Bayern möchte kleine und mittelständische Unternehmen vor negativen Folgen durch die geplante Reform der Bankenaufsicht bewahren. In einer vorgestellten Entschließung setzt sich Bayern kritisch mit der sog. Nachkrisenreformagenda des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) auseinander.
Bundesrat, Mitteilung vom 14.10.2016
Drohende Schwierigkeiten bei Kreditvergabe
Bayern befürchtet, dass die Banken durch die geplante Reform gezwungen würden, Kredite an mittelständische Unternehmen mit mehr Eigenmitteln als bisher zu hinterlegen. Dies erschwere oder verteuere die Kreditvergabe. Gerade in der derzeitigen Niedrigzinsphase habe dies negative Auswirkungen auf die Finanzierungsmöglichkeiten des Mittelstandes, der jedoch in besonderem Maße auf Bankkredite angewiesen sei.
Bei Mittelstandskrediten keine höheren Eigenkapitalanforderungen
Der Freistaat fordert deshalb, dass sich das vergleichsweise geringe Risiko von Mittelstandskrediten auch weiterhin in einer entsprechend niedrigen Eigenkapitalunterlegung beim Kreditinstitut niederschlagen solle. Die Anforderungen zu den Eigenmitteln müssten zudem Erleichterungen in Abhängigkeit von Institutsgröße, Komplexität sowie Risikogehalt der betriebenen Geschäfte vorsehen.
Weiteres Verfahren
Der Antrag wurde in der Plenarsitzung am 14. Oktober 2016 vorgestellt und in die Ausschüsse überwiesen. Diese werden sich in den nächsten Wochen mit dem Thema befassen. Anschließend entscheidet das Plenum über die Empfehlungen der Fachpolitiker.
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Quelle: DATEV eG