Der Finanzausschuss im Bundestag beschloss den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen, mit dem die Geschäftsfelder dieser Spezialinstitute erweitert werden.
Bausparkassen werden gestärkt
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 02.12.2015
Mit der Gesetzesänderung wird den Bausparkassen außerdem die Möglichkeit eingeräumt, auch das Pfandbriefgeschäft zu betreiben. Dadurch würden die Bausparkassen kostengünstige Refinanzierungsmöglichkeiten erhalten, etwa für die Gewährung von Darlehen oder zur Finanzierung von Neutarifen. Die Bausparkassen erhalten außerdem die Möglichkeit, in höherem Umfang als bisher sonstige Baudarlehen neben den eigentlichen Bausparkassendarlehen zu gewähren. Die Maßnahme werde positive Auswirkungen auf die Ertragslage der Bausparkassen haben, erwartet die Regierung. Mit den Änderungsanträgen der Koalition wurde auch eine Bestimmung aus dem ursprünglichen Entwurf entfernt, die für die finanzierten Immobilien den Abschluss einer Gebäudeversicherung vorschrieb. Die ab 2017 vorgesehene Möglichkeit des Aktienerwerbs ist begrenzt. So dürfen nur bis zu fünf Prozent der sog. Zuteilungsmasse in Aktien investiert sein.
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Quelle: DATEV eG