Bruttoinlandsprodukt im 3. Quartal 2023 um 0,1 % niedriger als im Vorquartal

Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im 3. Quartal 2023 gegenüber dem 2. Quartal 2023 – preis-, saison- und kalenderbereinigt – leicht um 0,1 % gesunken. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, nahmen besonders die privaten Konsumausgaben ab.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 30.10.2023

Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im 3. Quartal 2023 gegenüber dem 2. Quartal 2023 – preis-, saison- und kalenderbereinigt – leicht um 0,1 % gesunken. Im 2. Quartal 2023 war die Wirtschaftsleistung noch geringfügig gewachsen (revidiert +0,1 %), im 1. Quartal 2023 stagnierte sie (revidiert). Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, nahmen besonders die privaten Konsumausgaben ab. Positive Impulse kamen dagegen von den Ausrüstungsinvestitionen.

Bruttoinlandsprodukt im Vorjahresvergleich gesunken

Im Vorjahresvergleich war das BIP im 3. Quartal 2023 preisbereinigt um 0,8 % niedriger als im 3. Quartal 2022. Preis- und kalenderbereinigt war der Rückgang geringer (-0,3 %), da ein Arbeitstag weniger zur Verfügung stand als im Vorjahreszeitraum.

Revision der bisherigen Ergebnisse

Neben der Erstberechnung des 3. Quartals 2023 hat das Statistische Bundesamt wie üblich auch die bisher veröffentlichten Ergebnisse der Vorquartale überarbeitet und neu verfügbare statistische Informationen in die Berechnungen des 1. und 2. Quartals 2023 einbezogen. Dabei ergaben sich für das preisbereinigte BIP Änderungen der bisherigen Ergebnisse von bis zu 0,2 Prozentpunkten.

Quelle: Statistisches Bundesamt

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Corona-Pandemie: Auch ausländische Fluggesellschaften können Kurzarbeitergeld beanspruchen

Beschäftigten von ausländischen Fluggesellschaften, die aufgrund der Einschränkungen des Flugverkehrs während der Corona-Pandemie ihren Betrieb drastisch einschränken mussten, steht Kurzarbeitergeld in Millionenhöhe zu. Die Unterhaltung von „Heimatbasen“ an deutschen Flughäfen ist für einen Anspruch ausreichend. So entschied das LSG Nordrhein-Westfalen (Az. L 9 AL 43/22).

LSG Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 27.10.2023 zum Urteil L 9 AL 43/22 vom 19.10.2023

Beschäftigten von ausländischen Fluggesellschaften, die aufgrund der Einschränkungen des Flugverkehrs während der Corona-Pandemie ihren Betrieb drastisch einschränken mussten, steht Kurzarbeitergeld in Millionenhöhe zu.

Beschäftigten von ausländischen Fluggesellschaften, die aufgrund der Einschränkungen des Flugverkehrs während der Corona-Pandemie ihren Betrieb drastisch einschränken mussten, steht Kurzarbeitergeld in Millionenhöhe zu. Die Unterhaltung von „Heimatbasen“ an deutschen Flughäfen ist für einen Anspruch ausreichend. Dies hat das LSG NRW in seinem Urteil vom 19.10.2023 entschieden (Az. L 9 AL 43/22).

