Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr: Regierung lehnt Ausnahmen ab

Die Regierung lehnt die Forderung des Bundesrats ab, einzelne Branchen wie etwa den Automobilsektor von der Verpflichtung auszunehmen, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Fristen bei der Bezahlung von Auftragnehmern auf 30 Tage zu begrenzen.

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 03.06.2014

 

 

Quelle: hib-Nr. 290/2014

 

Die Regierung lehnt die Forderung des Bundesrats ab, einzelne Branchen wie etwa den Automobilsektor von der Verpflichtung auszunehmen, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Fristen bei der Bezahlung von Auftragnehmern auf 30 Tage zu begrenzen. Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (18/1576) hervor. Die Regierung hat einen Gesetzentwurf zur „Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr“ (18/1309) vorgelegt, der die Zahlungsmoral verbessern soll und staatlichen wie privaten Auftraggebern auferlegen will, Rechnungen von Firmen schneller zu begleichen, die als Auftragnehmer Leistungen erbracht haben. Zu dem von der Regierung vorgesehenen Maßnahmenbündel, das dieses Ziel erreichen soll, gehört auch die Regelung, dass Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen keinen Zahlungsaufschub von über einem Monat mehr vorsehen dürfen.

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Quelle: DATEV eG