Gesetzentwurf zur Bankenabwicklung

Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines BRRD-Umsetzungsgesetzes soll die Abwicklung auch großer systemrelevanter Finanzinstitute ohne Gefährdung der Finanzstabilität ermöglichen. Dies berichtet der Deutsche Bundestag.

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 23.09.2014

 

 

Quelle: hib-Nr. 464/2014

 

In Deutschland soll die Abwicklung auch großer systemrelevanter Finanzinstitute möglich werden, ohne dass die Finanzstabilität gefährdet wird. Diesem Ziel dient der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines BRRD-Umsetzungsgesetzes (18/2575). Mit dem Entwurf wird die EU-Abwicklungsrichtlinie umgesetzt. Die national schon umgesetzten Teile der Abwicklungsrichtlinie werden in den Entwurf integriert. Der Entwurf steht am 25.09.2014 auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

 

Mit dem Gesetzentwurf soll die Abwicklungsbehörde weitreichende Befugnisse erhalten, um im Fall einer Bestandsgefährdung eines Instituts eine geordnete Abwicklung betreiben zu können und dabei die Finanzstabilität zu wahren sowie öffentliche Mittel und gedeckte Einlagen der Kunden zu schützen.

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Quelle: DATEV eG