Das LSG hatte sich mit den Folgen der Corona-Pandemie und ihren Auswirkungen auf den Flugverkehr zu beschäftigen. Es ging um die Frage, ob auch ausländische Fluggesellschaften für ihre in Deutschland beschäftigten Mitarbeitenden Kurzarbeitergeld beanspruchen können, als diese coronabedingt in Kurzarbeit geschickt worden waren. Betroffen waren hunderte Beschäftigte – Pilotinnen und Piloten, Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter -. Konkret stand ein Gesamtanspruch von etwa 11 Millionen Euro im Streit. Während der Corona-Pandemie war in den Jahren 2020 und 2021 aufgrund von Reisebeschränkungen der Flugverkehr weltweit drastisch eingeschränkt. Die Fluglinien konnten oft nicht fliegen, ihre Beschäftigten nicht arbeiten. Der Gesetzgeber hatte unter anderem die Zugangsvoraussetzungen zum Kurzarbeitergeld erheblich erleichtert, um Massenarbeitslosigkeit zu verhindern. Fluggesellschafen mit Sitz in Deutschland konnten Kurzarbeitergeld beanspruchen. Nach Auffassung der beklagten Bundesagentur für Arbeit galt dies aber nicht für ausländische Fluggesellschaften, die in Deutschland lediglich über „Heimatbasen“ verfügten, also Stützpunkte an den jeweiligen Flughäfen ohne eigene Leitungsaufgaben. Die betroffenen Gesellschaften sollten auch für ihr im Inland beschäftigtes Personal, das hier sozialversicherungspflichtig war, kein Kurzarbeitergeld erhalten. Nachdem das LSG der klagenden Fluggesellschaft Air Malta Ltd. bereits im März 2021 in einem Eilverfahren Kurzarbeitergeld für das freigestellte Personal zugesprochen hatte, hat es diese Eilentscheidung nun im Hauptsacheverfahren bestätigt. Der Umstand, dass sich der Sitz der Fluggesellschaft und die Unternehmensleitung im Ausland befinden, stehe einem Anspruch auf Kurzarbeitergeld für das in Deutschland beschäftigte Personal nicht entgegen. Die „Heimatbasen“ seien ein ausreichender inländischer Anknüpfungspunkt für die Begründung eines Anspruchs auf Kurzarbeitergeld. Das LSG hat die Revision zugelassen.

Quelle: LSG Nordrhein-Westfalen

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Containerumschlag ist in europäischen Häfen kräftig zurückgegangen

Der Containerumschlag-Index des RWI-Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung und des Instituts für Seeverkehrswirtschaft und Logistik (ISL) ist nach der aktuellen Schnellschätzung im September gegenüber dem Vormonat um 4 Punkte auf saisonbereinigt 128,0 Punkte gestiegen. Dieser ungewöhnlich starke Anstieg geht vor allem auf den Containerumschlag in chinesischen Häfen zurück. In vielen anderen Weltregionen ist er nochmals deutlich zurückgegangen.

RWI, Pressemitteilung vom 27.10.2023

Der Containerumschlag-Index des RWI-Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung und des Instituts für Seeverkehrswirtschaft und Logistik (ISL) ist nach der aktuellen Schnellschätzung im September gegenüber dem Vormonat um 4 Punkte auf saisonbereinigt 128,0 Punkte gestiegen. Dieser ungewöhnlich starke Anstieg geht vor allem auf den Containerumschlag in chinesischen Häfen zurück. In vielen anderen Weltregionen ist er nochmals deutlich zurückgegangen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Containerumschlag-Index des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung und des Instituts für Seeverkehrswirtschaft und Logistik (ISL) ist saisonbereinigt im September mit 128,0 Punkten gegenüber 124,0 Punkten (revidiert) im Vormonat kräftig gestiegen.
  • In den chinesischen Häfen ist der Containerumschlag kräftig ausgeweitet worden. Ihr Indexwert erhöhte sich von 139,4 auf 151,5 Punkte. Allerdings liegen für die chinesischen Häfen bislang nur wenige Daten für September vor, sodass dieser Anstieg sehr unsicher ist.
  • Der Nordrange-Index, der Hinweise auf die wirtschaftliche Entwicklung im nördlichen Euroraum und in Deutschland gibt, ist im September gegenüber dem Vormonat von 102,0 (revidiert) auf 99,0 Punkte deutlich zurückgegangen.
  • Der RWI/ISL-Containerumschlag-Index für Oktober 2023 wird am 30. November 2023 veröffentlicht.

