Bausparkassen werden gestärkt

Der Finanzausschuss im Bundestag beschloss den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen, mit dem die Geschäftsfelder dieser Spezialinstitute erweitert werden.

 

Bausparkassen werden gestärkt

 

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 02.12.2015

 

 

Die deutschen Bausparkassen werden angesichts der sie belastenden Niedrigzinsphase gestärkt. Der Finanzausschuss beschloss am 02.12.2015 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen ( 18/6418 , 18/6680 ), mit dem die Geschäftsfelder dieser Spezialinstitute erweitert werden. Die Koalitionsfraktionen stimmten nach Vornahme einiger Änderungen für den Entwurf, die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen. (…)

 

 

Mit der Gesetzesänderung wird den Bausparkassen außerdem die Möglichkeit eingeräumt, auch das Pfandbriefgeschäft zu betreiben. Dadurch würden die Bausparkassen kostengünstige Refinanzierungsmöglichkeiten erhalten, etwa für die Gewährung von Darlehen oder zur Finanzierung von Neutarifen. Die Bausparkassen erhalten außerdem die Möglichkeit, in höherem Umfang als bisher sonstige Baudarlehen neben den eigentlichen Bausparkassendarlehen zu gewähren. Die Maßnahme werde positive Auswirkungen auf die Ertragslage der Bausparkassen haben, erwartet die Regierung. Mit den Änderungsanträgen der Koalition wurde auch eine Bestimmung aus dem ursprünglichen Entwurf entfernt, die für die finanzierten Immobilien den Abschluss einer Gebäudeversicherung vorschrieb. Die ab 2017 vorgesehene Möglichkeit des Aktienerwerbs ist begrenzt. So dürfen nur bis zu fünf Prozent der sog. Zuteilungsmasse in Aktien investiert sein.

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Quelle: DATEV eG