranstalter schwer, genügend Sicherheitspersonal zu gewinnen.

Existenzbedrohend ist die Lage für die Veranstalter aber nicht mehr. Im Oktober war sie es nur für 7 % der Firmen. Im Sommer 2021 waren wegen der Coronamaßnahmen 70 % der Befragten um ihre Existenz besorgt. Die Unternehmen sind noch zufrieden mit den laufenden Geschäften. „Die Veranstalter sorgen sich jedoch, dass die Nachholeffekte demnächst nach und nach auslaufen“, sagt Wohlrabe. Die Erwartungen kühlten sich ab von -12 Punkte auf -16,8 im Oktober. Trotzdem wollen die Unternehmen weiterhin neue Mitarbeitende einstellen und planen in den nächsten Monaten höhere Eintrittspreise durchzusetzen.

Die Veranstaltungsbranche wird nicht als eigenständig ausgewiesener Sektor in der Wirtschaftszweigklassifikation der amtlichen Statistik geführt. Um diese Lücke zu schließen, berechnet das ifo Institut seit Mai 2021 ein eigenes Geschäftsklima und weitere Konjunkturindikatoren für die Veranstaltungswirtschaft. Insgesamt deckt der Indikator gegenwärtig rund 220 Unternehmen ab. Darunter ein weites Spektrum aus Messe- und Kongressveranstaltern, selbständige Künstler*innen bis hin zu Theater- und Konzertveranstaltern.

Quelle: ifo Institut

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11,4 % mehr Gewerbeaufgaben größerer Betriebe von Januar bis September 2023

Von Januar bis September 2023 wurden in Deutschland rund 91.400 Betriebe gegründet, deren Rechtsform und Beschäftigtenzahl auf eine größere wirtschaftliche Bedeutung schließen lassen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, gaben gleichzeitig rund 72.200 Betriebe mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung ihr Gewerbe vollständig auf. Das waren 11,4 % mehr als von Januar bis September 2022.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 14.11.2023

  • Gründungen größerer Betriebe nehmen um 2,5 % zu
  • Neugründungen insgesamt steigen um 8,6 %
  • Vollständige Gewerbeaufgaben insgesamt steigen um 11,4 %

Von Januar bis September 2023 wurden in Deutschland rund 91.400 Betriebe gegründet, deren Rechtsform und Beschäftigtenzahl auf eine größere wirtschaftliche Bedeutung schließen lassen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Auswertung der Gewerbemeldungen mitteilt, waren das 2,5 % mehr neu gegründete größere Betriebe als von Januar bis September 2022. Gleichzeitig gaben rund 72.200 Betriebe mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung ihr Gewerbe vollständig auf. Das waren 11,4 % mehr als von Januar bis September 2022.

Neugründungen insgesamt steigen deutlich um 8,6 %

Die Neugründungen von Gewerben stiegen von Januar bis September 2023 mit rund 460.300 um 8,6 % im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum. Die Gesamtzahl der Gewerbeanmeldungen nahm von Januar bis September 2023 um 7,9 % gegenüber Januar bis September 2022 auf rund 552.800 zu. Zu den Gewerbeanmeldungen zählen neben Neugründungen von Gewerbebetrieben auch Betriebsübernahmen (zum Beispiel Kauf oder Gesellschaftereintritt), Umwandlungen (zum Beispiel Verschmelzung oder Ausgliederung) und Zuzüge aus anderen Meldebezirken.

Gewerbeaufgaben insgesamt stark gestiegen: +11,4 %

Die Gesamtzahl der vollständigen Gewerbeaufgaben war von Januar bis September 2023 mit rund 352.400 um 11,4 % höher als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Die Zahl der Gewerbeabmeldungen bei den Gewerbeämtern lag von Januar bis September 2023 mit rund 439.900 um 9,7 % über dem Vorjahresniveau. Bei dieser Gesamtzahl handelt es sich nicht nur um Gewerbeaufgaben, sondern auch um Betriebsübergaben (zum Beispiel Verkauf oder Gesellschafteraustritt), Umwandlungen oder Fortzüge in andere Meldebezirke.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Zerlegung bei Batteriegroßspeicheranlagen zur Speicherung von Wind- und Solarenergie (§ 29 GewStG)

Das BMF hat die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Zerlegung bei Batteriegroßspeicheranlagen zur Speicherung von Wind- und Solarenergie (§ 29 GewStG) veröffentlicht (Az. FM3 – G-1450-4 / 1).

FinMin Baden-Württemberg, Erlass (koordinierter Ländererlass) FM3 – G-1450-4 / 1 vom 13.11.2023

Batteriegroßspeicheranlagen, die ausschließlich Strom aus Windenergie und solarer Strahlungsenergie speichern, stellen Anlagen zur Erzeugung von Strom i. S. d. § 29 Absatz 1 Nummer 2 Satz 1 1. Halbsatz GewStG dar, da Stromspeicheranlagen eine Doppelrolle als Letztverbraucher und Energieerzeuger einnehmen. Batteriegroßspeicheranlagen verfügen zudem über eine installierte Leistung.

Vor diesem Hintergrund kann der Betrieb von Batteriegroßspeicheranlagen, die ausschließlich Strom aus Wind- und Solarenergie speichern, grundsätzlich den Anwendungsbereich der Zerlegung nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 GewStG eröffnen. Voraussetzung hierfür ist insbesondere, dass der die Zerlegung nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 GewStG in Anspruch nehmende Betrieb ausschließlich Anlagen zur Erzeugung von Strom und anderen Energieträgern sowie Wärme aus Windenergie und solarer Strahlungsenergie betreibt.

Diese Erlasse ergehen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

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22,4 % mehr beantragte Regelinsolvenzen im Oktober 2023 als im Oktober 2022

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im Oktober 2023 um 22,4 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 14.11.2023

  • 35,7 % mehr Unternehmensinsolvenzen im August 2023 als im August 2022
  • 8,6 % mehr Verbraucherinsolvenzen im August 2023 gegenüber August 2022

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Oktober 2023 um 22,4 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im September 2023 hatte sie bereits um 19,5 % gegenüber September 2022 zugenommen, seit Juni 2023 sind durchgängig zweistellige Zuwachsraten im Vorjahresvergleich zu beobachten. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten. Diese und weitere Hinweise sind bei der Interpretation der Insolvenzstatistiken zu beachten.

Zahl der Unternehmensinsolvenzen im August 2023 um mehr als ein Drittel gestiegen

Im August 2023 haben die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 1.556 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren 35,7 % mehr als im August 2022. Die Forderungen der Gläubiger aus den im August 2023 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 1,8 Milliarden Euro. Im August 2022 hatten die Forderungen bei rund 0,8 Milliarden Euro gelegen.

Insolvenzhäufigkeit im Bereich Verkehr und Lagerei am höchsten

Bezogen auf 10.000 Unternehmen gab es im August 2023 in Deutschland insgesamt 4,6 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10.000 Unternehmen entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 9,9 Fällen. Dann folgten die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Zeitarbeitsfirmen) mit 7,7 Fällen. Die geringste Insolvenzhäufigkeit mit 0,6 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen gab es in der Energieversorgung.

8,6 % mehr Verbraucherinsolvenzen im August 2023 als im August 2022

Im August 2023 gab es 5.843 Verbraucherinsolvenzen. Damit stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 8,6 % gegenüber dem Vorjahresmonat. (…)

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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