Zur Entwicklung des Containerumschlag-Index sagt RWI-Konjunkturchef Torsten Schmidt: „Der Rückgang des Containerumschlags in den europäischen Häfen passt zu der Einschätzung, dass die Produktion im dritten Quartal in Europa zurückgehen wird. Erst zum Ende dieses Jahres ist mit einer allmählichen Erholung des europäischen Containerumschlags zu rechnen.“

Quelle: RWI-Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung

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Steuerschätzung: Die richtigen Prioritäten sind gefragt 

Mit den zusätzlichen Milliarden, mit denen die Bundesregierung laut Arbeitskreis Steuerschätzung bis 2027 rechnen kann, müssen nach Einschätzung der DIHK die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verbessert werden. Ein nachhaltiger Aufschwung sei das beste Investment für gesicherte Staatsfinanzen.

DIHK, Mitteilung vom 27.10.2023

Die vom Bundesfinanzminister Christian Lindner verkündeten Ergebnisse des Arbeitskreises Steuerschätzung entsprechen dem, was nach den aktuellen Konjunkturdaten zu erwarten ist: Bei schrumpfendem Bruttoinlandsprodukt sprudeln Steuereinnahmen nicht mehr. Im Vergleich zur großen Steuerschätzung vom Mai 2023 ergeben sich beim Bund für dieses Jahr 3,6 Milliarden Euro geringere und für 2024 knapp vier Milliarden Euro höhere Einnahmen als bisher gedacht. Bis 2027 wird der Bund im Vergleich zur Prognose vom Mai insgesamt 6,9 Milliarden Euro zusätzlich einnehmen.

Auch Länder und Kommunen können bis 2027 mit etwas höheren Steuereinnahmen rechnen als noch im Mai erwartet. Wichtig ist jedoch: Der Trend, dass der Staat jedes Jahr eigentlich mehr Geld zur Verfügung hat, ist ungebrochen. So werden jetzt für 2023 insgesamt 916,1 Milliarden Euro an Steuereinnahmen erwartet – gut 20 Milliarden Euro mehr als 2022.

Bundesregierung sollte Prioritäten konsequenter auf Wachstum setzen

Umso wichtiger ist es aus der Sicht der Wirtschaft, dass die Bundesregierung mit ihren Finanzmitteln auf Prioritäten setzt. Das bedeutet die Konzentration auf das Wesentliche, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu verbessern. Für die Steuerzahler ist wichtig, dass die Bundesregierung die steuerlichen Auswirkungen der hohen Inflationsraten – die kalte Progression – berücksichtigt und durch entsprechende Tarifanpassungen ausgleicht.

Die Rolle der Schuldenbremse

In die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse ist eine Konjunkturkomponente eingebaut, die aufgrund der aktuellen Wirtschaftsschwäche im kommenden Jahr eine um 5,5 Milliarden Euro höhere Neuverschuldung erlaubt. In der Haushaltsplanung vorgesehen ist bislang eine Nettokreditaufnahme in Höhe von 16,6 Milliarden Euro. Alles in allem dürfte sich aus der Steuerschätzung und den bisherigen Ausgabenansätzen im Bundeshaushalt 2024 ein hoher einstelliger oder niedriger zweistelliger Milliarden-Fehlbetrag ergeben.

Ohne eine wirkungsvolle Begrenzung der Schuldenfinanzierung wären die Verlockungen für die Bundesregierung größer, die Ausgaben ohne klare Prioritäten zu planen. Aber schon im kommenden Haushalt werden die Zinszahlungen mit fast 40 Milliarden Euro einer der größten Ausgabenposten sein. Und: Ab 2028 stehen die Tilgungsleistungen der Corona-Kredite an. Es besteht also die Gefahr, dass zukünftige Haushalte mit noch höheren Tilgungs- und Zinszahlungen belastet würden. Für Unternehmen ist eine Haushaltspolitik auf Pump ein sehr sensibles Thema, denn damit drohen in Zukunft Steuererhöhungen, die fast immer die Wirtschaft in besonderem Ausmaß treffen.

Was sollte die Bundesregierung konkret tun?

