Bankenfonds wird von Europa übernommen

Die Bundesregierung stellt ein Gesetz vor, mit dem die bisher in nationaler Regie geführten nationalen Abwicklungsfonds für in Schieflage geratene Banken auf den einheitlichen europäischen Abwicklungsfonds übertragen werden sollen. Das berichtet der Deutsche Bundestag.

 

Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 23.09.2014

 

 

Quelle: hib-Nr. 464/2014

 

Die bisher in nationaler Regie geführten nationalen Abwicklungsfonds für in Schieflage geratene Banken sollen auf den einheitlichen europäischen Abwicklungsfonds übertragen werden. Diesem Ziel dient der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 21.05.2014 über die Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge (18/2576). Das Übereinkommen ergänzt die sog. SRM-Verordnung, mit der der gemeinsame Abwicklungsfonds und die Modalitäten für dessen Inanspruchnahme geregelt werden. Ohne die Übertragung sei der einheitliche Abwicklungsfonds nicht funktionsfähig, schreibt die Regierung. Der Gesetzentwurf steht am 25.09.2014 auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

 

Der Bundesrat kritisiert in seiner Stellungnahme die „mangelhafte Transparenz und Beteiligung der Länder bei der Ausarbeitung des Übereinkommens“.

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Quelle: DATEV eG