Das VG Frankfurt entschied, dass die Rundfunkanstalten verlangen dürfen, dass der Rundbeitrag bargeldlos gezahlt wird (Az. 1 K 2903/15.F und 1 K 1259/16.F). Darauf weist die Verbraucherzentrale Bayern hin.
Bargeldlose Abwicklung des Rundfunkbeitrags ist rechtmäßig
Verbraucherzentrale Bayern, Pressemitteilung vom 21.12.2016
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat die Berufung zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof zugelassen. „Sollte dieser zum gleichen Ergebnis kommen, müssten Verbraucher, die die bargeldlose Zahlung bis dahin verweigert haben, die Beträge nachentrichten. Hinzu kämen die angefallenen Zinsen und Säumniszuschläge“, sagt Tatjana Halm, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern.
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Quelle: DATEV eG