Die Steuerschätzung hat gezeigt, dass das staatliche Steueraufkommen trotz der konjunkturellen Flaute und trotz der zurückhaltenden Erwartungen für die kommenden Jahre recht stabil ist. Es wächst auch weiter: 2025 werden die Steuereinnahmen in Deutschland erstmals den Betrag von 1.000 Milliarden Euro übersteigen. Derzeit streiten Bund und Länder darüber, ob die Wirtschaft mit dem Wachstumschancengesetz um sieben Milliarden Euro entlastet werden kann. Für die Prämie für Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen, die die zentrale Maßnahme des Gesetzes sein sollte, sind pro Jahr noch nicht einmal 400 Millionen Euro vorgesehen.

Die Zahlen-Relation zeigt, dass die Bundesregierung ihre Prioritäten noch viel stärker auf Wachstumsimpulse ausrichten muss. Private Investitionen machen rund 90 Prozent aller Investitionen aus. Bürokratische Lasten und die im internationalen Vergleich viel zu hohe Steuerbelastung der Unternehmen sollten sofort spürbar reduziert werden, damit die Wirtschaft schneller aus dem Konjunkturtief herauskommt. Die Bundesregierung muss mit den vorhandenen Mitteln verantwortungsvoll umgehen und die Rahmenbedingungen für einen nachhaltigen wirtschaftlichen Aufschwung schaffen. Damit würden Investitionen am Standort Deutschland heute und in Zukunft wieder attraktiv und so auch Arbeitsplätze sichern können. Das ist auch das beste Investment für auskömmliche Finanzmittel des Staates.

Quelle: DIHK

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Bei Rot stehen, bei Grün gehen? – Zur Haftung bei Unfall zwischen Fußgänger und „Kreuzungsräumer“

Gibt es Stau auf einer Kreuzung und schaltet eine Fußgängerampel auf Grün, müssen Fußgänger vor dem Losgehen sicherstellen, dass die Autos warten werden. Darauf wies das LG Lübeck hin (Az. 3 O 336/22).

LG Lübeck, Pressemitteilung vom 26.10.2023 zum Urteil 3 O 336/22 vom 29.09.2023 (nrkr)

Gibt es Stau auf einer Kreuzung und schaltet eine Fußgängerampel auf Grün, müssen Fußgänger vor dem Losgehen sicherstellen, dass die Autos warten werden.

Eine Frau steht an einer Ampel und wartet darauf, die Straße überqueren zu können. Viele Autos sind unterwegs und auf der Straße kommt es zu einem Stau. Ein Lastwagen schafft es nicht mehr über die Kreuzung. Er wartet vor dem Fußgängerüberweg. Die Ampel für Fußgänger springt auf grün und gleichzeitig löst sich der Stau auf. Die Frau geht los, um die Straße zu überqueren, während der Lastwagen anfährt. Der Lastwagen überrollt die Fußgängerin und verletzt die Frau schwer. Sie überlebt.

Vor dem Landgericht Lübeck verlangt die Frau Entschädigung. Die Versicherung des Lastwagens wendet ein, die Frau habe nicht über die Straße gehen dürfen. Sie habe den Lastwagen als sog. Kreuzungsräumer durchfahren lassen müssen. Muss die Versicherung zahlen?

Das Gericht hat entschieden: Ja, die Versicherung muss zahlen. Zwar habe die Frau gehen dürfen, denn der Lastwagen habe auch als Kreuzungsräumer keine Vorfahrt gehabt. Die Frau hätte sich aber vergewissern müssen, dass der Lastwagen vor dem Fußgängerüberweg stehen bleibt, als sich der Stau auflöste. Trotz grüner Fußgängerampel hätte sie nicht sofort losgehen dürfen. In diesem Fall liege aber ein so schweres Verschulden des Lastwagenfahrers vor, dass dieser allein hafte.

Im Ergebnis muss die Versicherung 100 % des Schadens tragen.

Das Urteil vom 29.09.2023 (Az. 3 O 336/22) ist nicht rechtskräftig.

Quelle: Landgericht Lübeck

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Leitentscheidungsverfahren beim Bundesgerichtshof – Gesetzentwurf

Der BGH soll künftig in bestimmten Fällen ein Leitentscheidungsverfahren durchführen können, um Zivilgerichte in Massenverfahren zu entlasten. Dazu hat die Bundesregierung den „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof“ (20/8762) vorgelegt.

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 27.10.2023

Der Bundesgerichtshof soll künftig in bestimmten Fällen ein Leitentscheidungsverfahren durchführen können, um Zivilgerichte in Massenverfahren zu entlasten. Dazu hat die Bundesregierung den „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof“ (20/8762) vorgelegt.

Das Verfahren soll in den Fällen greifen, in denen eine Revision am Bundesgerichtshof zurückgezogen oder ein Vergleich erzielt wird und somit eine höchstrichterliche Entscheidung ausbleibt. „Ohne eine höchstrichterliche Klärung bleiben die Instanzgerichte jedoch immer wieder mit neuen Verfahren zu gleichgelagerten Sachverhalten belastet“, führt die Bundesregierung an.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 799/2023

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Parship-Urteil: Vertragsverlängerungen oft unzulässig

Das OLG Hamburg hat eine von Parship bis Ende 2022 verwendete Klausel zur automatischen Vertragsverlängerung teilweise für unwirksam erklärt (Az. 3 MK 2/21). Das Urteil erging in der 2021 vom vzbv eingereichten Musterfeststellungsklage.

vzbv, Pressemitteilung vom 26.10.2023 zum Urteil 3 MK 2/21 des OLG Hamburg vom 26.10.2023

Musterfeststellungsklage des vzbv vor dem OLG Hamburg ist teilweise erfolgreich

  • OLG Hamburg sieht unzulässige Praxis bei Parship.
  • Viele Mitgliedsverträge durften sich nicht automatisch verlängern.
  • Gericht lehnt Recht auf fristlose Kündigung ab.

Parship darf Nutzer:innen nicht automatisch die Verträge zwölf Wochen vor Ablauf verlängern. Das hat das OLG Hamburg für Verträge festgestellt, die Nutzer:innen mit einer Erstlaufzeit von bis zu einem Jahr mit dem Betreiber der Dating-Plattform abgeschlossen haben. Das Urteil betrifft Verbraucher:innen, die bis Ende Februar 2022 Mitglied bei Parship wurden. Ab März 2022 musste der Betreiber der Plattform wegen einer Gesetzesänderung seine AGB anpassen.

„Es ist ein großer Erfolg für die Nutzerinnen und Nutzer von Parship, dass das Gericht die Vertragsverlängerungen größtenteils für unzulässig erklärt hat. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher geht es hier oft um mehrere hundert Euro“, sagt Henning Fischer, Referent im Team Musterfeststellungsklagen beim vzbv.

Gericht beanstandet Kündigungsklausel

Das Oberlandesgericht Hamburg erklärte Parships automatische Vertragsverlängerung für Sechs- und Zwölf-Monats-Verträge für unwirksam. Es folgte der Argumentation des vzbv, nach der es für die Mitglieder unzumutbar ist, mindestens zwölf Wochen vor Ablauf des Vertrages kündigen zu müssen, sofern sie sich kein weiteres ganzes Jahr an die Plattform binden möchten. Lediglich in den Fällen eines von Anfang an längeren Vertrages – üblicherweise 24 Monate – sei dies hinzunehmen. Eine einjährige Vertragsverlängerung kostet in der Regel mehrere hundert Euro.

Fristlose Kündigung laut Gericht nicht möglich

Nach Einschätzung des vzbv steht Parship-Nutzer:innen auch das Recht auf eine fristlose Kündigung zu. Laut § 627 BGB ist das möglich, wenn ein besonderes Vertrauensverhältnis zum Anbieter besteht. Das ist für die Offline-Partnervermittlung anerkannt, aber für Online-Angebote noch nicht höchstrichterlich geklärt. Das OLG Hamburg hat die Anwendung des § 627 BGB auf Parship jetzt abgelehnt. Daher wird der vzbv eine Revision prüfen, sobald die Urteilsgründe vorliegen.

„Die Dating-Plattform erfragt viele sehr private Informationen von den Nutzerinnen und Nutzern. Die Angaben werden laut Betreiber nach psychologisch fundierter Methode bewertet und das Ergebnis auch allen anderen Mitgliedern zur Verfügung gestellt. Das erfordert deutlich mehr Vertrauen als bei der Offline-Partnervermittlung. Ob den Nutzerinnen und Nutzern ein fristloses Kündigungsrecht zusteht, wird wohl erst der Bundesgerichtshof endgültig entscheiden”, so Henning Fischer.

Das Urteil erging in der 2021 vom vzbv eingereichten Musterfeststellungsklage. An der Klage haben sich 1.219 Verbraucher:innen beteiligt.

Quelle: vzbv

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Gesetzliche Neuregelungen November 2023

Fluggastrechte und Anerkennung der Qualifikation zugewanderter Fachkräfte – über diese und weitere Neuerungen im November 2023 informiert die Bundesregierung.

Bundesregierung, Mitteilung vom 26.10.2023

Fachkräfteeinwanderung vereinfacht, mehr Rechte für Verbraucher

In den kommenden Wintermonaten werden die Wohnungen in Deutschland warm genug sein, Fluggäste kommen schneller zu ihrem Recht und Qualifikationen von Fachkräften werden leichter anerkannt: Das ändert sich im November.

Justiz

Verbandsklage
Ansprüche bei Flugverspätungen oder Produktmängeln

Das Gesetz für eine neuartige Verbandsklage verhilft Verbraucherinnen und Verbraucher leichter und schneller zu ihrem Recht. Die Verbandsklage erlaubt Verbraucherverbänden, gleiche Leistungsansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegen ein Unternehmen unmittelbar gerichtlich einzuklagen. Dabei kann es um mangelhafte Produkte, verspätete Flüge oder unzulässige Kontogebühren gehen. Zugleich wird die Justiz von massenhaften Einzelklagen entlastet.

Inneres und Arbeit

Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Neue Wege zur Fachkräftegewinnung

Fachkräfte können nun schneller und unbürokratischer in Deutschland arbeiten. Das neue Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung baut bisher bestehende Hürden ab. Wer beispielsweise zwei Jahre Berufserfahrung und einen Abschluss im Heimatland hat, kann als Fachkraft nach Deutschland einwandern. Zudem wird die Verdienstgrenze für die sogenannte Blaue Karte abgesenkt. Neu ist auch eine Chancenkarte mit einem Punktesystem.

Wirtschaft und Energie

Braunkohlekraftwerke als Versorgungsreserve
Weitere Nutzung sichert Stromversorgung im Winter

Braunkohlekraftwerke können zur Stromproduktion befristet weiter genutzt werden, um die ausbleibenden russischen Gaslieferungen zu kompensieren. Das hilft auch im Winter 2023/24, Engpässen in der Energieversorgung vorzubeugen. Die entsprechende Verordnung des Bundeswirtschaftsministeriums ist am 11. Oktober 2023 in Kraft getreten.

Quelle: Bundesregierung

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Haushaltsenergie: Preise trotz Rückgängen weiterhin deutlich höher als 2020

Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, erhöhten sich die Verbraucherpreise für Haushaltsenergie im September 2023 im Vergleich zum Vorjahresmonat um 6,3 %. Im Januar 2023 waren die Preise für Haushaltsenergie im Vergleich zum Vorjahresmonat noch um 36,5 % gestiegen.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 27.10.2023

  • Preisanstieg für Haushaltsenergie zuletzt abgeschwächt
  • Leichtes Heizöl, Erdgas und feste Brennstoffe mit aktuellen Preisrückgängen, Preissteigerungen bei Fernwärme und Strom
  • Preise für Haushaltsenergie sind seit 2020 wesentliche Treiber der Inflation

Zu Beginn der Heizsaison sind die Preise für zum Heizen benötigte Energie weiterhin hoch. Zwar stiegen die Preise für Haushaltsenergie, die Strom, Gas und andere Brennstoffe umfasst, zuletzt weniger stark, sie waren aber nach wie vor deutlich höher als 2020. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erhöhten sich die Verbraucherpreise für Haushaltsenergie im September 2023 im Vergleich zum Vorjahresmonat um 6,3 %. Im Januar 2023 waren die Preise für Haushaltsenergie im Vergleich zum Vorjahresmonat noch um 36,5 % gestiegen. Der Preisanstieg von Haushaltsenergie übersteigt weiterhin die Gesamtteuerung: Die Verbraucherpreise insgesamt nahmen im September 2023 im Vergleich zum Vorjahresmonat um 4,5 % zu. Insgesamt liegen die Preise für Haushaltsenergie deutlich über dem Niveau von 2020: Im September 2023 waren sie um 55,7 % höher als im Jahresdurchschnitt 2020, während der Gesamtindex seitdem um 17,8 % stieg.

Preise für leichtes Heizöl und Erdgas gesunken

Für private Haushalte spielt angesichts der beginnenden Heizperiode insbesondere die Preisentwicklung der verschiedenen Haushaltsenergieträger eine entscheidende Rolle. Entspannt haben sich die Preise für leichtes Heizöl und Erdgas: Im September 2023 mussten Verbraucherinnen und Verbraucher gut ein Viertel (-26,0 %) weniger für leichtes Heizöl bezahlen als noch im Vorjahresmonat. Bereits seit März 2023 wurden hierfür Preisrückgänge im Vorjahresvergleich ermittelt. Erdgas verbilligte sich für Endverbraucher im September 2023 gegenüber dem Vorjahresmonat erstmalig in diesem Jahr (-5,3 %). Hintergrund für diese Entwicklung sind die sehr hohen Preise für leichtes Heizöl und Erdgas im Vorjahr. Infolge der Kriegs- und Krisensituation waren die Energiepreise 2022 enorm gestiegen: So hatten sich die Preise für leichtes Heizöl auf der Verbraucherstufe im September 2022 binnen Jahresfrist mit einem Plus von 108,6 % mehr als verdoppelt, die Teuerung für Erdgas betrug 95,8 %.

Feste Brennstoffe günstiger als ein Jahr zuvor

Für private Haushalte, die alternativ oder ergänzend mit festen Brennstoffen heizen, ergeben sich aktuell ebenfalls Preisrückgänge: Brennholz, Pellets und andere Brennstoffe verbilligten sich im September 2023 um 18,1 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Im September 2022 hatte sich der Preis hierfür im Vergleich zu September 2021 mehr als verdoppelt (+103,1 %).

Fernwärme und Strom bisher teurer als ein Jahr zuvor

Anders sieht es bei Fernwärme und insbesondere bei Strom aus: Fernwärme verteuerte sich auf Verbraucherseite im September 2023 gegenüber dem Vorjahresmonat leicht um 0,3 %. Und das trotz der hohen Preise im September 2022, als die Preise im Vergleich zu September 2021 um 37,2 % gestiegen waren. Die Strompreise verzeichneten im September 2023 ein Plus von 11,1 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Dies trifft auch die privaten Haushalte, die sich für den Einbau einer Wärmepumpe entschieden haben. Auch hier war das Niveau im Vorjahresmonat bereits sehr hoch: Für Strom hatte die Teuerungsrate im September des Vorjahrs bei +20,3 % gelegen.

Haushaltsenergie als Preistreiber seit 2020

Über die letzten drei Jahre betrachtet war Haushaltsenergie ein wesentlicher Treiber für die Inflationsrate. Im Vergleich zum Jahresdurchschnitt 2020 sind die Verbraucherpreise für alle Haushaltsenergieprodukte, die zum Heizen verwendet werden, deutlich gestiegen. So lag etwa die Preiserhöhung bei Erdgas im September 2023 im Vergleich zum Jahresdurchschnitt 2020 bei +94,0 %. Die Preise für leichtes Heizöl haben sich sogar mehr als verdoppelt (+124,7 %), Fernwärme wurde um 39,0 % teurer. Die Strompreise erhöhten sich um mehr als ein Drittel (+35,4 %).

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Regionale Preise: Wo das Leben wie viel kostet

Auf dem Land lebt es sich günstiger als in der Stadt – so weit, so erwartbar. Aber wo sind Miete, Energie und Lebensmittel besonders teuer? Wo besonders günstig? Eine neue Studie des IW Köln und des BBSR beziffert erstmals die Lebenshaltungskosten für alle 400 Kreise und Städte in Deutschland.

IW Köln, Pressemitteilung vom 27.10.2023

Auf dem Land lebt es sich günstiger als in der Stadt – so weit, so erwartbar. Aber wo sind Miete, Energie und Lebensmittel besonders teuer? Wo besonders günstig? Eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) und des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) beziffert erstmals die Lebenshaltungskosten für alle 400 Kreise und Städte in Deutschland.

Was kostet das Leben in München, was kostet es im Salzlandkreis in Sachsen-Anhalt? Bisher gestaltete sich die Erhebung der Daten zu aufwendig. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) über drei Jahre lang daran gearbeitet, diese Forschungslücke zu schließen. Entstanden ist ein neuer Preisindex, der Wohn- und Lebenshaltungskosten wie Miete, Strom, Gas und Lebensmittel für alle 400 Kreise und kreisfreien Städte transparent vergleicht. Die Datenerhebung erfolgte dabei weitgehend automatisiert.

Das Ergebnis: Genau im Bundesdurchschnitt liegen Braunschweig und der Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz in Bayern (Indexwert: 100). Am teuersten ist das Leben in München (Indexwert: 125), im Landkreis München (117), in Frankfurt (116) und Stuttgart (115), am günstigsten ist es im sächsischen Vogtlandkreis (Indexwert: 90), im thüringischen Greiz (90,5) sowie in Görlitz (90,6). Die günstigste Region im Westen ist Pirmasens in Rheinland-Pfalz (90,7).

Wohnen macht den Unterschied

Vor allem die Wohnkosten machen den Unterschied: Hier gibt es zwischen den einzelnen Regionen die größten Abweichungen. Rechnet man sie heraus, reichen die Indexwerte von 98 (Landkreis Leer in Niedersachsen) bis 104 (Stuttgart). Der Vogtlandkreis zeigt diesen Effekt besonders deutlich: Wohnen ist hier 32 Prozent günstiger als im deutschen Durchschnitt, die sonstigen Kosten sind gerade einmal 0,3 Prozent geringer – insgesamt ist das Leben in keiner deutschen Region noch günstiger.

„Das Leben muss bezahlbar bleiben, egal wo in Deutschland“, sagt IW-Studienautor Christoph Schröder. „Der Staat übernimmt für Bedürftige die Wohnkosten, das entlastet an der richtigen Stelle und führt zu einer starken Regionalisierung der Transferleistungen.“ Hilfreich ist auch das Wohngeld, weil es die regionalen Kostenunterschiede passgenau berücksichtigt. Die Ergebnisse zeigen aber auch, dass die Regionalpolitik noch Hausaufgaben machen muss: Da der Schuh vor allem bei den hohen Wohnkosten in den Großstädten drückt, wäre es hilfreich, die Nachfrage ins Umland umzuleiten, beispielsweise durch eine bessere Infrastruktur. Damit an den Orten, an denen Wohnungen fehlen, mehr und billiger gebaut wird, sollten Nachverdichtung, Neubau und die Baulandplanung einfacher werden – und dafür braucht es Erleichterungen, wenn es um Bürokratie und Bauvorschriften geht. (…)

Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft Köln

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